"Der Pakt ist nicht rechtlich bindend, aber politisch verpflichtend konzipiert“ (mTL)

subwave @, Montag, 26.11.2018, 14:50 vor 2606 Tagen 4339 Views

Aktueller Rundbrief von Petr Bystron (AfD) zum Migrationspakt

Liebe Freunde,


die Ereignisse um den Global Compact on Migration überschlagen sich!

Seit Wochen beschwichtigen alle führenden Politiker der Regierungskoalition, man müsse über den Pakt gar nicht öffentlich diskutieren, denn dieser sei ja nur eine "unverbindliche Erklärung", die keinerlei rechtliche Bindung entfalten würde.

Nun hat mein Kollege aus dem Auswärtigen Arbeitskreis, René Springer, in Dokumenten des Auswärtigen Amtes Aussagen gefunden, die immense Sprengkraft enthalten. Denn die an der Ausarbeitung des Paktes beteiligten Beamten brüsten sich damit, dass die Bundesregierung die Ausgestaltung des Paktes seit 2016 „politisch, inhaltlich und finanziell“ vorangetrieben hat. In dem Dokument wird die „internationale Gestalterrolle“ Deutschlands unterstrichen.

Der brisanteste Satz kommt jedoch zum Schluss: „Der Pakt ist nicht rechtlich bindend, aber politisch verpflichtend konzipiert“!

Spätestens hier müssen alle Alarmglocken schrillen. Ich habe darüber sofort einen Artikel auf der Webseite The European veröffentlicht:

https://www.theeuropean.de/petr-bystron-bystron/15079-auswaertiges-amt

Zeitgleich haben Welt-Online und die Welt am Sonntag das Thema aufgegriffen. Es ist davon auszugehen, dass ab Montag weitere Medien nachziehen werden. Denn diese Entdeckung stellt alle Beschwichtigungen der Regierungsparteien auf den Kopf. Nun haben wir es schwarz auf weiß: die Regierung wollte von Anfang an mit dem Compact „politisch verpflichtende“ Normen setzen und somit die verheerende Politik der offenen Grenzen – wie 2015 praktiziert – auch international durch einen Vertrag kodifizieren.


Es sind spannende Zeiten: Ich werde Sie aus erster Hand über die weitere Entwicklung informieren!

Herzlich,


Ihr Petr Bystron

Das bestätigt auch DER SPIEGEL, hier bzgl. Art. 16 GG (Asylrecht): (mT)

DT @, Montag, 26.11.2018, 15:09 vor 2606 Tagen @ subwave 3908 Views

bearbeitet von unbekannt, Montag, 26.11.2018, 15:29

Angeblich bricht das "höher gestellte" Europarecht, genauer gesagt die Europäische Menschenrechtskonvention den Art. 16 des GG.
Das ist mit Verlaub bullshit, die EMRK bricht NICHT das GG und ist NICHT höhergestellt.

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/friedrich-merz-knuepft-beim-kampf-um-cdu-vors...

Zitate:

"Dass es ja längst Entwicklungen im Sinne eines gemeinsamen europäischen Asylrechts gibt, die das deutsche Recht überlagern, spielt offenbar keine Rolle; und dass eine Änderung des Artikels 16a wohl gar keine konkreten Auswirkungen hätte, auch nicht."

"In der EU-Grundrechtecharta aber findet sich heute nach Meinung der Experten bereits ein einklagbares, individuelles Recht auf Asyl. Die Debatte, die Merz da führen möchte, ist also gewissermaßen von gestern."

Gewissermaßen? Seit wann hat sich da etwas geändert, zwischen dem was Merz vor 15 Jahren gesagt hat und dem GELTENDEN Recht? Nein, es hat sich nichts geändert, nur hat die Fxxxx die Verfassung so oft gebrochen, daß sie behaupten könnte, der status quo ginge in Gewohnheitsrecht über.

Und SPON bläst ins selbe Horn. Aber nochsoviele Rechtsbrüche und Herbeigeschreibsel der bezahlten Propagandamäuler (in diesem Falle Sebastian Fischer) ändern nichts an den Fakten und am RECHT.

Wenn erst einmal der UN Pakt unterschrieben sein wird, werden diese Propagandahxxxn sich auch darauf berufen, und die Fxxxx wird nachträglich versuchen, ihr rechtsbrecherisches Verhalten zu rechtfertigen.

DT

PS:
Dazu auch Kommentar 183 unter dem Artikel, sehr fundiert:
" 183. Betreutes Vordenken

In der EU-Grundrechtecharta aber findet sich heute nach Meinung der Experten bereits ein einklagbares, individuelles Recht auf Asyl. Die Debatte, die Merz da führen möchte, ist also gewissermaßen von gestern. Das ist eine (bewusst?) irreführende Darstellung. Der Art. 18 der europäischen Grundrechte Charta, auf den hier vermutlich angespielt wird, ist bei weitem schwächer als das deutsche Individualgrundrecht.

Das kann auch der Laie schon daran erkennen, dass sich aus der Formulierung unmittelbar kein individuelles Recht des einzelnen Bewerbers ableiten lässt, sondern hier auf andere juristische Texte verwiesen wird, die möglicherweise keineswegs Grundrechtscharakter haben.

Das dürfte auch der Grund sein, warum in dem Artikel eine Einschränkung gemacht wird, nämlich "nach Meinung der Experten". Offenbar bedarf es einer entsprechenden Erläuterung, weil es sich eben nicht unmittelbar aus dem Text selbst ergibt. Anders das Grundgesetz.

Deshalb ist völlig klar, dass bei einer gesamteuropäischen Lösung sicherlich nicht der Text von Art. 16a Grundgesetz für alle Europäer verbindlich wird, darauf können Sie jede Wette eingehen.

Die Debatte ist alles andere als von gestern, denn die Frage, ob jeder auf der Welt, der es nach Europa geschafft hat, dem Grunde nach ein einklagbares individuelles Recht auf Asyl hat (und deshalb zunächst einmal Anspruch auf Überprüfung seiner entsprechenden Behauptungen, was für sich genommen schon Jahre dauern kann), wird in der Zukunft von entscheidender Bedeutung sein."

Wann gibt es endlich Namen auf den Tisch -- Pakt verstößt u.a. gegen Beschlüsse der Menschenrechtskommission? (mT,mL)L

Odysseus @, Montag, 26.11.2018, 15:39 vor 2606 Tagen @ subwave 4176 Views

bearbeitet von unbekannt, Montag, 26.11.2018, 16:22

Aktueller Rundbrief von Petr Bystron (AfD) zum Migrationspakt

Denn die an der Ausarbeitung des Paktes beteiligten

Beamten brüsten sich damit, dass die Bundesregierung die Ausgestaltung des
Paktes seit 2016 „politisch, inhaltlich und finanziell“ vorangetrieben
hat. In dem Dokument wird die „internationale Gestalterrolle“
Deutschlands unterstrichen.

....von diesen Tätern und denen, die sie beauftragt haben.

Der brisanteste Satz kommt jedoch zum Schluss: „Der Pakt ist nicht
rechtlich bindend, aber politisch verpflichtend konzipiert“!

Ach was??? - hier im Gelben schon länger klar, siehe dazu auch

https://fassadenkratzer.wordpress.com/2018/11/18/rechtswissenschaftler-suggestive-irref...

https://www.konjunktion.info/2018/11/un-fluechtlingspakt-der-vollkommen-unverbindliche-...


Hier soll nachträglich die Grundlage und Relativierung für Merkels "vorauseilende" Entscheidung der Grenzöffnung geschaffen werden.


Auch dieser Artikel hat es in sich. Birgt zusammenfassend viele Aspekte zum Thema, deshalb mache ich keine Auszüge daraus und empfehle das Studium.
Ob es jemand aus der Regierung wagt, das aufzunehmen? Stellungnahmen von Fachleuten zu den Aussagen erwarte ich mit Spannung. Die Zeit drängt:

https://www.epochtimes.de/meinung/gastkommentar/un-migrationspakt-verstoesst-gegen-besc...


Gruß Odysseus

Wen interessiert denn das Gewäsch einer Kommission?

Tempranillo @, Montag, 26.11.2018, 17:00 vor 2606 Tagen @ Odysseus 3852 Views

Pakt verstößt u.a. gegen Beschlüsse der Menschenrechtskommission?

So what? Dafür verwirklicht er in vorbildlicher Weise die Erklärung der Allgemeinen Menschenrechte von 1948.

Was wird entscheiden, wenn es hart auf hart kommt? Das Gewäsch einer Kommission oder die Erklärung der Menschenrechte?

Wer meint, aus dieser Nummer herauszukommen, ohne sich von allem zu verabschieden, was nach Menschenrechten und Demokratie stinkt, darf sich auf herbe Enttäuschungen gefaßt machen.

Tempranillo

--
*Die Demokratie bildet die spanische Wand, hinter der sie ihre Ausbeutungsmethode verbergen, und in ihr finden sie das beste Verteidigungsmittel gegen eine etwaige Empörung des Volkes*, (Francis Delaisi).

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