Wie Merkel scheinbar reingewaschen wird

Falkenauge @, Freitag, 28.07.2017, 12:23 vor 2709 Tagen 4495 Views

Kürzlich hat doch der EuGH entschieden, dass das Dublin-III-Abkommen, wonach das EU-Land für den Asylantrag eines Flüchtlings zuständig ist, in dem er zum ersten Mal EU-Boden betritt, auch in solchen Ausnahmesituationen wie 2015 gilt. Danach hätte Merkel also die über 1 Millionen nicht hereinlassen dürfen.

Aber, sagt der EuGH, könne es sehr wohl politische Entscheidungen geben, die auf der Solidarität mit anderen EU-Staaten gründen, jubelt die Tagesschau auf ihrer Webseite:
https://www.tagesschau.de/ausland/asyl-eugh-dublin-101.html

"Um diese Entscheidungen durchzusetzen, kann ein EU-Mitglied auf einen Schlupfwinkel in der Dublin-Verordnung zurückgreifen: Eine Ausnahmeregelung der Vorschrift besage nämlich, dass ein EU-Staat vom sogenannten Selbsteintrittsrecht Gebrauch machen könne. Der Staat könne sozusagen für einen anderen einspringen, was die verpflichtende Bearbeitung von Asylanträgen angeht."

Also die große Vorsitze habe durchaus rechtens gehandelt.

Das Entscheidende wird natürlich vom Propagandasender verschwiegen. Das Handeln Merkels muss aber auch mit dem deutschen Recht in Einklang stehen.
Und das war und ist es nach führenden deutschen Verfassungsrechtlern nachweislich eben nicht. Dies zum Durchschauen der Tagesmeldungen.
Siehe:
https://fassadenkratzer.wordpress.com/2017/01/25/fortgesetzter-verfassungs-und-gesetzes...

Danke, ich habe auch schon über dem Widerspruch gegrübelt...

Andudu, Freitag, 28.07.2017, 12:36 vor 2709 Tagen @ Falkenauge 2855 Views

...nicht dass ich von einem Gericht, bei den aktuellen Gummigesetzen, mehr als eine politisch korrekte Auslegung erwartet hätte...

Was macht Dich so sicher?

Monterone @, Freitag, 28.07.2017, 13:15 vor 2708 Tagen @ Falkenauge 2891 Views

Das Entscheidende wird natürlich vom Propagandasender verschwiegen. Das
Handeln Merkels muss aber auch mit dem deutschen Recht in Einklang stehen.

Und das war und ist es nach führenden deutschen Verfassungsrechtlern
nachweislich eben nicht. Dies zum Durchschauen der Tagesmeldungen.

Was macht Dich so sicher? Wir bekommen doch jeden Tag regelrecht mit dem Stiefel in die Fresse getreten, daß dem nicht so ist und es ein deutsches Recht schon lange nicht mehr gibt, jedenfalls keines, das Deutsche in Anspruch nehmen könnten.

Diesen Widerspruch kann man auflösen!

Man muß nur annehmen, deutsches Recht gilt nur insoweit, als dadurch die Primärziele der Demokratie nicht gefährdet werden, vor allem Staatenzerstörung, Kulturvernichtung und Auflösung aller autochthonen Völker.

Diese Grundtendenz der durch und durch verlogenen Anglodemokratie steht leider nicht in Verfassungen, Grundgesetzen und sonstigen Deklarationen.

Um der Sache auf die Schliche zu kommen, muß man den einen oder anderen Umweg machen.

Du wirst jetzt vielleicht sagen, für meine Annahme kann ich keinen Letztbeweis vorbringen?

Ich werde Dir sogar recht geben, aber einschränken und auf einen ganzen Sack voller Indizien verweisen, und daß man mit meinem Ansatz endlich, beinahe hätte ich gesagt, zum ersten mal überhaupt, die uns umgebende Wirklichkeit erklären kann.

So lange niemand eine bessere Erklärung vorbringt, spricht vieles dafür, an dieser Theorie einstweilen festzuhalten, die ja gar nicht auf meinem Mist gewachsen ist, ich fasse nur zusammen, was andere an bahnbrechender Erkenntnisarbeit geleistet haben.

Monterone

Du hast ja recht

Falkenauge @, Freitag, 28.07.2017, 13:43 vor 2708 Tagen @ Monterone 2359 Views

... trotzdem gilt das Recht, auch wenn es verbogen und nicht eingehalten und dies auch noch von den Parteikollegen des Bundesverfassungsgerichts unterstützt wird.
Und das Recht muss vertreten und verteidigt werden.

Die Frage wäre, was überhaupt gilt?

Monterone @, Freitag, 28.07.2017, 13:58 vor 2708 Tagen @ Falkenauge 2381 Views

Bitte um Nachsicht, falkenauge, wenn ich etwas pedantisch werde.

... trotzdem gilt das Recht,

Wir sehen doch jeden Tag, daß es nicht gilt.

und dies auch noch von den Parteikollegen des Bundesverfassungsgerichts
unterstützt wird.

Völlig einverstanden. Aber wie kann etwas gelten, das vom BVerfG schon mit seinem ersten Urteil gegen Hankel im März 1998 außer Kraft gesetzt worden ist?

Und das Recht muss vertreten und verteidigt werden.

Welches, bitte? Was Du verteidigen möchtest, existiert längst nicht mehr, falls es jemals existiert haben sollte.

Wer wollte denn das Recht wie es im GG steht, verteidigen?

Politiker und Juristen? Die dienen alle fremden Herrschern.

Die Bürger? Die wurden völlig wehr- und machtlos, inzwischen sogar mundtot gemacht.

Bliebe nur die Bundeswehr. Es wäre deren Aufgabe, sich an die Pflicht gegenüber Volk und Vaterland zu erinnern und das Berliner Verbrecherregime abzusetzen.

Außerdem verfügen nur Militär, Polizei und Geheimdienste über die notwendigen Mittel, um dem Recht Geltung zu verschaffen.

Weshalb die Armeen Italiens, Spaniens, Frankreichs und der BRD tatenlos zusehen, wie ihre Länder in Migrantenfluten untergehen und Europas Völker einem kalten Genozid unterzogen werden, weiß ich leider auch nicht und läßt mich für die Zukunft dunkelschwarz sehen.

Monterone

Das Recht

Falkenauge @, Freitag, 28.07.2017, 14:08 vor 2708 Tagen @ Monterone 2394 Views

Bitte um Nachsicht, falkenauge, wenn ich etwas pedantisch werde.

... trotzdem gilt das Recht,


Wir sehen doch jeden Tag, daß es nicht gilt.

Das Grundgesetz gilt, auch wenn es nicht eingehalten wird oder aus politischen Gründen fehlinterpretiert wird.

Und das Recht muss vertreten und verteidigt werden.


Welches, bitte? Was Du verteidigen möchtest, existiert längst nicht
mehr, falls es jemals existiert haben sollte.

Wer wollte denn das Recht wie es im GG steht, verteidigen?

Politiker und Juristen? Die dienen alle fremden Herrschern.

Die Bürger? Die wurden völlig wehr- und machtlos, inzwischen sogar
mundtot gemacht.

Bliebe nur die Bundeswehr. Es wäre deren Aufgabe, sich an die Pflicht
gegenüber Volk und Vaterland zu erinnern und das Berliner Verbrecherregime
abzusetzen.

Außerdem verfügen nur Militär, Polizei und Geheimdienste über die
notwendigen Mittel, um dem Recht Geltung zu verschaffen.

Ich unterscheide zwischen verteidigen und Geltung verschaffen. Jeder von uns kann das Recht (mit der Kraft des Wortes und des Gedankens)verteidigen, auch wenn wir nicht die Macht haben, ihm Geltung zu verschaffen.
Die Wahrheit ist eine geistige Kraft und wird schon gefürchtet, sonst würde sie ja auch nicht so heftig verfolgt.

Recht und Wahrheit

Monterone @, Freitag, 28.07.2017, 14:27 vor 2708 Tagen @ Falkenauge 2292 Views

Das Grundgesetz gilt, auch wenn es nicht eingehalten wird oder aus
politischen Gründen fehlinterpretiert wird.

So kann man es selbstverständlich sehen. Es wäre dann aber kein Recht, worauf man sich vor Gericht berufen kann, eher eine Sammlung von Normen und Regeln, ähnlich wie die zehn Gebote, die ja ebenfalls laufend mißachtet werden.

Ich unterscheide zwischen verteidigen und Geltung verschaffen. Jeder von
uns kann das Recht (mit der Kraft des Wortes und des Gedankens)verteidigen,
auch wenn wir nicht die Macht haben, ihm Geltung zu verschaffen.
Die Wahrheit ist eine geistige Kraft und wird schon gefürchtet, sonst
würde sie ja auch nicht so heftig verfolgt.

Damit bin ich sehr einverstanden, vor allem, was das Verteidigen der Wahrheit betrifft, die für dieses System eine tödliche Gefahr darstellt.

Monterone

Die Bürger? Wahlen?

SevenSamurai @, Freitag, 28.07.2017, 19:51 vor 2708 Tagen @ Monterone 1906 Views

Die Bürger? Die wurden völlig wehr- und machtlos, inzwischen sogar
mundtot gemacht.

NEIN!

Die Bürger haben bei den drei vergangenen Landtagswahlen FREIWILLIG die CDU gewählt und damit "Weiter so!" signalisiert.

Noch kann man sein Kreuzchen ungehindert machen.

Bliebe nur die Bundeswehr. Es wäre deren Aufgabe, sich an die Pflicht
gegenüber Volk und Vaterland zu erinnern und das Berliner Verbrecherregime
abzusetzen.

Die Generäle wollen Karriere machen. Erst hier, und später bei der NATO.

Generäle sterben halt nicht im Krieg.

Polizei und Geheimdienste

Wes Brot ich ess, des Lied ich sing.

--
"Wenn ihr euch fragt, wie es damals passieren konnte:
weil sie damals (...)."
Henryk Broder

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