Man darf ruhig den Bedarfsfall definieren, bevor man urteilt

Fidel, Sonntag, 29.01.2017, 19:16 (vor 2799 Tagen) @ gwg3032 Views
bearbeitet von unbekannt, Montag, 30.01.2017, 19:59

Hallo,

man darf ruhig den Bedarsfall definieren, bevor man urteilt.

Der Reservistenverband darf keine Ungedienten zu dienstlichen Veranstaltungen einladen, weil sie keine Uniform tragen dürfen.
Uniform erst nach Formaldienstfähigkeit. Das hat mit militärischer Ahnung - NULL - zu tun.

Bildet man wehrfähige an Infanetriewaffen aus, reicht das, um Straßensperren zu betreiben, Fahrzeuge zu durchsuchen, Objektschutz und ein bisschen Erste Hilfe. Das ist viel im Vergleich zur Waffensachkunde-Ausbildung-Prüfung für Sportschützen...

Zur Felddientstauglichkeit gibt es hier im Forum kompetentere als mich. Auch nach einem Jahr Grundwehrdienst möchte ich in keine Feldschlachten verwickelt werden, denn dann hilft heutzutage nicht einmal eingraben...

Ich befürworte jede Ausbildung an Waffen, denn...

Aus dem Waldgang von Ernst Jünger:

Lange Zeiten der Ruhe begünstigen gewisse optische Täuschungen. Zu ihnen gehört die Annahme, daß sich die Unverletzbarkeit der Wohnung auf die Verfassung gründe, durch sie gesichert sei. In Wirklichkeit gründet sie sich auf den Familienvater, der, von seinen Söhnen begleitet, mit der Axt in der Tür erscheint.
Nur wird diese Wahrheit nicht immer sichtbar und soll auch keinen Einwand gegen Verfassungen abgeben.
Es gilt das alte Wort: »Der Mann steht für den Eid, nicht aber der Eid für den Mann.«
Hier liegt einer der Gründe, aus denen die neue Legislatur im Volke auf so geringe Anteilnahme stößt.

Die Lage des Haustiers zieht die des Schlachttiers nach

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Das hat gar nichts mit Regierungen zu tun und viel mit Selbstbehauptung, die ich angesichts der aktuellen Politik komplett vermisse.

Grüße
Fidel


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