Das Problem ist das "Age of consent"...

Orwell, Montag, 12.08.2019, 19:35 (vor 1959 Tagen) @ Andudu3569 Views
bearbeitet von unbekannt, Montag, 12.08.2019, 19:41

...und da Epstein meines Wissens nach junge Frauen und Mädchen im jeweilig vermutlich nicht verbotenen Alter benutzt hat (so ab 14 wie ich hörte), wäre es straftechnisch sicher relativ schwer gewesen ihn zu längeren Strafen DAFÜR zu verurteilen, zumal man ja in seiner Glaubensjemeijnschaft ganz gut das Recht "auszulegen" weiß.

Er hat sie ja soweit ich weiß größtenteils importiert.

Hier stehts, wie alt man wo sein muss, es geht mit 12 Jahren legal in einigen Gegenden los. In noch einigeren Gegenden wisst ihr ja wie es aussieht, in den Wüsteneien um die Mondgläubigen.

https://en.wikipedia.org/wiki/Age_of_consent

In Buntschland darf es unter gewissen Umständen schon mit 14-Jährigen jungen "Erwachsenen"* getrieben werden.

*Jugendweihe mit 14 = Aufnahme in die Reihe der Erwachsenen
(und heute sind manche Mihigrus mit 30 noch 15 und schutzwürdig)

--
"Es ist Juristen nicht zuzumuten, schreiendes Unrecht zu erkennen." (Jörg Friedrich)

"Wenn man sämtliche Schöpfungen des weißen Mannes von diesem Planeten entfernte, besäßen seine Ankläger weder Zeit noch Mittel, ja nicht einmal Begriffe, um


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