Kündigen. Nicht Arbeitsverweigerung, sondern KZ-Verweigerung.

neptun, Samstag, 11.01.2020, 05:23 (vor 2221 Tagen) @ SevenSamurai2710 Views

Hi SevenSamurai,

Was machen Menschen, die der Arbeitgeber zu einer Geschäftsreise dorthin zwingt?

am besten einen guten Anwalt nehmen und sofort selbst kündigen, denn damit ...

Eine Ablehnung wäre Arbeitsverweigerung und ein Kündigungsgrund.

... könnte man es (wie @Mandarin schon sagte) als KZ-Verweigerung behandeln.

Trotzdem viel Spaß dabei. <img src=" /> Die Zeiten sind nicht schön, aber war das wirklich jemals anders?

LG neptun

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Immer daran denken: Die große Mehrheit der deutschen Bevölkerung hat Mörderparteien gewählt!

"Es zeugt nicht von geistiger Gesundheit, an eine von Grund auf
kranke Gesellschaft gut angepasst zu sein." (Jiddu Krishnamurti)


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