hier ist es
Aus Spatzseite, hab`s wiedergefunden:
Ähnliches mag auf ganz anderem Gebiet auch für ein internes Dokument der EZB mit dem Titel „Bezüglich Revisionen des Krisen-Management-Systems der Europäischen Union“ gelten. Dort heißt es bezüglich der den Sparern zugesicherten Einlagensicherung der Banken von 100.000 €: „…gesicherte Einlagen und Ansprüche, die unter die Anleger-Entschädigung fallen, sollten durch begrenzte Ausnahmen nach freiem Ermessen ersetzt werden, die von einer kompetenten Behörde genehmigt werden können, um so eine gewisse Flexibilität zu garantieren.“ Das heißt nichts weniger als, dass die Einlagensicherung bis 100.000 Euro abgeschafft werden soll. Denn: „während einer Übergangsphase sollten die Bankkunden innerhalb von fünf Tagen nach Antragsstellung Zugriff auf einen angemessenen Teil ihrer Bankeinlagen haben, um so die täglichen Lebenskosten bezahlen zu können.“
besonders putzig "kompetente Behörde"!