Guten Risikenzusammenstellung; hinzu noch: Nachforderung zusätzlicher Kreditsicherheiten
Bei einer Beleihung kommt nach meiner Kenntnis noch das Risiko hinzu, dass, wenn der konkrete Immo-Marktwert unter die Beleihungshöhe fällt, der Kreditvertragspartner (meist Grundschuldgläubiger) das Stellen von weiteren Sicherheiten verlangen kann.
In allgemeiner Rezession oder auch bei steigendem Immo-Angebot durch "freigestorbene" Immos (klingt böse, ist aber nicht so gemeint) kann das schnell gehen, und der Schuldner kann justament dann in der Regel keine weiteren akzeptablen Sicherheiten stellen. Gläubiger stellt dann Kredit fällig und versteigert die Immo.
Steht üblicherweise so in den grundschuldbesicherten Kreditverträgen drin.