Als Wahlhelfer könntest Du heute nebenbei einmal gedanklich prüfen, ob man in einem Wahllokal signifikant betrügen könnte
- kann während der Stimmabgabe oder vorher gemogelt werden?
- kann nach Schließung während der Auszählung der Stimmen gemogelt werden?
- könnte der Wahlleiter des Lokals gefälschte Stimmenzahlen an das übergeordnete Auszählbüro (Wahlbezirk) melden, ohne dass die anderen Wahlhelfer das bemerken? Was ist dann am übernächsten Tag, wenn das (gefälschte) Ergebnis in der Lokalzeitung steht - würden die anderen Wahlhelfer das merken? d.h. sind alle Wahlhelfer bis zum Ergebnis der Auszählung da, oder sind die schon vorher gegangen, so dass die das gar nicht merken würden?
- was ist mit den Briefwahlstimmen? liegen die extra bereit und werden extra ausgezählt, oder sind die mit den anderen Stimmen zusammengeworfen worden?
- oder kann sonst gemogelt werden?
Es geht in jedem der Fälle um signifikante Fälschungen. D.h. bei 1000 Wahlberechtigten sollten es schon mindestens 50 gefälschte Stimmen sein, sonst spielt das ja gar keine Rolle. Landesweit sowieso nur bei orchestrierter Fälschung in 100ten Wahllokalen.
Bernd Borchert