kann die Versicherung nicht so einfach ohne Zustimmung des Kreditgebers gekündigt werden.
Hallo Zweistein,
danke für Deine Antwort.
Eine solche Mitteilung seitens der Bank erfolgte seinerzeit nicht. Bliebe der letzte Kontoauszug mit dem Kontostand null, den auszubuddeln bisher noch kein Anlass war.
Als der Versicherungsnehmer jedenfalls Jahre nach der Tilgung des Darlehens die Versicherung kündigt, verlangt der Versicherer eine Bestätigung der Bank. Kunde gibt den Zettel in seiner Filialle ab; dort wird ihm zugesagt, dass er sich nicht weiter kümmern müsse, die Bank würde den Zettel ausfüllen und ihn an die Versicherung weiterleiten, das Darlehen se ja getilgt.
Ein Jahr später kommt wider Erwarten eine neue Prämienrechung über 600 €. Die Nachfrage beim Makler erbringt folgende Mail:
"... bestätigt die xy-Vers den fehlenden Eingang der Gläubiger-Zustimmung.
Eine wirksame Kündigung für den o.g. Vertrag kam also nicht zustande."
Der Clou: Die Bank "findet den Vorgang nicht". Das ist der Hintergrund für die konkrete Frage, ob die Bank von sich aus der Versicherung das Ende der Gläubigerschaft mitteilen muss, denn sie selbst hatte ja seinerzeit aktiv den Eintrag veranlasst.
Gruss
Karin