Verwaltungsrechtssache Rundfunkbeitrag GEZ mit Beschluss
Ich habe eine Frage an die Foristen.
Person A erhielt vom Verwaltungsgericht Karlsruhe wegen Rundfunkbeitrag folgenden Beschluss:
Zitat:
In der Verwaltungsrechtssache
Kläger
gegen
Beklagter
wegen Rundfunkbeitrag
hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe - 2. Kammer - durch den Vorsitzenden Richter am Verwaltungsgericht ........, den Richter ........ und die Richterin .......
am .. Januar 2017
beschlosssen:
Der Rechtsstreit wird dem Berichterstatter als Einzelrichter zur Entscheidung übertragen.
Die Sache weist keine besonderen Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art auf und auch keine grundsätzliche Bedeutung (§ 6 Abs. 1 VwGO).
Dieser Beschuss ist unanfechtbar.
Welche Schritte sind für Person A möglich, gegen diesen Beschluß vorzugehen oder andere Schritte zu unternehmen?
Auch die Begründung, „die Sache weist keine besonderen Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art auf und auch keine grundsätzliche Bedeutung“, hinterlässt einen faden Beigeschmack.
Person A würde sich freuen, über nützliche Fakten zu lesen.