Zwei Fragen sind klar zu stellen: wer hat (mT)

DT, Montag, 26.03.2018, 10:45 (vor 2246 Tagen) @ Herb3068 Views

Puigdemont verraten und der deutschen Polizei gesagt, daß er auf der A7 unterwegs ist, es gibt ja keine Grenzübergänge, die mit Häuschen besetzt sind an der Schengengrenze zu Dänemark.

Und wenn hier ein Strafrechtler angeführt wird, der auf die buchstabengetreue Einhaltung der Gesetze pocht: wieso werden dann die Merkel und ihre Clique nicht längst wegen Hochverrats und Veruntreuung unserer Gelder (Bruch der Außengrenzen, Bruch des Lissabon-Vertrags, no bailout Regel) angeklagt? Wieso wurde er in Belgien und in Dänemark nicht angeklagt? Die sind doch auch beim "EU Haftbefehl" dabei. Wer ist überhaupt die EU? Wieso kann sie einen Haftbefehl ausstellen, der über den nationalen Haftbefehlen steht?

http://www.spiegel.de/politik/ausland/carles-puigdemont-strafrechtler-martin-heger-uebe...

"Die Rechtslage ist im Prinzip einfach: Wenn ein EU-Haftbefehl vorliegt, wird dieser auch vollstreckt, sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Konkret müssen ein oder mehrere Delikte des Angeklagten im anfragenden Mitgliedstaat mit einer Freiheitsstrafe im Höchstmaß von mindestens zwölf Monaten bedroht sein. Zudem muss eines dieser Delikte auch in Deutschland strafbar sein. Puigdemont werden unter anderem Rebellion, Unterschlagung öffentlicher Gelder und Auflehnung gegen die Staatsgewalt vorgeworfen. Klar ist: die Unterschlagung öffentlicher Gelder ist auch bei uns strafbar. Also steht fest: Deutschland muss Puigdemont ausliefern. Und zwar im Regelfall binnen 60 Tagen."


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