Wertminderung des Geldes

Falkenauge, Mittwoch, 03.01.2018, 12:48 (vor 2919 Tagen) @ Mephistopheles4591 Views

Da es aber keinen Vertragszwang und keinen Steuertatenzwang gibt, ist
folglich eine Umlaufsicherung auch nicht möglich.

Wenn das Geld an der natürlichen Wertminderung der Güter teilnimmt, wird jeder veranlasst, es nicht zurückzuhalten, sondern auszugeben. Das Geld bleibt also in Umlauf.

Gruß
Falkenauge


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