Ausgangsbeschränkungen, Kontaktverbote - was bedeutet das konrekt?

Sylvia @, Sonntag, 22.03.2020, 20:32 vor 2148 Tagen 502 Views

Deutschlandweites Kontaktverbot: "Mehr als zwei Menschen dürfen sich nicht treffen. Ausgenommen seien Kernfamilien, Lebenspartner, zwingende berufliche Gründe, der öffentliche Nahverkehr und Beerdigungen."

Ausgangsbeschränkungen in Bayern, Sachsen, Saaraland und Baden-Württemberg: "Das Verlassen der eigenen Wohnung ist ab Samstag nur noch bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt."

Wie ist das jetzt zum Beispiel, wenn ich - alleine - mit dem Auto von Bayern nach Hessen fahren würde? Ich verlassen zwar die eigene Wohnung, befinde mich aber quasi in Quarantäne im eigenen Auto.

--
"Der Computer ist die logische Weiterentwicklung des Menschen: Intelligenz ohne Moral." (John Osborne)
"Der Gutmensch ist die logische Rückentwicklung des Menschen: Moral ohne Intelligenz." (unbekannt)

Von Anfang an gibt es keine verbindlichen Ansagen.

Durran @, Sonntag, 22.03.2020, 20:58 vor 2148 Tagen @ Sylvia 494 Views

Es gibt Empfehlungen, man soll und sollte, man möge.....

Das zieht sich wie roter Faden durch.

Apell an Reiserückkehrer! Was soll ein Appell?

https://www.naumburger-tageblatt.de/mitteldeutschland/appell-an-reiserueckkehrer-zahl-d...

Ich sitze ebenfalls morgen früh zu viert im Büro. Was tun?

Kontaktsperre. Gut. Also kann ich allein alles unternehmen. Der unerkannt infizierte kann sich also zumindest allein von München nach Hamburg bewegen.

Am Arbeitsplatz ebenso. Warum werden nicht notwendige Betrieb geschlossen?
Es hat wohl finanzielle Gründe warum es keine Anordnung zu Betriebsschließungen gibt. Die Unternehmer müssen selbst entscheiden. Masken und Desinfektionsmittel werden bei uns nicht zur Verfügung gestellt. Schutzmaßnahmen wie regelmäßige Desinfektionen auch nicht.

Freiwillige Quarantäne. Es funktioniert nicht mal die angeordnete Quarantäne.

https://www.naumburger-tageblatt.de/nachrichten/panorama/quarantaene-verstoss-coronavir...

Also weitermachen!

Geld abheben

satsangi @, Schweiz, Sonntag, 22.03.2020, 22:01 vor 2148 Tagen @ Sylvia 456 Views

Hallo

Heb soviel Geld ab, wie Du kannst,

es wird schlimm werden, der Crash nimmt Formen an!!!
Gruss satsangi

Und was hat das jetzt mit meiner Frage zu tun?? (kt)

Sylvia @, Sonntag, 22.03.2020, 22:08 vor 2148 Tagen @ satsangi 519 Views

(kt)

--
"Der Computer ist die logische Weiterentwicklung des Menschen: Intelligenz ohne Moral." (John Osborne)
"Der Gutmensch ist die logische Rückentwicklung des Menschen: Moral ohne Intelligenz." (unbekannt)

Personen mit einem höheren Risiko

Dionysos @, Sonntag, 22.03.2020, 22:32 vor 2148 Tagen @ Sylvia 503 Views

Hallo Sylvia,

wenn Du eine dieser Kriterien des Robert Koch Institutes erfüllst, oder Personen in Deinem Haushalt leben, die zu dieser Risikogruppe gehören, würde ich kein Risiko eingehen und beim Hausarzt vorsprechen.

Gruß
Dionysos

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogruppen.html

Informationen und Hilfestellungen für Personen mit einem höheren Risiko für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf
Stand: 20.3.2020

Personengruppen, die nach bisherigen Erkenntnissen ein höheres Risiko für einen schweren
Krankheitsverlauf haben:

• Das Risiko einer schweren Erkrankung steigt ab 50 bis 60 Jahren stetig mit dem Alter an. Insbesondere ältere Menschen können, bedingt durch das weniger gut reagierende Immunsystem, nach einer Infektion schwerer erkranken (Immunseneszenz). Da unspezifische Krankheitssymptome wie Fieber die Antwort des Immunsystems auf eine Infektion sind, können diese im Alter schwächer ausfallen oder fehlen, wodurch Erkrankte dann auch erst später zum Arzt gehen.
• Auch verschiedene Grunderkrankungen wie z.B. Herzkreislauferkrankungen, Diabetes, Erkrankungen des Atmungssystems, der Leber und der Niere sowie Krebserkrankungen scheinen unabhängig vom Alter das Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf zu erhöhen.
• Bei älteren Menschen mit vorbestehenden Grunderkrankungen ist das Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf höher als wenn nur ein Faktor (Alter oder Grunderkrankung) vorliegt; wenn mehrere Grunderkrankungen vorliegen (Multimorbidität) dürfte das Risiko höher sein als bei nur einer Grunderkrankung.
• Für Patienten mit unterdrücktem Immunsystem (z.B. aufgrund einer Erkrankung, die mit einer Immunschwäche einhergeht, oder wegen Einnahme von Medikamenten, die die Immunabwehr unterdrücken, wie z.B. Cortison) besteht ein höheres Risiko.
• Welche Kombination von Risikofaktoren mit weiteren (Lebens-)Umständen ein besonders hohes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf bei COVID-19 darstellen, ist noch nicht hinreichend bekannt.

--
Armut schafft Demut, Demut schafft Fleiß, Fleiß schafft Reichtum,
Reichtum schafft Übermut, Übermut schafft Krieg, Krieg schafft Armut.

Hier:

SevenSamurai @, Sonntag, 22.03.2020, 23:26 vor 2148 Tagen @ Sylvia 464 Views

https://www.stmgp.bayern.de/

https://www.stmgp.bayern.de/wp-content/uploads/2020/03/20200320_av_stmgp_ausgangsbeschr...

4. Das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt.

5. Triftige Gründe sind insbesondere:

a) die Ausübung beruflicher Tätigkeiten,

b) die Inanspruchnahme medizinischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen (z. B. Arztbesuch, medizinische Behandlungen; Blutspenden sind ausdrücklich erlaubt) sowie der Besuch bei Angehörigen helfender Berufe, soweit dies medizinisch dringend erforderlich ist (z. B. Psycho- und Physiotherapeuten),

c) Versorgungsgänge für die Gegenstände des täglichen Bedarfs (z. B. Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Tierbedarfshandel, Brief- und Versandhandel, Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Optiker, Hörgeräteakustiker, Banken und Geldautomaten, Post, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Reinigungen sowie die Abgabe von Briefwahlunterlagen). Nicht zur Deckung des täglichen Bedarfs gehört die Inanspruchnahme sonstiger Dienstleistungen wie etwa der Besuch von Friseurbetrieben,

d) der Besuch bei Lebenspartnern, Alten, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen (außerhalb von Einrichtungen) und die Wahrnehmung des Sorgerechts im jeweiligen privaten Bereich,

e) die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen,

f) die Begleitung Sterbender sowie Beerdigungen im engsten Familienkreis,

g) Sport und Bewegung an der frischen Luft, allerdings ausschließlich alleine oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes und ohne jede sonstige Gruppenbildung und

h) Handlungen zur Versorgung von Tieren.

6. Die Polizei ist angehalten, die Einhaltung der Ausgangsbeschränkung zu kontrollieren. Im Falle einer Kontrolle sind die triftigen Gründe durch den Betroffenen glaubhaft zu machen.

Zu deiner Frage:

Wie ist das jetzt zum Beispiel, wenn ich - alleine - mit dem Auto von Bayern nach Hessen fahren würde? Ich verlassen zwar die eigene Wohnung, befinde mich aber quasi in Quarantäne im eigenen Auto.

Du brauchst einen triftigen Grund: siehe oben.

--
"Wenn ihr euch fragt, wie es damals passieren konnte:
weil sie damals (...)."
Henryk Broder

Werbung