Frage an die juristischen Experten: Mietminderung bei Schimmel.

XERXES @, Dienstag, 17.03.2020, 14:29 vor 2155 Tagen 480 Views

Es geht darum, was passiert, wenn der Bauschaden, der für den Schimmel verantwortlich war vom Vermieter beseitigt wurde.
Muss der Mieter dann dem Vermieter den Betrag, um den die Miete während eines Zeitraum X gekürzt war nun nachzahlen? (Es geht nicht darum, ob die Mietminderung gerechtfertigt war).

Dank im Voraus...:-)

--
“And crawling on the planet's face,
some insects called the human race.
Lost in time, and lost in space.
And meaning.”

IMHO nein.

SevenSamurai @, Dienstag, 17.03.2020, 14:43 vor 2155 Tagen @ XERXES 485 Views

Es geht darum, was passiert, wenn der Bauschaden, der für den Schimmel verantwortlich war vom Vermieter beseitigt wurde.
Muss der Mieter dann dem Vermieter den Betrag, um den die Miete während eines Zeitraum X gekürzt war nun nachzahlen? (Es geht nicht darum, ob die Mietminderung gerechtfertigt war).

Die niedrigere Miete wurde gezahlt, weil es einen Mangel gab.

Sobald der Mangel weg ist, zahlt man die normale Miete.

Aber die Reparatur des Bauschadens ändert doch nichts daran, dass es in der
Vergangenheit effektiv einen Mangel gab.

--
"Wenn ihr euch fragt, wie es damals passieren konnte:
weil sie damals (...)."
Henryk Broder

Justiz vs. Gesunder Menschenverstand...Schon oft genug drauf reingefallen...;-) (OT)

XERXES @, Dienstag, 17.03.2020, 14:49 vor 2155 Tagen @ SevenSamurai 477 Views

...

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“And crawling on the planet's face,
some insects called the human race.
Lost in time, and lost in space.
And meaning.”

Fachanwalt nehmen. (oT)

SevenSamurai @, Dienstag, 17.03.2020, 15:01 vor 2155 Tagen @ XERXES 482 Views

nix

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"Wenn ihr euch fragt, wie es damals passieren konnte:
weil sie damals (...)."
Henryk Broder

Der Mieter muß gar nix

Mephistopheles, Dienstag, 17.03.2020, 15:09 vor 2155 Tagen @ XERXES 487 Views

außer, er wird vom Vermieter aufgefordert.

Diese Forderung ist vom Vermieter zu begründen. Geldzahlungen ohne Forderung sind eine Schenkung!

Gruß Mephistopheles

Mietminderung wegen Schimmelschaden

Rain @, Dienstag, 17.03.2020, 16:16 vor 2155 Tagen @ SevenSamurai 469 Views

Ihr Lieben,

die Miete wird wegen eines Mangels, eines Abweichens des tatsächlichen Zustandes vom vertraglichen Zustand gemindert.

Ab dem Moment, in dem der vertragliche Zustand wieder hergestellt wird, wird wieder die volle Miete geschuldet. Nicht für die Zeit des Mangels.


Beste Grüsse

Rain

--
Der Rechtsstaat ist wie die Luft: Unsichtbar aber essentiell.

Was soll denn ein Anwalt machen?

Durran @, Dienstag, 17.03.2020, 19:19 vor 2155 Tagen @ SevenSamurai 461 Views

Wenn Schimmel dann ist Mietminderung vom Mieter möglich. Es kommt aber auch drauf an warum der Schimmel gekommen ist.

Der Mieter kürzt die Miete wegen Schimmel. Der Vermieter sagt, dass der Mieter die Schuld hat wegen falschen Lüften usw. Was passiert? Beide rennen zum Anwalt, es kommt zum Prozeß.
Der Richter ordnet ein Gutachten an. Das kostet natürlich ordentlich Geld, Verfahrenskosten, Anwaltskosten.

Was kommt dabei raus? Risiko für beide Seiten. Je nach Richter und Gutachten kann es für beide Seiten ausgehen. Meistens gibt es einen Vergleich. Kosten werden geteilt.

Was bleibt über? Ein hoher Berg an Kosten für beide Seiten.

Wenn der Mieter kürzt sollte man als Vermieter sehen wo es herkommt. Auffällig sind hier Wäschetrockner im Bad. Das sind so Schimmelproduzenten. Oder Kaltduscher die schlecht heizen bzw. Lüften. Ich habe einige Wohnungen. Da sind die Bäder alle gleich. Manchmal habe ich bei neuen Mietern Schimmel im Fenster. Ist aber eindeutig Nutzerbedingt. Kann immer abgestellt werden.

Als Vermieter lohnen sich Gerichtsprozesse im seltensten Fall. Mit diesen Grünrotlinken Richtern ist man als Vermieter verloren. Diese leidliche Erfahrung mußte ich schon öfter machen. Eigentlich völlig klare Klagen gingen dann doch verloren oder in die nächste Instanz.

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