Das ist doch der Knackpunkt....Der Kontext...
Man braucht das m.E. nicht so kompliziert zu machen. Die Auslegung eines Wortes in einem Gesetz, insbesondere einem Verfassungstext muß so vorgenommen werden, daß sie im Kontext des gesamten jeweiligen Gesetzes und u.U. Rechtsgebietes erfolgt und sich möglichst widerspruchsfrei und zwanglos einordnen läßt. Frau 'Dr.' Erika kann so natürlich dann leichter von allgemeiner Volkskriminalität reden.
Wer legt den Kontext fest, bzw. definiert diesen?
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“And crawling on the planet's face,
some insects called the human race.
Lost in time, and lost in space.
And meaning.â€