Nießbrauch

bürgermeister, Donnerstag, 12.07.2018, 12:08 (vor 2913 Tagen) @ Echo4392 Views

Hallo Echo,

verstehe ich das richtig? Wenn ich heute meiner Tochter das Haus schenke und via Nießbrauch lebenslang wohnrecht habe, würde dieses Wohnrecht gem. aktueller Gesetzeslage nicht auf evtl. künftig entstehende Pflege und Heimkosten für mich verrechtet?

Gruß bm

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Die besten Q drops sind noch nicht gelutscht.


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