Die GEZ hat geantwortet: Ich darf mit Bargeld zahlen!

Otto Lidenbrock, Mittwoch, 15.01.2020, 14:01 vor 2216 Tagen 6817 Views

So, nachdem ich dem Beitragsservice nach Empfehlung des Rechtsanwalts Joachim Steinhöfel meine "Neujahrsgrüße" geschickt hatte in denen ich auf Bezahlung mit Bargeld bestand, habe ich bereits heute eine Antwort erhalten. Anscheinend ist der "Beitragsservice" doch nicht annähernd so überfordert, wie sich das Herr Steinhöfel von der Aktion erhofft hatte und vor allem - ich darf mit Bargeld zahlen!

Die Begründung lautet wie folgt:

"Sehr geehrter Herr ...,

vielen Dank für Ihre Mitteilung.

Sie möchten die Rundfunkbeiträge bar zahlen.

Bitte berücksichtigen Sie: Der Rundfunkbeitrag ist bargeldlos zu zahlen. Die gesetzliche Grundlage hierfür ist der Rundfunkstaatsvertrag (§ 9 Abs. 2 Satz 1 Nr,. 2) in Verbindung mit den Satzungen der Rundfunkanstalten über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeiträge. Die Satzungsbefugnis umfasst auch die Zahlungsweise. Gemäß Â§ 10 Abs. 2 der Beitragssatzungen kann der Rundfunkbeitrag nur durch Lastschrifteinzug, Einzelüberweisung oder Dauerüberweisung entrichtet werden. Eine Bargeldzahlung ist damit ausdrücklich ausgeschlossen.

Auch aus § 14 Abs. 1 Satz 2 Bundesbankgesetz lässt sich kein Recht auf Barzahlung des Rundfunkbeitrags ableiten. Die Vorschrift betrifft die Notenausgabe durch die Deutsche Bundesbank und sieht vor, dass „auf Euro lautende Banknoten das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel“ sind. Damit wird nicht ausgeschlossen, dass in klar abgegrenzten Bereichen aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und zur Kosteneinsparung die Möglichkeit zur Barzahlung mittels Banknoten begrenzt wird (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13.6.2017, 2 A 1351/16).

Zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen erhalten Sie weiterhin eine Zahlungsaufforderung. Sie können dann den Rundfunkbeitrag überweisen oder bei Banken und Sparkassen bar auf eines der Abwicklungskonten von ARD, ZDF und DRadio einzahlen. Bitte beachten Sie, dass Kreditinstitute für die Bareinzahlung auf ein fremdes Konto in aller Regel eine Bearbeitungsgebühr verlangen. Diese Gebühr wird nicht von uns erhoben, sondern ist in den Geschäftsbedingungen des jeweiligen Kreditinstituts festgelegt.

….

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio

Wie soll ich nun weiter verfahren? Bei Steinhöfel und Häring finde ich nichts darüber.

Habe ich doch gesagt...;-)

XERXES @, Mittwoch, 15.01.2020, 14:36 vor 2216 Tagen @ Otto Lidenbrock 5323 Views

Zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen erhalten Sie weiterhin eine
Zahlungsaufforderung. Sie können dann den Rundfunkbeitrag überweisen
oder bei Banken und Sparkassen bar auf eines der Abwicklungskonten von ARD,
ZDF und DRadio einzahlen.
Bitte beachten Sie, dass Kreditinstitute für
die Bareinzahlung auf ein fremdes Konto in aller Regel eine
Bearbeitungsgebühr verlangen. Diese Gebühr wird nicht von uns erhoben,
sondern ist in den Geschäftsbedingungen des jeweiligen Kreditinstituts
festgelegt.

[[zwinker]]

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“And crawling on the planet's face,
some insects called the human race.
Lost in time, and lost in space.
And meaning.”

Es geht um die Mehrkosten der Barzahlung

Otto Lidenbrock, Mittwoch, 15.01.2020, 15:04 vor 2216 Tagen @ Otto Lidenbrock 4805 Views

Ein stiller Mitleser schreibt mir Folgendes:

"Hallo Herr Lidenbrock,

wenn ich Steinhövel richtig verstanden habe, hat er seinen Beitrag so formuliert, dass keine weiteren Kosten bei der Beitragszahlung entstehen dürfen. Bei Barzahlung über die bank entstehen aber genau solche Kosten.


Ein anderer Ansatz: Da Sie (mutmaßlich) bereits im oder nahe dem Rentnenalter sind, (mithin "Opa") sind Sie laut dem bekannten WDR-Lied nicht nur eine Umweltsau sondern auch eine Nazisau. Auch wenn Buhrow sich zunächst entschuldigt hat, sind andere WDR- Redakteuere hingegangen und haben Tom Buhrow wegen seiner Entschuldigung kritisiert. Sie bleiben damit Umwelt- und Nazisau.
Es fragt sich daher, ob der WDR mit Nazigeld möglicherweise unterwandert und abhängig gemacht werden kann, wenn alle alten Omas und Opas zahlen.
Ist es wirklich mit den Grundsätzen des ÖRR vereinbar, dass er sich von Nazi finanzieren lässt?

Gruß ..."

Sehe ich auch so, mir dürfen bei der Bezahlung keine Kosten entstehen. Carlos Gebauer, der Anwalt Norbert Härings, ist der Auffassung, dass die GEZ die Kosten übernehmen muss, denn Gläubiger hätten eine Annahmepflicht.

https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/sensationsurteil-rundfunkgebuehr-kann-b...

Der Beitragsservice ist aber nicht gewillt, die bei der Bareinzahlung entstehenden Mehrkosten zu übernehmen, da diese nicht von ihm erhoben würde, sondern in den Geschäftsbedingungen des jeweiligen Kreditinstituts festgelegt sei.

Im Grunde müsste ich jetzt die Zahlung der Mehrkosten verweigern und die Rundfunkgebühren entsprechend reduzieren, oder wie?

Dürfen mir Kosten entstehen?

Otto Lidenbrock, Mittwoch, 15.01.2020, 15:08 vor 2216 Tagen @ XERXES 4775 Views

Zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen erhalten Sie weiterhin eine
Zahlungsaufforderung. Sie können dann den Rundfunkbeitrag

überweisen

oder bei Banken und Sparkassen bar auf eines der Abwicklungskonten von

ARD,

ZDF und DRadio einzahlen.[/b] Bitte beachten Sie, dass Kreditinstitute

für

die Bareinzahlung auf ein fremdes Konto in aller Regel eine
Bearbeitungsgebühr verlangen. Diese Gebühr wird nicht von uns

erhoben,

sondern ist in den Geschäftsbedingungen des jeweiligen Kreditinstituts
festgelegt.


[[zwinker]]

Dürfen mir als Schuldner bei der Begleichung meiner Schulden Kosten entstehen, die in der Art der Bezahlung begründet sind, insbesondere, wenn ich "das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel" verwende?

IMHO sollte die Bareinzahlung in diesem Fall Gebührenfrei gestellt sein. (oT)

XERXES @, Mittwoch, 15.01.2020, 15:11 vor 2216 Tagen @ Otto Lidenbrock 4128 Views

- kein Text -

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And meaning.”

AGB gilt doch nur für Kunde=ÖRR?!

QuerDenker @, Mittwoch, 15.01.2020, 15:28 vor 2216 Tagen @ Otto Lidenbrock 4376 Views

bearbeitet von unbekannt, Mittwoch, 15.01.2020, 15:31

Hallo Otto Lidenbrock,

sind. Damit wird nicht ausgeschlossen, dass in klar abgegrenzten Bereichen
aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und zur Kosteneinsparung die
Möglichkeit zur Barzahlung mittels Banknoten begrenzt wird (OVG
Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13.6.2017, 2 A 1351/16).

Nur dass der 'Beitragservice' ja offenkundig KEINE 'Verwaltungsentität' ist!

Zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen erhalten Sie weiterhin eine
Zahlungsaufforderung. Sie können dann den Rundfunkbeitrag überweisen
oder bei Banken und Sparkassen bar auf eines der Abwicklungskonten von ARD,
ZDF und DRadio einzahlen.
Bitte beachten Sie, dass Kreditinstitute für
die Bareinzahlung auf ein fremdes Konto in aller Regel eine
Bearbeitungsgebühr verlangen. Diese Gebühr wird nicht von uns erhoben,
sondern ist in den Geschäftsbedingungen des jeweiligen Kreditinstituts
festgelegt.

Die AGB gilt nur (per Unterschrift bei Kontoeröffnung usw.) für den Kunden/Kontoinhaber/Kontobegünstigten der Bank - und da ja 'Beitragsservice' weder 'Verwaltungsentität' noch sonstige 'fiskalische Entität' sein soll, sind 'Kunde' dann ja wohl ARD-Teile wie NDR/WDR/... bzw. ZDF bzw. DRadio?
Da bei Barzahlung ja - vgl. auch Parallelpostings - keine Kosten/Gebühren anfallen DÜRFEN - trägt alle etwaigen Bankgebühren dann eben dieser Kontoinhaber/Kontobegünstigter.

Nebenfrage:
Wer ist dann eigentlich formaler Arbeitgeber der Mitarbeiter des 'Beitragsservice' und damit haftend/verantwortlich für Beitragszahlungen an Sozialversicherung usw. aber damit eben auch haftend/verantwortlich für eine Verweigerung der GEBÜHRENFREIEN Bargeldzahlung durch diese Mitarbeiter?

Wie soll ich nun weiter verfahren? Bei Steinhöfel und Häring finde ich
nichts darüber.

Solange die Bank das gebührenfrei annimmt und/oder Du etwaige Gebühren mittels Abzug ohne Rechtsfolgen durchreichen kannst hätte BS/GEZ damit den 'Zugzwang' wohl bei Dir.......

Beste Grüße

QuerDenker

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Das ist keine Barzahlung

re-aktionaer @, Mittwoch, 15.01.2020, 16:28 vor 2216 Tagen @ Otto Lidenbrock 4968 Views

Sondern die Bareinzahlung auf ein Konto. Du übergibst somit nicht dem GEZ Dein Geld sondern einem Dienstleister. Da würde ich doch nachhaken und die ÖR bitten eine Stelle zu nennen wo man das Bargeld dem OR direkt übergeben kann.

Nein

Mephistopheles, Mittwoch, 15.01.2020, 17:40 vor 2216 Tagen @ Otto Lidenbrock 4229 Views

Dürfen mir als Schuldner bei der Begleichung meiner Schulden Kosten
entstehen, die in der Art der Bezahlung begründet sind, insbesondere, wenn
ich "das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel" verwende?

Zahle den Betrag vollständig ein und schreibe handschriftlich dazu:
Gebühren gehen zu Lasten des Empfängers.

Viel Spass vor Gericht (würde sagen, du hast gute Chancen).

Gruß Mephistopheles

Genau

Falkenauge @, Mittwoch, 15.01.2020, 17:46 vor 2216 Tagen @ re-aktionaer 4321 Views

Sondern die Bareinzahlung auf ein Konto. Du übergibst somit nicht dem GEZ
Dein Geld sondern einem Dienstleister. Da würde ich doch nachhaken und die
ÖR bitten eine Stelle zu nennen wo man das Bargeld dem OR direkt
übergeben kann.

Oder man kann paar kleine Scheine per Brief schicken. Das bringt Turbulenzen und viel Arbeit.

Z.B. Hier:

XERXES @, Mittwoch, 15.01.2020, 17:54 vor 2216 Tagen @ re-aktionaer 4402 Views

Zweites Deutsches Fernsehen

Anstalt des öffentlichen Rechts
ZDF-Straße 1
55127 Mainz

Der Pförtner wird sich freuen...

[[zwinker]]

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some insects called the human race.
Lost in time, and lost in space.
And meaning.”

Vor allem

Mephistopheles, Mittwoch, 15.01.2020, 18:09 vor 2216 Tagen @ Falkenauge 4331 Views

Sondern die Bareinzahlung auf ein Konto. Du übergibst somit nicht dem

GEZ

Dein Geld sondern einem Dienstleister. Da würde ich doch nachhaken und

die

ÖR bitten eine Stelle zu nennen wo man das Bargeld dem OR direkt
übergeben kann.


Oder man kann paar kleine Scheine per Brief schicken. Das bringt
Turbulenzen und viel Arbeit.

...wenn du die Scheine zerreißt und den größeren Teil sendest, so dass er von den Banken akzeptiert wird, den kleineren aber für dich behältst zum Nachweis, dass die Scheine tatsächlich von dir stammen.

Gruß Mephistopheles

50 Münzen sind bei Bazahlung erlaubt! =)

Reffke @, Narragonien, Mittwoch, 15.01.2020, 21:23 vor 2216 Tagen @ Otto Lidenbrock 3894 Views

bearbeitet von unbekannt, Mittwoch, 15.01.2020, 21:50

Hallo Otto,

Schau mal,
Die Zahlung mit Hartgeld wird im Münzgesetz geregelt!
In §3 Absatz 1 Satz 2 heißt es dort:
“Erfolgt eine einzelne Zahlung sowohl in Euro-Münzen als auch in deutschen Euro-Gedenkmünzen, ist niemand verpflichtet, mehr als 50 Münzen anzunehmen.”
https://www.bundesbank.de/resource/blob/599926/c81b0fca334123721e1cd4112bc013ab/mL/muen...
Also, nur zu! [[top]]
Auf Blätter mit Tesaband fixieren...

MfG, Reffke

--
Wer warnen will, den straft man mit Verachtung.
Die Dummheit wurde zur Epidemie.
So groß wie heute war die Zeit noch nie.
Ein Volk versinkt in geistiger Umnachtung.
Erich Kästner "Große Zeiten"

Wieso Tesaband? Das geht doch wieder ab - was hälst du von Uhu? (oT)

bürgermeister @, Mittwoch, 15.01.2020, 21:48 vor 2216 Tagen @ Reffke 3341 Views

- kein Text -

Natuerlich in der guten alten Deutschmark zahlen

Oblomow, Mittwoch, 15.01.2020, 23:24 vor 2216 Tagen @ Reffke 3551 Views

Dafuer hat man schließlich noch nen Sack davon zu Hause.[[freude]]

Herzlich
Oblomow

Als Absender die Kontonr. des Empfängerkontos angeben ..

Socke ⌂ @, Mittwoch, 15.01.2020, 23:28 vor 2216 Tagen @ QuerDenker 3440 Views

Dann gilt es für die Bank als Einzahlung aufs eigene Konto, welche gebührenfrei ist.
Hab ich immer so gemacht und bin damit durchgekommen. Früher gabs ja als Beleg immer noch diesen dann von der Bank gestempelten Abschnitt, den man als Nachweis aufhob.

Steinhöfel schreibt dazu:

Mitmacher @, Donnerstag, 16.01.2020, 11:33 vor 2215 Tagen @ Otto Lidenbrock 3645 Views

https://www.steinhoefel.com/2020/01/tricksen-und-taeuschen-der-beitragsservice-und-die-barzahlung.html?fbclid=IwAR21ltlCqH91cO9U6CebcCO1k5jjFaJFJHuxSB9o2Uz_rvZZr-nxk5Dc9D0

...Es ist Rechtsunsinn, wenn der „Beitragsservice“ sich auf den Rundfunkstaatsvertrag beruft, wonach die Gebühren „bargeldlos zu zahlen“ seien. Das Bundesbankgesetz hat hier Vorrang, der Gesetzestext ist eindeutig.

Der „Beitragsservice“ beruft sich in seinem Formschreiben dann auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (Beschluß vom 13.06.2017, 2 A 1351/16), wonach er keine Barzahlung anbieten müsste. Knapp zwei Jahre später, siehe oben, hat das übergeordnete Bundesverwaltungsgericht anders entschieden. Welche Entscheidung ist nun relevant? Die eines untergeordneten Gerichts, dass 2017 entschieden hat, als es die abweichende Haltung des Bundesverwaltungsgerichts aus 2019 noch gar nicht kennen konnte? Oder die des Bundesverwaltungsgerichts, das die Entscheidung des OVG Nordrhein-Westfalen aufheben und ändern würde? Zwar liegt die neuere Sache beim EuGH, das ändert aber nichts daran, dass die aktuell allein maßgebliche Entscheidung die des Bundesverwaltungsgerichts ist....

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"Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt." - Thomas Mann, Der Zauberberg

"Es zeugt nicht von geistiger Gesundheit, an eine von Grund auf kranke Gesellschaft gut angepasst zu sein." (Jiddu Krishnamurti)

Prima, dann werde ich so weitermachen!

Otto Lidenbrock, Donnerstag, 16.01.2020, 15:18 vor 2215 Tagen @ Mitmacher 3200 Views

Vielen Dank für diesen Hinweis, den ich auch von mehreren Mitlesern via Mail bekommen habe!

Was sich diese Bande da leistet, kann man tatsächlich nur als bodenlose Unverschämtheit bezeichnen. Das Formschreiben, welches auch ich bekommen habe, kann man mit Fug und Recht als Täuschungsversuch bzw. zumindest als Irreführung bezeichnen. Da ich davon ausgehe, dass die Juristen des "Beitragsservice" auch die o.a. Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aus 2019 kennen werden, wonach klipp und klapp feststeht, dass man eben doch bar bezahlen darf, könnte man durchaus von einem bewussten Täuschungsversuch der Gebührenzahler sprechen.

Prima, dass RA Joachim Steinhöfel am Ball bleibt und den Verweigerern juristische Schützenhilfe bietet. Solange das so bleibt, werde ich mit Hilfe seiner Ratschläge weitermachen!

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