Wie Merkel scheinbar reingewaschen wird
Kürzlich hat doch der EuGH entschieden, dass das Dublin-III-Abkommen, wonach das EU-Land für den Asylantrag eines Flüchtlings zuständig ist, in dem er zum ersten Mal EU-Boden betritt, auch in solchen Ausnahmesituationen wie 2015 gilt. Danach hätte Merkel also die über 1 Millionen nicht hereinlassen dürfen.
Aber, sagt der EuGH, könne es sehr wohl politische Entscheidungen geben, die auf der Solidarität mit anderen EU-Staaten gründen, jubelt die Tagesschau auf ihrer Webseite:
https://www.tagesschau.de/ausland/asyl-eugh-dublin-101.html
"Um diese Entscheidungen durchzusetzen, kann ein EU-Mitglied auf einen Schlupfwinkel in der Dublin-Verordnung zurückgreifen: Eine Ausnahmeregelung der Vorschrift besage nämlich, dass ein EU-Staat vom sogenannten Selbsteintrittsrecht Gebrauch machen könne. Der Staat könne sozusagen für einen anderen einspringen, was die verpflichtende Bearbeitung von Asylanträgen angeht."
Also die große Vorsitze habe durchaus rechtens gehandelt.
Das Entscheidende wird natürlich vom Propagandasender verschwiegen. Das Handeln Merkels muss aber auch mit dem deutschen Recht in Einklang stehen.
Und das war und ist es nach führenden deutschen Verfassungsrechtlern nachweislich eben nicht. Dies zum Durchschauen der Tagesmeldungen.
Siehe:
https://fassadenkratzer.wordpress.com/2017/01/25/fortgesetzter-verfassungs-und-gesetzes...