Immobilie auf Lebenszeit sichern - Wie stellt man's am besten an?

Leserzuschrift @, Freitag, 24.03.2017, 18:14 vor 2801 Tagen 7953 Views

Hallo,
da für mich in der nächsten Zeit ein Immobilienkauf ansteht, mache ich mir aktuell gerade so meine Gedanken darüber, wie ich am besten dafür sorge, dass es auch meine bleibt (unabhängig jetzt mal von der Definition des Begriffs Eigentum). Es wird wohl ein älterer (Rest-)Hof werden, also neben dem eigentlichen Haus auch Nebengebäude und ein etwas größeres Grundstück. Bezahlt wird aus dem Sparstrumpf, daher ist das Grundbuch "frei zugänglich".

Generell bin ich in solcherlei Dingen nicht wirklich bewandert, ich bin bisher lediglich über Wohn- und Wohnungsrecht gestolpert, brauche ich beides? Eigentlich schließt doch das Wohnungsrecht jede Form von Fremdnutzung aus, oder?

Gibt es noch weitere Möglichkeiten, auch im Hinblick auf Nebengebäude und das Grundstück als solches, die Besitz- bzw. Nutzungsverhältnisse auf Lebenszeit in Stein zu meißeln?

Wäre für jegliche Tipps und Hinweise dankbar und wünsche ein schönes Wochenende.

Oliver Homberg

Grundstück entwerten

unasses @, Freitag, 24.03.2017, 19:48 vor 2801 Tagen @ Leserzuschrift 7149 Views

Hallo,

da du Cash zahlst und das Grundbuch frei von Hypotheken ist, ist das Grundstück was wert. Trage eine üppige Briefgrundschuld ein, damit ist das Grundstück "entwertet". Es gehört dir und der Wert des Grundstücks demjenigen, der den Brief hat. Also verschließe ihn gut! Eine zweite Versicherung ist der Eintrag eines lebenslangen Wohnrechts für dich und eventuell deine Liebsten.

Mehr Absicherung geht nicht.

LG

p.s.

unasses @, Freitag, 24.03.2017, 19:51 vor 2801 Tagen @ Leserzuschrift 6467 Views

...da Grundbucheintragungen sowieso über einen Notar gehen müssen, kannst du dich auch von dem Beraten lassen - bzw. muss er dir Auskunft geben.

...ach ja, die Absicherung kostet was: Notar und Grundbuch

Grundbuch

Rotti @, Pampa, Freitag, 24.03.2017, 20:44 vor 2801 Tagen @ Leserzuschrift 6434 Views

Hallo,

Servus Oliver!

da für mich in der nächsten Zeit ein Immobilienkauf ansteht, mache ich
mir aktuell gerade so meine Gedanken darüber, wie ich am besten dafür
sorge, dass es auch meine bleibt (unabhängig jetzt mal von der Definition
des Begriffs Eigentum). Es wird wohl ein älterer (Rest-)Hof werden, also
neben dem eigentlichen Haus auch Nebengebäude und ein etwas größeres
Grundstück. Bezahlt wird aus dem Sparstrumpf, daher ist das Grundbuch
"frei zugänglich".

Beim Kauf wirst Du ins Grundbuch eingetragen. Damit bist Du bereits bestens abgesichert. Schau nach, ob noch irgendwelche Rechte eingetragen sind, die du mit kaufst (Wegerechte, Leibgeding etc. ). Ansonsten sehe ich keine Gefahr. Wenn Du also nicht selbst eine Grundschuld eintragen lässt (Kredit bei der Bank), so wird Dir nichts mehr passieren. Ausnahme ist ein "höheres" Interesse, z.B. Ein anstehendes Straßenbauprojekt, Abbaugebiet etc. Da kannst Du eventuell enteignet werden. Dafür wirst Du dann aber entschädigt.

Für eine spätere Eigentumsübertragung an Kinder empfiehlt sich die Übergabe zu Lebzeiten, mit Leibgeding für Dich. Das Leibgeding ist eine erstrangig eingetragene Grundschuld auf das gesamte "Sacherl". Hier ist die Vertragsgestaltung ziemlich frei.
Darum Augen auf beim Kauf, ob solch ein Leibgeding noch drauf ist........... [[zwinker]]


Generell bin ich in solcherlei Dingen nicht wirklich bewandert, ich bin
bisher lediglich über Wohn- und Wohnungsrecht gestolpert, brauche ich
beides? Eigentlich schließt doch das Wohnungsrecht jede Form von
Fremdnutzung aus, oder?

Gibt es noch weitere Möglichkeiten, auch im Hinblick auf Nebengebäude
und das Grundstück als solches, die Besitz- bzw. Nutzungsverhältnisse auf
Lebenszeit in Stein zu meißeln?

Wäre für jegliche Tipps und Hinweise dankbar und wünsche ein schönes
Wochenende.

Zur Beratung empfiehlt sich ein guter Notar, oder einschlägig erfahrener Anwalt. Hier ein paar hundert Euro ausgegeben ist gut investiertes Geld.

Oliver Homberg

M.f.G.
Rotti

--
Ich esse und trinke, also bin ich.

Rechnung ohne den Wirt gemacht

Echo @, Freitag, 24.03.2017, 22:42 vor 2801 Tagen @ Rotti 6028 Views

bearbeitet von unbekannt, Samstag, 25.03.2017, 13:18

Beim Kauf wirst Du ins Grundbuch eingetragen. Damit bist Du bereits
bestens abgesichert.

Dem widerspreche ich, aus einem ganz einfachen Grund: Die Angela gibt gerne das Geld anderer Leute aus! Sobald man eine unkündbare Dauerschuld à la GEZ- oder Krankenkassenzwang an der Backe hat, steht man plötzlich wieder mitten in der Pfändbarkeit. Darum würde ich versuchen, eine Immobilie über eine juristische Person abzusichern (Stichwort 'Stiftung'), was einen dann immer noch nicht von horrenden Grundsteuererhöhungen etc. rettet. Zumindest der Freibetrag für die Erbersatzsteuer liegt bei derartigen Konstrukten bei großzügigen ~800000 €. Schützt auch vor eventuellen Familienstreitigkeiten und teuren Pflegefällen. Lustig: Eine juristische Person stirbt nicht einfach so weg, darum kann man damit sicherlich auch Nießbrauchrechte hineinverstricken, um eine Immobilie über mehrere Generationen zu sichern. Vorsicht: Das alles schützt wahrscheinlich nicht vor Zwangshypotheken und dergleichen, denn wer beim Grundbuch federführend ist, hat selbstverständlich auch die Macht, sich an erste Stelle zu setzen. Eine Immobilie wird dir niemals zu 100 % sicher gehören, es können immer andere dazwischengrätschen (Straßenbauumlagen, Niederschlagswasserabgaben, ....)

Diese und ähnliche Dinge besprechen werden regelmäßig auf meinem Böblinger Stammtisch besprochen, und ich wurde außerdem eingeladen, am 2.4. in Nürnberg zu referieren. Ich bin immer wieder baff, welche Enteignungs-Horrorgeschichten dem einen oder anderen schon passiert sind, und sammle diese Storys als Warnung. Bei Interesse PN oder für die Nicht-Forenmitglieder per Email. Die Teilnahme ist kostenfrei - Spenden erbeten. Keine Rechtsberatung, nur Ideensammlung und Erfahrungsaustausch.
[image]

Solche Fragen sind in einem öffentlichen Laienforum nicht unbedingt gut aufgehoben - aus verschiedenen Gründen

Literaturhinweis @, Freitag, 24.03.2017, 22:17 vor 2801 Tagen @ Leserzuschrift 6568 Views

bearbeitet von unbekannt, Freitag, 24.03.2017, 22:21

A) Die individuelle Rechtsberatung ist nur bestimmten eng umschriebenen Berufsgruppen gestattet - in diesem Falle im wesentlichen nur Rechtsanwälten und Notaren.

B) Warum stellen Sie Ihre Frage nicht auf einschlägigen Seiten wie etwa Frag-einen-Anwalt?

C) Um nur einen kleinen Einblick in die Materie zu geben, einfach mal hier reinschauen. Wenn Ihnen dann als bekennendem Nicht-Juristen noch 'alles klar' ist, könnten Sie wagen, sich das Sachgebiet auch selbständig zu erarbeiten:

I) Für lesewillige Laien

- Dingliche Nutzungsrechte: Nießbrauch - Dienstbarkeiten - Wohnungsrechte

- Nießbrauch- und Wohnrechtsverträge richtig abschließen

- Nießbrauch: Gestaltungschancen nutzen

Etwas weiter gefaßt:

- Immobilien steueroptimiert verschenken & vererben: Erbfolge durch Testament regeln & Steuern sparen mit Freibeträgen & Schenkungen von Häusern & Eigentumswohnungen

oder
- Nießbrauch als brauchbares Instrument zur Alterssicherung

II) Für Juristen:

- Der Nießbrauch im Zivil- und Steuerrecht

- Nießbrauch an Rechten

Etwas weiter gefaßt:

- Vermögensnachfolge: Gestaltung nach Zivil- und Steuerrecht

III) Daß das die Fachwelt schon lange beschäftigt und es kaum etwas gibt, das völlig unpfändbar ist, kann man hieraus erahnen:

- Welche Gegenstände sind unpfändbar? (von 1956)

- Der grundrechtskonforme Pfändungsschutz für den Verlobungsring

Zu den bisher gegeben Ratschlägen:

Grundstück entwerten:
Trage eine üppige Briefgrundschuld ein, damit ist das Grundstück "entwertet". Es gehört dir und der Wert des Grundstücks demjenigen, der den Brief hat.

Nein, die wird im Zweifel aufgeboten, wenn sie als Eigentümergrundschuld keinem Dritten zusteht. Und verheimlichen kann man sie auch nicht, da man das bei der eidesstattlichen Versicherung über seine Vermögensverhältnisse wahrheitsgemäß angeben muß, andernfalls man sonst Wohnrecht hinter schwedischen Gardinen genießt.

Beim Kauf wirst Du ins Grundbuch eingetragen. Damit bist Du bereits bestens abgesichert.

Das genügte Ihrem Sicherheitsbedürfnis ja offenbar nicht, sonst hätten Sie nicht gefragt.

Übergabe zu Lebzeiten, mit Leibgeding für Dich.

Auch hier wieder: diese Wohn- oder Nießbrauchrechte bedürfen einer eingehenden professionellen Rechtsberatung, in der auch die ganzen evl. Bedenken und Sorgen auf den Tisch müssen (was ebenfalls in einem öffentlichen Forum nicht geht). Paradebeispiel: mit der Gattin zum Notar gelaufen, Testament gemacht, uneheliches Kind verschwiegen, teures Klopapier produziert ...

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Eigentümergrundschuld als Briefgrundschuld.

Durran @, Samstag, 25.03.2017, 22:04 vor 2800 Tagen @ Leserzuschrift 4187 Views

bearbeitet von unbekannt, Sonntag, 26.03.2017, 13:40

Eine Eigentümergrundschuld als Briefgrundschuld ist gut geeignet, das Grundbuch relativ sicher zu machen. Im ersten Rang auf eigenen Namen.

Dann kann man damit arbeiten und diese bspw. dem Bruder als Sicherheit für 1000 € Kredit überlassen. Und solange man diese nicht bezahlt hat, bleibt der Grundschuldbrief in sicherer Hand.

Nachrangige Gläubiger könnten nun zwar die Zwangsvollstreckung betreiben; wenn die Eigentümergrundschuld allerdings hoch genug ist, also den Immobilienwert abdeckt, besteht kein Gefahr.

Wichtig ist jedoch, dass es sich um eine Briefgrundschuld handelt, also ein Grundschuldbrief beim Eigentümer vorliegt. Eine Buchgrundschuld als Eigentümergrundschuld nützt nichts, da sie offen liegt.

Auskünfte bzw. Beratungen beim Notar sind kostenlos. Lediglich die Beurkundung kostet dann natürlich.

Genau das ist falsch, darum schrieb ich "Solche Fragen sind in einem öffentlichen Laienforum nicht unbedingt gut aufgehoben"!

Literaturhinweis @, Samstag, 25.03.2017, 22:20 vor 2800 Tagen @ Durran 4419 Views

Solche Fragen sind in einem öffentlichen Laienforum nicht unbedingt gut aufgehoben

Eine Eigentümergrundschuld als Briefgrundschuld ist gut geeignet das Grundbuch relativ sicher zu machen. Im ersten Rang auf eignen Namen.

Falsch, fälscher, am falschesten! Es macht das Grundbuch nur ... teurer.

Dann kann man damit arbeiten und diese bspw. dem Bruder als Sicherheit für 1000€ Kredit überlassen. Und solange man diese nicht bezahlt hat bleibt der Grundschuldbrief in sicherer Hand.

Nein, der Gläubiger kann Auskunft verlangen, in welcher Höhe diese noch valutiert, zur Not, wenn alle sich stur stellen, die 1.000 Euro bezahlen, die Grundschuld löschen lassen und dann mit der Zwangsvollstreckung weiter machen.

Nachrangige Gläubiger könnten nun zwar die Zwangsvollstreckung betreiben, wenn die Eigentümergrundschuld allerdings hoch genug ist, also den Immobilienwert abdeckt, besteht kein Gefahr.

Sorry, man soll das wirklich den Exbärden überlassen.

Lieber ein Grundstückseigentümer, der weiß, daß er ein Risiko hat, als jemanden, der dann in falsche Sicherheit gewiegt, Haus und Hof verliert!!!

Wenn, muß man also eine echte, genügend groß bemessene Schuld konstruieren, dann aber liefert man sich diesem Gläubiger auch mit Haut und Haar aus.

Ich kannte einen Handwerksmeister, der hat im Bewußtsein der Risiken seines Betriebs alles gleich der Lebensgefährtin überschrieben.

Als der Tag nahte, legte er guten Gewissens die eidesstattliche Versicherung ab mit dem Ergebnis, daß seine 'Lebensgefährtin' plötzlich mit einem andern auf und davon ging. Wegen der eidesstattlichen Versicherung konnte er ja nun nicht mal mehr mit Scheingeschäft und ungerechtfertigter Bereicherung argumentieren.

Das letzte, was ich von ihm hörte, war, daß die Staatsanwaltschaft ihm in Untersuchungshaft vorwarf, er habe sich an ihr mit einer Paketbombe rächen wollen. Das sind die ferneren Folgen solcher "Ratschläge" ...

Ich rate dringend, solche Materien den ausgebildeten Juristen anzuvertrauen. Das ist schon kompliziert genug!

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Literatur-/Produkthinweise. Alle Angaben ohne Gewähr! - Leserzuschriften

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