Wenn auf eine (angeblich) "bösartige Polemik"

LePenseur ⌂, Freitag, 07.06.2019, 20:57 (vor 1996 Tagen) @ Olivia2347 Views

... mit einer ebenso "bösartigen Polemik" geantwortet würde, gäbe ich Ihnen recht, chère Olivia.

Wenn das aber zu einem Gerichtsverfahren führt, dan hat das eine völlig andere, und höchst bedenkliche Stufe erreicht!

Ersteres nennt sich (je nach Zivilisiertheit der Kontrahenten), "Dialog", "Diskurs", "Wortgefecht", ja, von mir aus: "Pöbelei".

Letzteres ist eine flagrante Verletzung der Grundrechte (Freiheit der Meinungsäußerung bzw. der Wissenschaft).

Meinungsverschiedenheiten müssen wir hinnehmen, auch wenn sie uns unangenehm sind. Grundrechtseinschränkungen nicht.

Oder sollten es jedenfalls nicht.

LePenseur

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LePenseur


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