Hier handelt es sich aber um einen anderen §§

Mephistopheles, Montag, 06.03.2017, 08:30 (vor 2877 Tagen) @ siggi2151 Views

Sorry, für den kleinen Spass, aber das passte so schön.

Bin ansonsten (diesmal<img src=" />)ganz deiner Meinung.

Nämlich um den §§, der es österreichischen Staatsbürgern verbietet, in der Bundesrepublik Wahlkampf zu machen. Der § war wohl eigentlich für Österreicher gedacht und wurde nur allgemein formuliert. Es hat sich beim letzten Präsidentenwahlkampf auch kein österreichischer Kandidat getraut, in der BRD eine Rede zu halten und Siggi hat auch keinen dazu aufgefordert.

Erdogan wurde offenbar nur ein unschuldiges Opfer dieser Bestimmung der "wehrhaften Demokratie" und "wir müssen aus der Geschichte lernen".

Gruß Mephistopheles


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