Neuerungen im deutschen Bußgeldkatalog
Am vergangenen Freitag, den 22.9.2017, wurden die vom Parlament vorgeschlagenen Änderungen der StVO im Bundesrat abgesegnet. Nun ist es nur mehr eine technische Frage, wielange es durch die anstehende Wahl nun dauert, bis man es im Bundesgesetzblatt nachlesen kann und es damit rechtliche Gültigkeit erhält. Aber es ist nur mehr eine Formsache, - durchgegangen ist es.
http://www.bundesrat.de/DE/plenum/plenum-kompakt/plenum-kompakt-node.html
1) Mobiltelefonieren am Steuer wird richtig teuer:
Früher warens 60 €, jetzt wurde es auf einen Mindestbetrag von 100 € heraufgesetzt, das sich aber noch erhöhen kann.
- wenn man jemanden dadurch gefährdet (150 € + 1 Monat Fahrverbot)
- wenn man dadurch einen Unfall verursacht (200 € + 2 Monate Fahrverbot)
http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.novelle-im-bundesratm-handy-am-steuer-wird...
2) Mobiltelefonieren beim Radfahren wird teurer:
Früher kostete es 25 €, nun kostet es 55 €.
3) Blockieren von Rettungsgassen wird teurer:
Was früher mit 20 € Verwarnungsgeld abgetan war, kostet neuerdings mindestens 200 € Bußgeld. Wenn man nicht gleich den Einsatzkräften Platz macht, kostet es 240 € + 1 Monat Fahrverbot, was sich im Falle einer Sachbeschädigung (wenn man z.B. mit dem Einsatzwagen schuldhaft kollidiert) bis auf 320 € + 1 Monat Fahrverbot erhöhen kann.
https://www.abendblatt.de/politik/article211973671/Behinderung-von-Rettungsgassen-soll-...
4) Teilnehmen an illegalen Autorennen - Gefängnisstrafen:
Früher wurde es mit 400 € Bußgeld und 1 Monat Fahrverbot abgetan, nun ist es eine Straftat, die mit bis zu 2 Jahren Haft geahndet wird. Das kann im Falle von Personenschäden bis zu 10 Jahren Haft erhöht werden. Außerdem besteht für die Polizei die Möglichkeit, die Fahrzeuge zu beschlagnahmen und die Führerscheine einzuziehen.
http://www.zeit.de/politik/deutschland/2017-09/illegale-autorennen-gesetz-haftstrafe