OT: Was für ein Tag, Popcorn für alle! | "Wegen Kopftuch nicht eingestellt, Lehrerin gewinnt Prozess"

Broesler, Donnerstag, 09.02.2017, 15:15 (vor 2843 Tagen) @ Broesler7692 Views
bearbeitet von unbekannt, Donnerstag, 09.02.2017, 15:19

Eine Frau behauptet wegen ihres Kopftuches, welches sie auch während der Arbeit als Grundschullehrerin tragen wollte, nicht eingestellt und somit diskriminiert worden zu sein. Angesichts des Berliner Neutralitätsgesetzes, nach dem Lehrer, Polizisten und Justizbedienstete im Dienst keine religiös geprägten Kleidungsstücke tragen dürfen, scheint die Nichteinstellung nachvollziehbar, weshalb die erste Klage negativ beurteilt wurde. In zweiter Instanz wurde das Urteil nun jedoch korrigiert:

- "keine konkrete Gefährdung des Schulfriedens"
- "Entschädigung in Höhe von zwei Monatsgehältern (8.680 Euro)"
- "Das Berliner Neutralitätsgesetz sei aber noch verfassungskonform, so das Gericht weiter."

Eine Revision wäre beim Bundesarbeitsgericht zulässig. Schau mer ma. [[freude]]
http://www.bz-berlin.de/berlin/wegen-kopftuch-nicht-eingestellt-lehrerin-gewinnt-prozess

#PopcornLong

Ahoi

PS: Ich würde mein Kind weder von einer christlichen Nonne, noch einer muslimischen Nonne, a.k.a. Kopftuchträgerin, unterrichten lassen.

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* Let's Chart
* #PopcornLong
* "You can ignore reality, but you can't ignore the consequences of ignoring reality." Ayn Rand
* "The universe offers infinite potential to those who dare." David Kipping


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