Frage zu Bank- bzw. Versicherungs-Kleingedrucktem

Karin, Montag, 02.03.2020, 13:27 vor 2173 Tagen 1401 Views

Hallo zusammen,

eine Bank verlangt in aller Regel den Nachweis einer Gebäudeversicherung, wenn sie eine Immobilie finanziert. Die Versicherungsgesellschaft erhält von der Bank die Mitteilung, dass sie der Gläubiger ist. Nach der vereinbarten Zeit ist die Immobilie abbezahlt, der Darlehensvertrag wird aufgelöst. Besteht nun seitens der Bank eine Verpflichtung, dem Versicherer die Beendigung der Gläubigerschaft zu erklären?

Danke im Voraus
Gruss Karin

Wenn ein Sicherungsschein ausgestellt wurde

Zweistein, Montag, 02.03.2020, 13:39 vor 2173 Tagen @ Karin 1170 Views

kann die Versicherung nicht so einfach ohne Zustimmung des Kreditgebers gekündigt werden.
Ist der Kredit getilgt bekommt ja der Kreditnehmer dies bestätigt. Das reicht allgemein aus, dem Versicherer zu erklären,das damit auch der Sicherungsschein erloschen ist.
Ob das juristisch ganz sauber ist, weiß ich nicht (bin kein Jurist).
Zweistein

Schon klar, aber es ist ja alles längst getilgt

Karin, Montag, 02.03.2020, 14:10 vor 2173 Tagen @ Zweistein 1066 Views

kann die Versicherung nicht so einfach ohne Zustimmung des Kreditgebers gekündigt werden.

Hallo Zweistein,

danke für Deine Antwort.
Eine solche Mitteilung seitens der Bank erfolgte seinerzeit nicht. Bliebe der letzte Kontoauszug mit dem Kontostand null, den auszubuddeln bisher noch kein Anlass war.

Als der Versicherungsnehmer jedenfalls Jahre nach der Tilgung des Darlehens die Versicherung kündigt, verlangt der Versicherer eine Bestätigung der Bank. Kunde gibt den Zettel in seiner Filialle ab; dort wird ihm zugesagt, dass er sich nicht weiter kümmern müsse, die Bank würde den Zettel ausfüllen und ihn an die Versicherung weiterleiten, das Darlehen se ja getilgt.

Ein Jahr später kommt wider Erwarten eine neue Prämienrechung über 600 €. Die Nachfrage beim Makler erbringt folgende Mail:
"... bestätigt die xy-Vers den fehlenden Eingang der Gläubiger-Zustimmung.
Eine wirksame Kündigung für den o.g. Vertrag kam also nicht zustande."

Der Clou: Die Bank "findet den Vorgang nicht". Das ist der Hintergrund für die konkrete Frage, ob die Bank von sich aus der Versicherung das Ende der Gläubigerschaft mitteilen muss, denn sie selbst hatte ja seinerzeit aktiv den Eintrag veranlasst.

Gruss
Karin

Sicherungsschein hat aber nichts mit der Prämienrechnung zu tun

Zweistein, Montag, 02.03.2020, 14:20 vor 2173 Tagen @ Karin 1112 Views

Das Versicherungsverhältnis ist eine eigenständige Sache.
Gruß 2St.

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