Unter Vorbehalt:

b.o.bachter, Freitag, 19.01.2018, 17:59 (vor 3004 Tagen) @ SevenSamurai2735 Views

das Erbbaurecht läuft in rund 40 Jahren aus.


Was bedeutet das?

Wird das Haus in 40 Jahren abgerissen?

Entweder wird der Vertrag verlängert, bzw. ein neuer abgeschlossen, oder der Verpächter muss eine Entschädigung zahlen, also das Haus kaufen.


gesamter Thread:

RSS-Feed dieser Diskussion

Werbung