Puigdemont Haftbefehl, Auslieferungsprüfung
Im Zusammenhang mit dem juristischen Merkwürdigkeiten der Verhaftung und dann doch nicht Auslieferung etc. wurde im Fernsehen ein veritabler Staatsrechtler gezeigt (PS ich würde den gerne mal nach der Staatsbürgerschaft fragen).
Dieser hat diese Geschichte als "Highlight der BRD-Rechtsstaatlichkeit" gefeiert und insbesondere darauf hingewiesen, dass von der Regierung keinerlei Druck ausgeübt wurde.
Interessant war , dass er darlegte, dass die Haftbefehlsgründe geprüft wurden und mit dem BRD Recht in schwerwiegenden Punkten (Rebellion) nicht kompatibel sind, sprich hier keine Straftat gesehen wird.
Ich hatte in Erinnerung, dass es entscheidend auf die Rechtslage in dem Land, das die Auslieferung begehrt ankommt und nicht, ob der Vorwurf im Aufenthaltsland strafbar sei. Z.B. könnte die BRD wegen "Leugnen" einen Haftbefehl ausstellen, wenn der Delinquent dann irgendwo ist, wo "Leugnen" nicht strafbar ist, wird er dann nicht ausgeliefert? Oder hat der Professor sich geirrt?