Blick in die Zukunft? Notstandsrecht als Katastrophennotstand, Art. 35 II, III GG

Wayne Schlegel @, Mittwoch, 11.03.2020, 22:32 vor 2162 Tagen 900 Views

bearbeitet von Wayne Schlegel, Mittwoch, 11.03.2020, 22:59

Weil Spahn und die Politkaste nichts so sehr hassen, als Verantwortung zu übernehmen, schieben sie gerne vor, sie könnten ja nicht wie China (die viel zu spät und so ....), weil Föderalismus und Rechtsstaat und Wirtschaftsfreiheit und so, sollte man das mal auf den Prüfstand stellen.

Natürlich können sie, müssen nur den NOTSTAND ausrufen. In unserem Fall den KATASTROPHENNOTSTAND, Art. 35 II, III GG. Das werden die auch tun, aber erst dann, wenn die Geldgieskanne leer und uns schon alles um die Ohren geflogen ist.

Das Notstandsrecht und die darunter firmierenden einfachen Gesetze und Rechtsverordnungen sind längst schon in Kraft. Muss ja auch so sein, was wäre das sonst für ein Staat.

Nurdrei Beispiele aus dem Reigen der vielen Notstandsgesetzen:

- ASG: Gesetz zur Sicherstellung der Arbeitsleistungen ...
- WiSiG: Gesetz über die Sicherstellung von Leistungen auf dem Gebiet der Wirtschaft sowie des Geld- und Kapitalverkehrs
- ESG: Gesetz über die Sicherstellung der Versorgung mit Erzeugnissen der Ernährungs- und Landwirtschaft sowie ...

Und die Presse pennt auch mal wieder, könnte ja mal in ner PK nachfragen, unter welchen Umständen man daran denken würde und was das dann bedeuten würde. Da würden sich die Schlipsträger aber ganz schön angucken.

Also liebe Presse: Bitte schon mal einlesen in die Rechtslage und Aufklärung betreiben.

Aber achso, man will ja niemanden beunruhigen. Schön gar nicht die Realisten. Steht das Wohlfühlcredo über allem?

Wohnst du auf dem Land?

Linder, Mittwoch, 11.03.2020, 22:43 vor 2162 Tagen @ Wayne Schlegel 931 Views

Falls ja, herzlichen Glückwunsch!
In den Städten wird es dann eher ungemütlich sein, denn da verbrüdern sich dann linke Krawallmacher mit anderen Faschisten, Mafiosi und gewaltbereiten Migranten.

Wird ein paar ganz unschöne Bilder geben. Die ohnehin begrenzte Anzahl KH-Betten wird somit noch knapper, aber wer nach Notstand ruft, der wird u.U. erhört und bekommt ihn auch. Es ist schon faszinierend, wie wenig Weitsicht manche Bürger dieses Landes in der heutigen Zeit besitzen.

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◇◇◇ GENESEN - GELACHT - GELOCHT ◇◇◇

Wir wissen, dass Du einer von denen bist. Und klar werden wir das bekommen, was sonst? (oT)

Wayne Schlegel @, Mittwoch, 11.03.2020, 22:45 vor 2162 Tagen @ Linder 896 Views

Wer ist "wir"?

Linder, Mittwoch, 11.03.2020, 23:57 vor 2162 Tagen @ Wayne Schlegel 955 Views

Bist Du hier ein Sprecher für eine gewisse Gruppe oder brauchst Du die externe Unterstützung für deine Meinung, weil Du nicht Manns genug bist sie allein zu vertreten?

Du weißt gar nichts von mir, somit auch nicht, wo ich hinzu zu zählen bin.

War das ein böswilliger Reflex von Dir oder hast Du dich einfach nur vertan und hast auch die Mannhaftigkeit, Dich für den schweren Anwurf aufrichtig zu entschuldigen?

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◇◇◇ GENESEN - GELACHT - GELOCHT ◇◇◇

Jepp, die Überlegung wäre auch, ob man sich nicht besser sofort mit Corona infizieren sollte, solange es ... mkT

igelei, Lammd des Stasi2.0-Rollcommanders, Mittwoch, 11.03.2020, 22:51 vor 2162 Tagen @ Linder 960 Views

... noch freie Krankenhausbetten mit O2 Anschluss gibt. Dann hat man es schon mal hinter sich, falls es schwierig würde. Denn wenn von 80 Mio. nur 10 Mio. gleichzeitig krank werden, sind nach aktueller Statistik ja 2 Mio. davon schwerere Fälle. Bei 500.000 Krankenhausbetten in D insgesamt und davon 25.000 Intensiv. Von denen ja so 80% schon belegt sind <img src=" />

MfG
igelei

Du kannst ja noch nach Sachsen-Anhalt oder Polen ausweichen, Igel. (mT)

DT @, Mittwoch, 11.03.2020, 22:58 vor 2162 Tagen @ igelei 920 Views

bearbeitet von DT, Mittwoch, 11.03.2020, 23:03

Um Aachen herum, um Stuttgart herum und um München herum wird es in ca 1 Woche "ungemütlich" im Krankenhaus werden. Die Lombardei läßt grüßen.

Und NICHTS wird getan. Keine Vorsorge, case case cluster cluster boom. Genau dort, wo jetzt schon die Cluster sind.

Daher wäre es so wichtig, in Berlin-Mitte im Regierungsviertel JETZT SCHON einen Corona-Cluster einzubringen durch ordentliches Anhusten. Das "boom" würde endlich das Hauptproblem lösen.

Man hört dieser Tage gar nichts von unseren Goldstückjublerinnen KGE, die Claudia Roth, der Luisa Neubauer, dem Harbeck, der doch angeblich so prädestiniert für das Regierungsamt ist. Wo sind sie denn, die Macher? Nur bei schönem Wetter die Klappe aufreißen und das hart erarbeitete Geld der Steuerbürger an ihre Klientel verteilen. Jetzt sind sie abgetaucht. Maskenverschenker Maas sucht auch Deckung zwischen den Eutern von Natalia, er ist auch abgetaucht seit einer Woche.

[image]

Was nützen Betten, wenn das Personal fehlt.

Dieter, Donnerstag, 12.03.2020, 01:08 vor 2162 Tagen @ igelei 904 Views

Hallo

In meinem Ort in NRW sind sie rein zufällig mit mehreren Kliniken auf Lunge spezialisiert, die Spezialkliniken auch mit sehr vielen Beatmungsbetten ausgestattet. Aber wie ich hörte, gibt es nur für ca. 20% der zur Verfügung stehenden Bettenkapazität auch Personal.

Gruß Dieter

Könnte ja sein, daß die von der Fxxxx gerufenen Bereicherer (mT)

DT @, Mittwoch, 11.03.2020, 22:53 vor 2162 Tagen @ Linder 902 Views

in Berlin alles kurz und klein hinterlassen. Dann sieht sie, wenn sie dann überhaupt noch kann, was sie angerichtet hat. Aber auch das wird ihr schxxxxegal sein, da sie das deutsche Volk haßt. Die Goldstücke werden sich nämlich nicht in der Schlange anstellen, wenn der Clanpapa Lungenentzündung hat. Die werden sich wenns nötig ist mit der Knarre an den Respirator durchkämpfen.

Hier noch der Art 35 GG im Wortlaut:

https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_35.html

(1) Alle Behörden des Bundes und der Länder leisten sich gegenseitig Rechts- und Amtshilfe.

(2) Zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung kann ein Land in Fällen von besonderer Bedeutung Kräfte und Einrichtungen des Bundesgrenzschutzes zur Unterstützung seiner Polizei anfordern, wenn die Polizei ohne diese Unterstützung eine Aufgabe nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten erfüllen könnte. Zur Hilfe bei einer Naturkatastrophe oder bei einem besonders schweren Unglücksfall kann ein Land Polizeikräfte anderer Länder, Kräfte und Einrichtungen anderer Verwaltungen sowie des Bundesgrenzschutzes und der Streitkräfte anfordern.

(3) Gefährdet die Naturkatastrophe oder der Unglücksfall das Gebiet mehr als eines Landes, so kann die Bundesregierung, soweit es zur wirksamen Bekämpfung erforderlich ist, den Landesregierungen die Weisung erteilen, Polizeikräfte anderen Ländern zur Verfügung zu stellen, sowie Einheiten des Bundesgrenzschutzes und der Streitkräfte zur Unterstützung der Polizeikräfte einsetzen. Maßnahmen der Bundesregierung nach Satz 1 sind jederzeit auf Verlangen des Bundesrates, im übrigen unverzüglich nach Beseitigung der Gefahr aufzuheben.

Soweit ich weiß,

Cinzano @, Donnerstag, 12.03.2020, 00:49 vor 2162 Tagen @ DT 923 Views

Hallo DT

hält sich in diesem Land seit geraumer, oder sogar langer Zeit (das weiß ich nicht so genau), keiner mehr an die Gesetze (außer den Schwachen). Und da kommst Du mit Gesetzestexten???

Grüßlis

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Mehr Licht!
(Sonstige Anmerkung: bis zum 16.05.2020 war mein Nick 'Zentao')

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