Wenn ein Sicherungsschein ausgestellt wurde
kann die Versicherung nicht so einfach ohne Zustimmung des Kreditgebers gekündigt werden.
Ist der Kredit getilgt bekommt ja der Kreditnehmer dies bestätigt. Das reicht allgemein aus, dem Versicherer zu erklären,das damit auch der Sicherungsschein erloschen ist.
Ob das juristisch ganz sauber ist, weiß ich nicht (bin kein Jurist).
Zweistein