Die Islam-Debatte darf und wird kein Ende nehmen

Falkenauge, Samstag, 28.10.2017, 08:54 (vor 2584 Tagen) @ Barbara4265 Views

Das Islam-Paradox

http://www.zeit.de/amp/politik/deutschland/2017-10/albrecht-glaser-demokratie-religions...

Auch dieser Artikel erfasst nicht das Wesentliche.

Es kommt nicht darauf an, dass religiöse Elemente, wie auch im Katholizismus, gegen die Verfassung verstoßen, sondern dass die Religion innerhalb ihres eigenen Bereiches, der Hinwendung zu einer transzendenten Welt, verbleibt, der den Staat nichts angeht.

Der Islam gebietet aber, den Bereich der eigentlichen Religion zu verlassen und in die Sphäre der rechtlichen Gestaltung der irdischen Gesellschaft einzugreifen. Zur Religionsausübung gehört für den Islam die Gestaltung des gesellschaftlichen und staatlichen Lebens nach dem göttlichen Recht der Scharia, das eindeutig gegen die Freiheit des Individuums und die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtet ist. Politischer Gestaltungs- Anspruch gehört aber nach den Errungenschaften der aufgeklärten Zivilisationsentwicklung des Abendlandes, in dem Religion und Staat, Glaube und Recht strikt getrennt sind, nicht mehr zur Religionsausübung, mag sie auch religiös begründet werden. Das ist der entscheidende Punkt.

Die sich an eine transzendente Welt wendende Religion des Islam selbst ist durch das Grundrecht der Religionsfreiheit geschützt, nicht aber der theokratisch-totalitäre Gestaltungsanspruch des irdischen Lebens, der den Willen zur Beseitigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung in sich schließt. „Darüber hilft kein Gleichberechtigungsprinzip hinweg, weil es kein Recht gibt, die Rechtlichkeit des Gemeinwesens, also die freiheitliche demokratische Grundordnung, zu bekämpfen oder auch nur abzulehnen.“ (Schachtschneider)

Ohne verpflichtende Säkularisierung ist der Islam keine des Grundrechtsschutzes fähige Religion.


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