Parlament beschließt Autobahn-GmbH
Der Bundestag hat mit großer Mehrheit einer Grundgesetzänderung zugestimmt, die deutsche Autobahnen zur Aufgabe des Bundes statt der Länder macht. Beim Bund werden Planung und Betrieb ab 2021 von einer GmbH gesteuert, wobei über diese Rechtsform in vier Jahren noch einmal verhandelt werden soll. Eine Änderung zur Aktiengesellschaft ähnlich wie bei der Bahn scheint damit nicht ausgeschlossen.
Banken und Versicherungen wird´s freuen.
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"Eine Gesellschaft befindet sich im vorübergehenden oder finalen Verfall, wenn der gewöhnliche, gesunde Menschenverstand ungewöhnlich wird."
William Keith Chesterton