Kurze Frage zu Kontopfändung bei Ehepartnern / GEZ

Ötzi @, Dienstag, 10.01.2017, 23:11 vor 2876 Tagen 11352 Views

bearbeitet von unbekannt, Mittwoch, 11.01.2017, 13:30

Hallo in die gelbe Runde,

ich möchte gerne die gelbe Schwarmintelligenz um Hilfe bitten.
Meine Frau ist bei der GEZ zwangsangemeldet worden, seit Januar 2013.
Wir wohnen im gleichen Haushalt. Leider war es mir im Nachhinein nicht möglich, den GEZ-Sch**s auf meinen Namen umzumelden, um den Kleinkrieg auf mein Risiko ausfechten zu können. Ich vermute, dass sie absichtlich meine Frau zwangsangemeldet haben, weil Frauen wohl leichter einknicken.

Nun rechne ich damit, dass möglicherweise bald das erste Schreiben vom Gerichtsvollzieher kommt. Welche Pfändungsrechte können sich da für die GEZ ergeben, wenn wir alles abblocken? Können die dann nur bei meiner Frau pfänden oder auch mein Konto? Wir haben getrennte Konten.

Es wäre gut, dies vorher zu wissen, um die Strategie frühzeitig daran anpassen zu können.

Ötzi

Lange Antwort zu Kontopfändung bei Ehepartnern / Landesrundfunkgebührenbeitrag

Literaturhinweis @, Mittwoch, 11.01.2017, 01:34 vor 2876 Tagen @ Ötzi 11599 Views

bearbeitet von unbekannt, Mittwoch, 01.02.2017, 21:32

Hallo in die gelbe Runde,
ich möchte gerne die gelbe Schwarmintelligenz um Hilfe bitten.

Diese Fragen sind einerseits einfach zu beantworten:

a) Die erwachsenen Haushaltsmitglieder haften generell gemeinsam. Es müßten schon extreme Sonderbedingungen vorhanden sein/eintreten, wenn das im Einzelfall anders sein sollte. Da es eine Haushaltsgebühr ist, haften im Prinzip auch Minderjährige, aber an die wird man sich kaum halten, es sei denn, sie haben echtes eigenes Einkommen (z.B.: der Großvater hat einem Kind ein Haus vererbt, aus dem es Mieteinnahmen bezieht - wenn es im selben Haushalt lebt und alle Haushaltsmitglieder gemeinschaftlich haften, warum sollte man diese nicht auch zur Zahlung heranziehen?).

Die derzeitigen Rundfunkgebühren werden aufgrund des derzeit geltenden Rundfunkstaatsvertrages erhoben.

b) Da die Landesrundfunkanstalten (vgl. Niedersachen) diejenigen sind, denen die Gebühren zustehen, muß (und wurde) der Rundfunkstaatsvertrag in jeweils ein Landesgesetz umgesetzt, aufgrund dessen (nicht aufgrund des den Bürger nicht direkt bindenden Staatsvertrages) die Gebühren erhoben werden (können und müssen). Jedes Bundesland hat sein eigenes, im wesentlichen Inhalt aber gleichlautendes oder -wirkendes Landesrundfunkgesetz. Dieses ermächtigt die jeweilige Landesrundfunkanstalt, diese Gebühren zu veranlagen (pro Haushalt oder Betriebsstätte, mit Sondervorschriften für Gemeinschaftseinrichtungen wie z.B. Altersheime, Hotels etc.), die Zahlung einzufordern und bei Zahlungsverweigerung beizutreiben/beitreiben zu lassen.

c) Der Gebührenservice selbst hat diese Möglichkeiten nicht aus sich heraus, sondern dadurch, daß alle Rundfunkanstalten ihn mit der Wahrnehmung ihrer diesbezüglichen Rechte beauftragt haben, deshalb steht dann bei Beitreibungsersuchen jeweils im Briefkopf "Landesrundfunkanstalt Hintertölpelland c/o Beitragservice ..." (oder eben Waden-Bürdenberg c/o oder Meckernburg-Vordonnern c/o oder Nordwein-Restfalen etc.).

Wenn mehrere Personen gemeinschaftlich für etwas haften, kann sich der Gläubiger in aller Regel jede beliebige Person herauspicken aus der Reihe der Gesamtschuldner und bei dieser nach seiner Wahl vollstrecken.

Meine Frau ist bei der GEZ zwangsangemeldet worden, seit Januar 2013.

Genau, das gilt für alle, die zu dem Zeitpunkt bereits einen eigenständigen Haushalt hatten. Kam jemand erst 2015 aus dem Knast oder Ausland zurück, dann eben ab 2015.

Wir wohnen im gleichen Haushalt.

Siehe oben, zum Glück, sonst würdet Ihr zwei Gebühren zahlen (müssen).

Leider war es mir im Nachhinein nicht möglich, den GEZ-Sch**s auf meinen Namen umzumelden

Wieso historisch die Ehefrau angeschrieben wurde, kann, da ein automatisiertes Verfahren, die ganz unterschiedlichsten Gründe haben:

- die Frau war früher auch bei der GEZ gemeldet

- sie hatte diesen Haushalt, Du bist bei ihr eingezogen

- sie steht im Alphabet vor Dir

- sie ist das älteste Haushaltsmitglied

- und eine Million andere Gründe, nachdem nun mal ein Computerprogramm eine Auswahl treffen (können) muß.

- Ein häufiger Grund könnte sein, nachdem es angeblich millionenfachen Widerstand gegen die Zwangsveranlagung gibt, daß man der Einfachheit halber die Person im Haushalt nimmt, deren Kontoverbindung man bereits kennt. Das erleichtert die weiteren Maßnahmen erheblich und beschleunigt sie.

'Ummelden' (auf Dich) bringt, s.o., wenig, im Zweifel könnte es auch sein, daß dann beim Verfahren vor dem Verwaltungsgericht eine notwendige Beiladung ausgesprochen wird.

Sicherlich wird die Vollstreckung bei echter Gütertrennung erst einmal schwieriger, aber da die meisten Ehepaare, bei denen der Ehegatte nicht eine Milliardärstochter geheiratet hat, ihre Ehe ohne besondere Bestimmung nach dem gesetzlichen Güterstand geschlossen haben, gibt es schon rein formal keine Hindernisse. Selbst ein Leasingfahrzeug, das eigentlich der Bank gehört, bei dem man aber als Halter eingetragen ist, wird erstmal vom Gerichtsvollzieher abgeschleppt, wenn man anders den Gläubigern nicht beikommt (muß dann allerdings später ausgesondert und dem rechtlichen Eigentümer herausgegeben werden; da aber beim Standard-Leasing der wirtschaftliche Eigentümer im Brief eingetragen ist, den die Bank nur zur Kreditsicherung einbehält, sieht der Gerichtsvollzieher das ja nicht).

In aller Regel wird nun irgendwann vollstreckt, durch Kontopfändung, Gehaltspfändung beim Arbeitgeber, Pfändung der Miete eines Untermieters (wie Arbeitgeber und Bank ein 'Drittschuldner', falls vorhanden) u.a. geeignete Maßnahmen, insbesondere falls, wie ich aus den unvollständigen Schilderungen nicht entnehmen kann, noch nicht einmal Rechtsmittel (Widerspruch [je nach Bundesland] oder danach Klage, sog. Verwaltungsrechtsweg) ergriffen wurden.

Ich vermute, dass sie absichtlich meine Frau zwangsangemeldet haben, weil Frauen wohl leichter einknicken.

Möglich, aber letztlich egal. Man könnte auch dagegen einwenden, daß Frauen i.d.R. mangels Masse schwerer pfändbar sind und man sich bevorzugt an Männer hält. Alles Spekulationen und bei Gesamtschuldnern/Zugewinngemeinschaft ohnehin egal.

Nun rechne ich damit, dass möglicherweise bald das erste Schreiben vom Gerichtsvollzieher kommt.

Etwas verwunderlich, denn für Forderungen aus dem Jahre 2013 endete die Regelverjährung (drei Jahre) eigentlich am 31.12.2016. Ich vermute aber, daß dazwischen verjährungsunterbrechende Handlungen stattfanden, sonst hätten die letztes Jahr bereits zu vollstrecken versucht. Eine "Unterbrechung" im Juristendeutsch bedeutet, daß die Frist (drei Jahre) neu beginnt und so ad infinitum, wenn der Gläubiger rechtzeitig taktisch klug agiert oder endlich eine dauerhaft vollstreckbare Entscheidung erwirkt hat. Wie in § 212 BGB steht, reicht die Beantragung (Abs. 1, Ziffer 2), um die Verjährung neu beginnen zu lassen. Das läßt vermuten, daß dieser Antrag bereits 2016 gestellt wurde, evtl. gar schon viel früher und die Gerichtsvollzieher einfach überlastet sind. Der kommt schon noch rechtzeitig, keine Sorge. Ein Beamter in der Landesrundfunkanstalt wird sich nicht später dieses entgangene Geld vom Gehalt abziehen lassen, weil er geschlafen hat.

Da man guter Dinge ist bei der öffentlichen Verwaltung, daß diejenigen, die einen Haushalt haben, nicht untertauchen und auch stets genug Geld haben, um die 'geringen' Gebühren irgendwann zu zahlen und spätestens vor der Haftandrohung das auch tun, ist der oft öffentlich in alternativen Wahrheitsmedien erweckte Eindruck, der Staat 'gehe in die Knie', eine trügerische Täuschung.

Im Internet produzieren sich stets dieselben Kandidaten, die auch u.a. behaupten, man müsse keine KFZ-Steuer zahlen und anderes, mit irgendwelchen Patentrezepten - bis auf wenige Sonderfälle (obdachlos, geistig unzurechnungsfähig, nicht mehr als 183 Tage im Jahr im Inland anwesend, geschickt untergetaucht bei Freunden usw.) verschweigen diese Autoren i.d.R. wie es am Ende weiterging. Die Zeche zahlen am Ende die, die es ihnen 'nachzumachen' versuchen und - scheitern. Da heute jeder Hallodri eine Kindle-Ausgabe ins Netz stellen kann, ohne sich an Lektor und Verlag vorbeimogeln zu müssen, die nur veröffentlichen, was sie selbst verantworten können, ohne Schadenersatzklagen zu riskieren, ist in den letzten zehn Jahren eine abenteuerliche "Ratgeber"-Literatur erblüht. Die, die dabei als vermeintliche Nachahmer kräftig ins Klo gegriffen haben wiederum schämen sich in Grund und Boden für ihre Blödheit und verstummen ebenso wie die, die sich für ihr Schwarzgeld ein 'todsicheres Investment mit 80% Zinsen pro Monat' andrehen lassen, oder sie sind wegen Kontokündigung, Arbeitsplatzkündigung, Scheidung, gepfändetem Auto usw. derart psychisch durch den Wind, daß sie nicht mal mehr die Kraft finden, andere zu warnen.

Dies nur, um versuchsweise gegen diese Scharlatane zu impfen, die den 'goldenen Weg' gefunden haben.

Welche Pfändungsrechte können sich da für die GEZ ergeben, wenn wir alles abblocken?

Die Schuld entsteht aufgrund objektiver Kriterien (es besteht ein privater Haushalt im jew. Bundesland) aufgrund des Landesrundfunkgesetzes, das den Staatsvertrag ins jeweilige Landesrecht transformierte. Meines Wissens sind außer Mittellosigkeit (Folge: Gebührenbefreiung) keinerlei 'Rechte' vorgesehen, aus denen man eine (wirksame) Zahlungsverweigerung ableiten könnte. Alle Versuche sind m.W. bisher gescheitert, allein die Menge der Verweigerer hat das Verfahren enorm verzögert und manchen fälschlich in Sicherheit gewiegt. Natürlich vollstreckt ein rationaler Gläubiger zuerst bei denen, bei denen er am leichtesten ans Geld kommt, bei den anderen halt später, siehe den erwähnten Verjährungsneubeginn.

Können die dann nur bei meiner Frau pfänden oder auch mein Konto? Wir haben getrennte Konten.

Wie oben erläutert, wird man sie kaum hindern können, entweder direkt oder über die erwähnte Drittschuldnererklärung.

Es gäbe eine Wahl: eine Partei wählen, die mit der Mehrheit der Stimmen in Bundes- und Länderparlamente einzöge und so die Regierungen stellte und so den Rundfunkstaatsvertrag rückgängig machen könnte. Ich denke, das beste wäre, dafür gleichmal im gebührenfinanzierten Rundfunk Wahlanzeigen zu schalten, damit das bekannter wird.

Es wäre gut dies vorher zu wissen, um die Strategie frühzeitig daran anpassen zu können.

Aha, Ihr wollt also auch auswandern?

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Antwort

Ötzi @, Mittwoch, 11.01.2017, 09:20 vor 2876 Tagen @ Literaturhinweis 9350 Views

Hallo Literaturhinweis, zunächst vielen Dank für die umfangreiche Antwort.
Zu den Lücken in meiner Darstellung:

-> Ja, wir haben mehrere Festsetzungsbescheide bekommen, und jeweils dagegen Widerspruch eingelegt und Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung gestellt. Die Verjährung dürfte damit unterbrochen sein. Auf die Widersprüche kamen lediglich informelle Einschüchterungsschreiben zurück, bisher keine Widerspruchsbescheide.

-> Verstehe ich dich richtig, dass auch gegen mich vollstreckt werden kann, ohne einen vollstreckbaren Titel, der auf meinen Namen lautet? Nur weil ich im gleichen Haushalt mit meiner Frau lebe? Klar, bin ich dadurch auch gebührenpflichtig, aber die müssten mir doch erstmal einen Festsetzungsbescheid auf meinen Namen schicken, oder nicht?
Nebenbei, dass wir eine Zugewinngemeinschaft sind, ist mir auch klar, aber um aus diesem Grund gegen mich zu vollstrecken, bedürfte es doch sicher eines gesonderten Gerichtsverfahrens. Die Rundfunkanstalt weiß ja nicht mal, dass wir verheiratet sind.

-> Nein, wir beabsichtigen nicht auszuwandern, aber ich überlege, die Vollstreckung einfach auszusitzen. Auf das Konto meiner Frau kommt nur das Kindergeld, ehemals auch Elterngeld, sonst nur privates. Das Konto ist nicht bei einer örtlichen Bank, das heisst, wenn die Rundfunkanstalt nicht bei der Familienkasse oder Elterngeldkassen nachfragt, werden sie die Bankverbindung nicht herausfinden. Mein eigenes Konto hingegen ist sehr vielen Behörden bekannt. Deswegen die Frage, ob so einfach auch mein Konto gepfändet werden kann. Mein eigenes Konto ist sozusagen unsere Achillesferse, deswegen habe ich diesen Thread gestartet. Schufa-Eintrag macht mir keine Angst, da ich zeit meines Lebens nur auf Guthabenbasis gewirtschaftet habe, und das auch weiter so plane. Und Erzwingungshaft ist ein stumpfes Schwert, da unsere Gesellschaft zu verweichlicht ist, um das zu tolerieren. Mit etwas Öffentlichkeit ist man schnell wieder draußen, und die AfD gewinnt dadurch weitere Wählerstimmen.

-> Die Pfändung ins bewegliche Vermögen wird für den GV bei uns eher unangenehm, und es gibt wenig zu holen. Ich bin fast immer zu Hause, da ich im Home Office arbeite, zudem haben wir zwei kleine Kinder und einige Nachbarn (Etagenwohnung), die ich als Zeugen schnell herbeiklingeln kann. Leicht zugänglich ist in unserer Wohnung nur der ganze schlecht verwertbare Kram. Die wertvollen Dinge lassen sich leicht verstecken bzw. sind in Form von Massivholzmöbeln vorhanden. Die kriegt der GV ohne enormen Aufwand nicht aus der Wohnung heraus.

Merkwürdig ist im Zusammenhang mit den Rundfunktbeitragsvollstreckungen, dass sich im Internet kein einziger Bericht aus dem Saarland finden lässt, jedenfalls habe ich keinen gefunden. Mir kommt es fast so vor, als seien hier die Vollstreckungen vom saarländischen Rundfunk ausgesetzt. Aber ich kann mich täuschen. Rein statistisch ist ja das Verhältnis Saarland zu Restdeutschland 1:80, das mag das Fehlen jeglicher Erfahrungsberichte erklären.

Gruß,

Ötzi

Der Ehegatte haftet auch schon vor der Scheidung für die Eskapaden seiner Frau ;-)

Literaturhinweis @, Mittwoch, 11.01.2017, 13:50 vor 2876 Tagen @ Ötzi 9430 Views

bearbeitet von unbekannt, Mittwoch, 01.02.2017, 21:33

Ja, wir haben mehrere Festsetzungsbescheide bekommen, und jeweils dagegen Widerspruch eingelegt und Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung gestellt. Die Verjährung dürfte damit unterbrochen sein. Auf die Widersprüche kamen lediglich informelle Einschüchterungsschreiben zurück, bisher keine Widerspruchsbescheide.

Mit anderen Worten: es gäbe die Möglichkeit, Untätigkeitsklage einzureichen, Anwaltszwang gibt es in der ersten instanz Verwaltungsgericht nicht, erst in den Folgeinstanzen, aber: ob man das ohne Anwalt als Laie gescheit alles hinbekommt, hängt sehr am Einzelfall. Offiziell abraten muß man.

Wenn aber der Anwalt mit seinen Kosten hinzukommt, dann ... ist der Rundfunkbeitrag kostenmäßig irgendwann das kleinere Übel, es sei denn, man erhofft sich wider alle Rechtslage eine daraus erwachsende lebenslange Befreiung.

Damit nicht doch während des Untätigkeitsklageverfahrens vollstreckt wird, müßte man auch noch einstweiligen Rechtschutz beantragen, denn die Bescheide dürften sofortig vollziehbar sein und somit nur dann nicht vollstreckbar, wenn das Verwaltungsgericht diese sofortige Vollziehung aussetzt. Ich habe aber mir aus Desinteresse, weil ich dieses ganze GEZ-Gehubere ehrlich gesagt für ein Protestwindchen derer halte, die sich an eigentliche politische Arbeit nicht herantrauen, das nicht genau angeschaut (steht im Bescheid und dieser wiederum fußt auf besagten Landesrundfunkgesetzen), d.h. evtl. hat der Bescheid auch keine sofortige Vollziehung und dann hätte die Klage sofort aufschiebende Wirkung und das hat dann auch schon der Widerspruch und vielleicht ist deshalb noch keine Pfändung versucht worden. Ich könnte das nachlesen, aber da das Betroffene ebenso können, habe ich grad keine Lust.

Also:

1) Ist der Bescheid sofortig vollstreckbar und wird dem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung nicht zugestimmt bzw. im Klageverfahren kein Antrag auf vorläufigen Rechtschutz gestellt oder dieser abgelehnt, so kann auch während der Rechtsmittelphase munter vollstreckt werden.

2) Ist der Bescheid nicht sofortig vollziehbar oder seine Vollstreckung ausgesetzt, passiert erst mal nichts, in der Regel bis zum rechtskräftigen Abschluß des Widerspruchs- und Klageverfahrens, wobei ich auf Feinheiten, ob nach Festsetzungsbescheid auch noch ein Vollstreckungsbescheid ergehen muß, hier auch nicht eingehen muß, das müßte sich eigentlich im Internet an konkreten Fallschilderungen ablesen lassen, die zu eruieren ich auch deshalb keine Lust habe, weil man bei Suchen mittlerweile derart vielen unqualifizierten marktschreierischen Müll findet bis hin zu 'Rundfunkanstalt ist eine Firma', daß man die echten Vorgänge kaum findet.

Das GENAUE Einlesen dauert halt eine oder mehrere Stunden, evtl. muß man noch einen Kommentar oder aktuelle Rechtsprechung bemühen und, das verzeihe man mir, das sehe ich nicht als meine Aufgabe an. Das ist auch der Unterschied zwischen einem spezialisierten Anwalt, der das aus vorheriger Praxis auswendig weiß und einem Juristen, der das sehr wohl zweifelsfrei -in solch einfach gelagerten Fällen- eruieren kann, aber eben u.U. mehrere Stunden dazu benötigt. Danach ist auch er Spezialist, mit der Einschränkung, daß die wahren Spezialkanzleien auch noch über nicht veröffentlichte Gerichtsentscheidungen unterer Gerichte verfügen (die sie oder mit ihnen vernetzte befreundete Kanzleien erstritten haben) und diese in Verfahren anziehen können, was auch bei penibelstem Studium einem Juristen, selbst einem Richter, so nicht auf Anhieb gelingt. Das betrifft aber i.d.R. meist nur Amtsgerichtsentscheidungen in Mietsachen, die Verwaltungsgerichte publizieren mittlerweile fast alles, wenn auch dies örtlich im Einzelnen zu hinterfragen wäre (siehe auch unten, Saarlandproblematik).

dass auch gegen mich vollstreckt werden kann, ohne einen vollstreckbaren Titel, der auf meinen Namen lautet? Nur weil ich im gleichen Haushalt mit meiner Frau lebe?

Wie schon erläutert, haftet Ihr, meiner nicht ganz unmaßgeblichen Meinung nach, als Gesamtschuldner. Ob nun, weil die Bescheide nur auf die Frau und nicht auf "Eheleute ..." lauten, erst gegen den Mann eine Drittschuldnererklärung 'erlassen' werden muß, weiß ich nicht auswendig, weil man auch hierzu die Landesrundfunkgesetze im Zusammenhang mit dem Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz studieren müßte, es im Ergebnis aber keine Rolle spielt: die Haushaltsmitglieder (mindestens die Erwachsenen) haften alle gemeinsam für den Rundfunkbeitrag, die Durchführung der Einzelvollstreckung bietet keine rechtsdogmatischen Probleme.

die müssten mir doch erstmal einen Festsetzungsbescheid auf meinen Namen schicken, oder nicht?

Vermutlich nicht, denn, s.o. der Haushalt ist ausschlaggebend. Fragen gibt es, s.o., nur noch hinsichtlich der unmittelbaren Durchsetzung, d.h. ist ein Ehegatte oder zumindest ein unverheiratetes, nicht verwandtes und verschwägertes Haushaltsmitglied (vgl. Studenten-WG) formal als 'Drittschuldner' zu behandeln, oder nicht? Ich tendiere zumindest bei Ehegatten in Zugewinngemeinschaft dazu, daß es keine Vollstreckungshindernisse gibt, oder, anders herum: der Gerichtsvollzieher wird es versuchen und der aus seiner eigenen Sicht zu Unrecht vollstreckte kann eine 'Erinnerung' oder 'Beschwerde' zum Vollstreckungsgericht erheben. Aber mehr als eine Atempause gibt das nicht her, und es dürfte weitere Kostenfolgen zeitigen.

aber um aus diesem Grund gegen mich zu vollstrecken, bedürfte es doch sicher eines gesonderten Gerichtsverfahrens

Genau das ist in der Regel eben nicht so, auch wenn das nicht immer pauschal zu beantworten ist, wenn es um 'höchstpersönliche' Dinge geht; nehmen wir an, die Frau geht fremd, kauft dafür Kondome - muß der gehörnte Ehegatte die gesamtschuldnerisch bezahlen? Hm. Muß er für die Kirchensteuer seiner Frau als Atheist geradestehen? Hm. Könnte man anders sehen. Juristerei ist eine große Spielwiese, seit den siebziger Jahren hat sich die Zahl niedergelassener Anwälte versechs- oder -achtfacht, die Gesamtbevölkerung ist nicht in dem Maße gestiegen, selbst nicht mit Zuwanderung.

Aber, ich wiederhole mich, da es hier um eine Haushaltsabgabe geht, sehe ich keine unüberwindlichen Vollstreckungshindernisse, jedenfalls muß keinesfalls ein eigenes 'Gerichtsverfahren' dafür durchgeführt werden.

Vollstreckung einfach auszusitzen. Auf das Konto meiner Frau kommt nur das Kindergeld, ehemals auch Elterngeld, sonst nur privates.

Was auch immer drauf ist, wird gepfändet, es sei denn, es ist ein P-Konto. Ist man der Pfändung zuvorgekommen, so dann halt ab nächsten Monat/nächstem Geldeingang, denn dann gibt es eine Pfändungs- und Überweisungsverfügung und der Drittschuldner (Bank) macht sich strafbar und schadenersatzpflichtig, wenn er weiter an die Kontoinhaberin auszahlt. Es sei denn, es ist ein neues P-Konto, dann wird's etwas komplizierter, aber dann gäbe es vermutlich u.U. auch Gebührenbefreiung.

Und da der Ehegatte unterhaltspflichtig ist, muß er die Frau, die nun keine öffentlichen Gelder mehr abheben kann, eben unterhalten, solange der Staat die anderen Zahlungen abhebt, es sei denn (P-Konto oder ähnliches), ein Sockelbetrag ist pfändungsfrei gestellt.

wenn die Rundfunkanstalt nicht bei der Familienkasse oder Elterngeldkassen nachfragt, werden sie die Bankverbindung nicht herausfinden.

Was aufgrund der grundgesetzlich geregelten Amtshilfe einerseits, und weil Gerichtsvollzieher seit neuestem auf die Zentrale Kontendatei beim Bundesamt für Finanzen Zugriff haben (habe ich gelesen), ein Kinderspiel ist.

ob so einfach auch mein Konto gepfändet werden kann.

Ob nun 'einfach' oder nicht (Drittschuldnererklärung), gepfändet werden kann beim Gesamtschuldner auf jeden Fall.

Erzwingungshaft ist ein stumpfes Schwert, da unsere Gesellschaft zu verweichlicht ist, um das zu tolerieren

Da fehlt ein 'nicht': "... unsere Gesellschaft zu verweichlicht ist, um das nicht zu tolerieren ..." - oder soll ich mir das so vorstellen, wie bei Sylvester Stallone, wo dann die Mutter mit dem MG kommt und Euch 'raushaut?

Schon daß es nur gegen 'GEZ', nicht aber gegen wahre Mißstände Protest gibt, zeigt doch, wie verweichlicht, bis ins Mark korrupt, 'unsere' (meine nicht) Gesellschaft ist.

Die Pfändung ins bewegliche Vermögen wird für den GV bei uns eher unangenehm

Gerichtsvollzieher haben eine andere Unannehmlichkeitsschwelle, als die wohlerzogene Normalbevölkerung. Da muß es schon eine Messi-Wohnung mit 300 kotenden Ratten sein, bis der leises Mißbehagen empfindet. Bis zur Morddrohung ist da alles dabei. Sein Geld kriegt er ohnehin, auch bei fruchtloser Pfändung. Wer sich in der Badgarnitur versteckt, den lassen sie mit der Hundestaffel aufspüren, und dann gibt's da noch die Taschenpfändung. Zudem sieht er dann auf dem Wege, indem er sich bei Euch zuhause genauer in den Akten umsieht, alle Konten, wenn er wollte. Meist machen sie sich nur die Arbeit nicht und verlassen sich auf die (spärlichen) Angaben des Vollstreckungsgläubigers.

der ganze schlecht verwertbare Kram

Kann ich nicht beurteilen, aber ein Pfandsiegel ist schnell aufgepappt, auch auf

Massivholzmöbel

Ob er es dann abtransportieren (Pfandkammer) und versteigern läßt, das hängt wieder davon ab, ob der Gläubiger die Kosten für den Umzugsspediteur vorschießen will.

Die kriegt der GV ohne enormen Aufwand nicht aus der Wohnung heraus.

Was rein ging, kriegt ein Umzugsunternehmen auch wieder 'raus, oder habt Ihr die Türen zugemauert?

kein einziger Bericht aus dem Saarland

Ja, die Saarländer, deren Frau "Es" heißt, sind ein eigen' Völkchen. Generell, das gilt auch für Irland, Liechtenstein, Singapur und andre Kleinstaaten, muß es pro Kopf eine kritische Masse an Juristen geben, damit zum Beispiel das örtliche Forstgesetz kommentiert wird, ansonsten gibt es halt keinen Kommentar oder, wie die Spanier an deutschen Strafrechtskommentaren und die Iren an englischen, man bedient sich der Analogieschlüsse. Insofern hängt es natürlich u.a. von der Kopfzahl ab, wieviele Menschen z.B. ein höchstrichterliches Urteil auf eine Transgendertoilette erwirken und die New Yorker Rechtsprechung dazu ist dann reichhaltiger. Aber daß das Saarland grundsätzlich anders verfährt, glaube ich nicht, zumal ich annehme, daß die anderen Bundesländer kaum, wie beim Länderfinanzausgleich, den Saarländern dann, bloß weil sie sich nicht zu vollstrecken wagen, deren Rundfunk- und Fernsehjournalisten und deren Pensionen bezahlen. Da geben sie die Sarre doch lieber den Franzosen zurück.

Andererseits, wie wäre es mit diesem Erklärungsansatz: im Saarland sind die meisten brav und zahlen und drum gibt es

a) keine Berichte

und

b) die wenigen Verweigerer, mit denen läßt man sich Zeit, weil die 'den Kohl' nicht fett machen, der ist es in Oggersheim ja schon.

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Eigentlich wollte ich ja nur wissen,

Ötzi @, Mittwoch, 11.01.2017, 14:16 vor 2876 Tagen @ Literaturhinweis 8638 Views

bearbeitet von unbekannt, Mittwoch, 11.01.2017, 14:36

ob der Festsetzungsbescheid bzw. dann der Widerspruchsbescheid/Vollstreckungsbescheid direkt gegen mich vollstreckt werden können, obwohl sie auf den Namen meiner Frau lauten.

Darauf habe ich jetzt immer noch keine Antwort. Nach meinem Rechtsempfinden muss es da einen Zwischenschritt geben. Es kann ja wohl kaum sein, dass die Rundfunkanstalt das Amtsgericht lediglich informiert, dass Herr XYZ laut Melderegister in der gleichen Wohnung lebt wie Frau XY, gegen die ein vollstreckbarer Titel vorliegt, und der Amtsrichter dann mal eben mir nichts dir nichts einen Pfändungsbeschluss auch gegen Konten von Herrn XYZ verschickt, nachdem bei Frau XY nichts zu holen war.

Doch, darauf hattest Du schon eine Antwort, sie schmeckt nur nicht jedem ;-)

Literaturhinweis @, Mittwoch, 11.01.2017, 15:36 vor 2876 Tagen @ Ötzi 8678 Views

ob der Festsetzungsbescheid bzw. dann der Widerspruchsbescheid/Vollstreckungsbescheid direkt gegen mich vollstreckt werden können, obwohl sie auf den Namen meiner Frau lauten.
Darauf habe ich jetzt immer noch keine Antwort. Nach meinem Rechtsempfinden muss es da einen Zwischenschritt geben.

Es ging in meinem ersten Beitrag darum, daß es eine Haushaltsabgabe ist und daher jeder (jedenfalls erwachsene) in diesem Haushalt die Gebühr schuldet.

Hat er noch einen zweiten Haushalt anderswo, schuldet er ggf. sogar zwei Gebühren.

Jetzt ist es nur noch eine Formalie, wie genau diese Vollstreckung beschaffen sein muß, der (vollstreckbare - wenn) Bescheid gegenüber der Ehefrau entfaltet jedoch meiner (nicht ganz unmaßgeblichen) Ansicht nach Wirkung gegen jeden (jedenfalls erwachsenen) Haushaltsteilnehmer.

Also entweder ist man, insbes. bei Zugewinngemeinschaft und gemeinsamem Haushalt, direkt mit vom Bescheid umfaßt oder man ist Drittschuldner. Ganz genau muß dann halt ein Jurist vor Ort das klären, wie man am Tübinger Landgericht sieht, Überraschungen gibt es immer.

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FAZ: Klagen gegen Rundfunkbeitrag häufen sich

Literaturhinweis @, Freitag, 24.02.2017, 16:58 vor 2832 Tagen @ Literaturhinweis 7670 Views

"Klagen gegen Rundfunkbeitrag häufen sich":

"Die Zahl der Klagen gegen den Rundfunkbeitrag ... in Schleswig-Holstein stark gestiegen. ... 2015 ... 111 Verfahren, 2016 ... 159 sowie 27 in den ersten secheinhalb Wochen 2017."

Diese werden jedoch allesamt abgewiesen werden:

"Die Verfassungsmäßigkeit ist für das Gericht geklärt, ..."

Siehe auch:

- Kontopfändung bei Ehepartnern / Landesrundfunkgebührenbeitrag

- Vermutliche Ehegattenhaftung

- Sondermeinung des Tübinger Landgerichts (Baden-Württemberg)

- Vermeintliche weitere Klagemöglichkeiten

Dafür, daß es bundesweit angeblich über vier Millionen Zahlungsverweigerer geben soll, ist die Zahl der Klagen dennoch verschwindend gering, auch wenn man sie aufs Bundesgebiet hochrechnet und meintwegen mit 20 malnimmt.

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Nicht nur Schlafschafe zahlen Rundfunkbeitrag - nein, auch KÜHE!

Literaturhinweis @, Dienstag, 18.04.2017, 12:16 vor 2779 Tagen @ Literaturhinweis 7340 Views

Bauer muss GEZ für Kühe zahlen

Da mich das Thema Rundfunkbeitrag (ein hohes öffentliches Gut, auch wenn es schlecht ist) auch schon ein Weilchen hier beschäftigt hat, hier eine Empfehlung an die Landwirte:

Da Hochleistungskühe heutzutage Qualzuchten sind, gelten sie als schwerbehindert und haben daher Anspruch auf Rundfunkbeitragsbefreiung (auch aus sonstigen Gründen).

Oder: I Have A Stream: Für die Abschaffung des gebührenfinanzierten Staatsfernsehens denn schließlich geht es auch anders.

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Beitragsservice/Zwangsvollstreckung

Leserzuschrift @, Mittwoch, 11.01.2017, 13:15 vor 2876 Tagen @ Ötzi 9171 Views

Hallo Ötzi,

aus eigener Erfahrung (Verweigerer seit 2014) kann ich dir nur raten, die Hinweise von "Literaturhinweis" bitte in ihrer Gesamtheit dringend zu beachten.

Ich bin bei der Suche nach "Mitstreitern", nach Leuten, die sich mit den rechtlichen Grundlagen auskennen, auf diese Seite gestoßen: https://rundfunkbeitragsklage.de/info/ – deren Hinweise decken sich mit der Antwort von "Literaturhinweis".

Dein Vorteil: juristisch konkret vorgefertigte Texte zwecks Einspruch / Widerspruch gegenüber dem BS und deren Erfüllungsgehilfen.
In Berlin (RBB) gehen die Typen des BS dann per "Amtshilfe" über die Finanzämter an dein Eingemachtes, die dann nach der Abgabenordnung handeln. Du bekommst maximal zwei Anschreiben, das letzte mit konkreter Androhung einer Kontopfändung. Und dann bitte im Internet recherchieren, was einem bei einer Kontopfändung widerfahren kann.

Ein sch... "Spiel". Aber wer die Macht hat, wird sie auch nutzen....
Auf diese Weise haben die leider ihre erste Rate doch noch erhalten, wenn auch (nachweislich) unter Vorbehalt gezahlt.
Falls du vor Gericht streiten möchtest, soll dir der BS einen rechtsmittelfähigen Widerspruchsbescheid ausstellen.

Es sollen ja bereits ein paar Millionen sein, die die Zahlungen verweigern. Der Aufwand, diese Summen beizutreiben, dürfte beim BS bereits Dimensionen angenommen haben. Amtshilfe einfordern kostet dem BS wiederum Geld...
Erzwingungshaft anzuwenden, haben die ÖR der Medienwirksamkeit wegen, bereits abgeschworen.

Der Widerstand beginnt zu wirken.

Gruß, Norbert

Landgericht Tübingen: Zwangsvollstreckung nicht rechtens

modesto, Mittwoch, 11.01.2017, 13:48 vor 2876 Tagen @ Ötzi 9283 Views

Hallo Ötzi,

die lange Antwort von @Literaturhinweis habe ich aus zeitlichen Gründen jetzt nicht studieren können, falls doppelt einfach überlesen:

Zitat:
"Das Landgericht Tübingen hat entschieden, dass Zwangsvollstreckungen zum Eintreiben der Rundfunkgebühren nicht rechtens sind, da die Sendeanstalten keine Behörden sind. Die Beitragspflicht ist damit zwar nicht aufgehoben, aber für die GEZ wird es schwerer das Geld einzutreiben. "


https://deutsch.rt.com/inland/41400-landgericht-tubingen-zwangsvollstreckung-von-gez/

Viele Grüße und Erfolg!

modesto

Danke, das kannte ich noch nicht (oT)

Ötzi @, Mittwoch, 11.01.2017, 14:28 vor 2876 Tagen @ modesto 8366 Views

- kein Text -

Was das Tübinger Landgericht (Baden-Württemberg) entscheidet, gilt aber nicht (automatisch) für Saarländer!

Literaturhinweis @, Mittwoch, 11.01.2017, 15:11 vor 2876 Tagen @ modesto 8918 Views

bearbeitet von unbekannt, Mittwoch, 11.01.2017, 15:17

Aus der Entscheidung selbst:

"19
Der Schuldner bestreitet den Zugang; die angefochtene Entscheidung stützt sich auf §§ 41, 43 LVwVfG. Diese Normen sind jedoch gemäß Â§ 2 LVwVfG nicht anwendbar. Insoweit stellt sich die Frage, ob hier eine versehentliche Lücke, eine Unachtsamkeit des Gesetzgebers, vorliegt, oder eine bewusste Entscheidung. Letzteres ist der Fall, was sich aus einem Vergleich der Verwaltungsverfahrensgesetze der Länder ergibt: Es gibt Länder in denen auch im Rundfunkbeitragsrecht das LVwVfG ausnahmslos gilt, einschließlich der Zugangsvermutung. Es gibt Länder wie Baden-Württemberg, in denen die Rundfunkanstalt bewusst ausgenommen ist; es gibt Länder, die auf das Bundes-VwVfG verweisen. Sachsen verweist beispielsweise auf das Bundesrecht mit der Zugangsvermutung durch Postaufgabe, Rheinland-Pfalz wendet unmittelbar eigenes Landesrecht mit entsprechender Regelung an. Hieraus ergibt sich, dass es - zumal nach vieljähriger Gesetzespraxis - als bewusste Entscheidung des Gesetzgebers anzusehen ist, wenn das LVwVfG ausgeschlossen wurde."

Wie lautet der Juristenspruch? "Es kommt darauf an" ...

Eine Landesrundfunkanstalt ist meines Erachtens eine Behörde, Baden-Württemberg scheint ihr aber nicht dieselben Rechte wie anderen Behörden eingeräumt zu haben, ob mit Absicht oder aus Versehen im Gesetzgebungsverfahren, wer weiß. Ich sagte ja schon, daß das mindestens mehrere Stunden Rechercheaufwand auch für einen erfahrenen Juristen bedeutet, das zu eruieren. Auch Sparkassen werden im Arbeitsrecht nicht unbedingt als Behörden gesehen, schon seit dem spektakulären Poullain-Fall. Der Beispiele gäbe es viele, z.B. die Treuhandanstalt zur Verwertung des DDR-Vermögens war, meiner Erinnerung nach, zumindest ein Zwitter.

Im übrigen geht es bei dem Tübinger Fall nur darum, ob die 'Behörde' Rundfunk direkt, sofort vollziehbar, vollstrecken kann oder irgendeinen Rechtsweg beschreiten muß, wie etwa Zalando und Amazon, wenn sie so doof waren, gegen Rechnung zu liefern. Und davor geht es überhaupt darum, daß sie nicht nachweislich zugestellt haben, und (nur) deswegen in keinem Fall jetzt schon vollstrecken können, da sie erst einen Bescheid erlassen, zustellen und die Widerspruchsfrist abwarten müssten.

Es geht also erstmal darum, ob die 'Behörde' den Nachweis durch "Aufgabe zur Post" führen kann oder nicht:

"23
Die Gläubigerin führt selbst aus, dass sie die Bescheide lediglich zur Post gegeben hat. Damit fehlt - auch nach ihrem eigenen, nicht übergehbaren Vortrag - eine wirksame Zustellung, eine Zugangsfiktion kann nicht eintreten, da deren gesetzliche Basis, die Postaufgaberegelung, im Rundfunkbeitragsrecht des Landes Baden-Württemberg nicht anwendbar ist."

Das Landgericht verneint das. Damit wäre (Post-) Zustellung(surkunde) oder Einschreiben erforderlich gewesen. Im zweiten Zuge steht dann die Frage im Raum, ob in Baden-Württemberg der Rundfunk "Selbsttitulierungsbefugnis" hat und direkt einen Gerichtsvollzieher einschalten darf, oder erst irgendeinen Rechtsweg begehen muß.

Ob das Problem im Saarland ähnlich gelagert ist, habe ich nicht geprüft.

Dem ersten Anschein nach ist die Titulierung (der 'Behörden') in beiden Bundesländern gleich:

http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=5622.0

aber eben nicht unbedingt die Rechtslage, vgl. die genauen Erläuterungen im LG-Urteil.

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Literatur-/Produkthinweise. Alle Angaben ohne Gewähr! - Leserzuschriften

Ergänzend noch zu einer Leserzuschrift zu weiteren Klagemöglichkeiten

Literaturhinweis @, Mittwoch, 11.01.2017, 17:08 vor 2876 Tagen @ Ötzi 9090 Views

bearbeitet von unbekannt, Sonntag, 15.01.2017, 02:29

Auch wenn ich auf Leserzuschriften generell (so) nicht eingehe, hier eine seltene Ausnahme, weil der Rundfunkbeitrag jeden Haushalt betrifft, es also kein Einzelproblem ist wie in den meisten Leserzuschriften.

Natürlich dürfte auswandern oder vor den Landtagswahlen das Gehirn einzuschalten helfen, aber wer wird das schon tun?

Jeder, der den Druck so unterträglich findet, wie mancher verkündet. Anscheinend ist es doch noch nicht so schlimm.

Die richtige Herangehensweise sollte sein, erst per Feststellungsklage feststellen zu lassen, daß die öffentlich-rechtlichen Sender ihre vertraglich festgelegten Leistungen nicht erbringen.

Ich bezweifle, daß man das mit einer Feststellungklage überhaupt kann. Feststellungsklagen sind in der Systematik des Verwaltungsrechtsweges dazu da, das 'Bestehen oder Nicht-Bestehen eines Rechtsverhältnisses' klären zu lassen, z.B. könnte das sein, feststellen zu lassen, ob man 'Deutscher im Sinne des Grundgesetzes' sei, wenn es dafür ein Feststellungsinteresse gibt.

Da die Rundfunkgebühr eine öffentliche Abgabe ist, gefährlich nahe an einer Steuer, für die den Ländern eine (bundesweit einheitliche) Rechtsetzungskompetenz fehlen würde, hieße das, um es abzukürzen, 'Feststellungsklage' zu erheben, daß die bundesdeutschen Autobahnen in so erbärmlichem Zustand seien, daß die Verkehrswegebehörden ihre Aufgaben nicht erfüllten und man daher die KFZ-Steuer verweigern könne oder in der Gemeinde die Anliegerbeiträge, weil einem die Höhe des Bordsteines nicht paßt. No chance.

(Leider könnte ich mir schon den Anwalt dafür nicht leisten.)

Die Frage wäre, ob er sich dafür überhaupt hergeben würde, denn standesrechtlich ist das eine verfängliche Sache, wenn ein Anwalt mit 'Befähigung zum Richteramt' eine Klage einreichte, der er eine Erfolgsaussicht aufgrund rechtssystematischer oder verfahrensrechtlicher Überlegungen direkt und vollständig absprechen müßte (in USA gibt es den Begriff der mutwilligen [frivolous] Rechtsverfolgung, die extra bestraft werden kann, vgl. auch die Mißbrauchsgebühr bei Verfassungsgerichtsbeschwerden). Daß es solche Anwälte gibt, wenn Gebühren winken, mag sein, aber, wie hier geschildert, die Gebühren selbst bei einer zulässigen Rechtssache in Sachen Rundfunkgebühren können prohibitiv hoch sein (und hier bin ich mir nicht mal sicher, ob der Anwalt mit den 190 Euro oder mit über 3.000 Euro nicht der bessere war; der Schuhmacher, der die Schuhe billiger flickt, ist ja auch nicht unbedingt der bessere).

Sich auf das Urteil berufend wäre dann bei der Landesrundfunkanstalt Schadenersatz für die gezahlten Gebühren geltend zu machen.

Schadenersatz schon gleich gar nicht, höchstens Rückgewähr. Aber: da der Haushaltsbeitrag eine gesetzlich verordnete Folge der Haushaltseigenschaft ist (LG Tübingen: nur 0,03% sind wohnsitzlos und selbst die könnten polizeilich in Wohnungen eingewiesen werden), hat der nichts, siehe KFZ-Steuern und Straßenzustand, nichts mit der Frage der (subjektiv empfundenen) Rundfunk-Qualität zu tun. Wie wollte man die überhaupt 'messen'? Und warum scheinen gut und gerne 80% der Bevölkerung 'zufrieden'? Bloß, weil die Unzufriedenen lauter sind, sind sie ja nicht auch nur annähernd die Mehrheit. Und wären sie es, wäre der Beitrag ja nie beschlossen worden, denn kein Politiker hätte sich getraut, hätte er doch um sein Mandat gebangt.

Weil die sicherlich so sehr wie manche ihrer Opfer Zahlungsverweigerer sein wird, muß der Schadenersatz dann wiederum über den Gerichtsweg eingefordert werden.

Welcher Schaden? Gehörschaden? Da gibt es Lautstärkeregler. Gehirnschaden? Noch nie nachgewiesen. Digitale Demenz? Ja, aber dann doch durch Anschauen nicht-öffentlich-rechtlicher Inhalte genauso. Das ist ja ähnlich wie bei der Beantragung von Frührente wegen beruflich bedingter Lärmschwerhörigkeit - heute kaum noch durchsetzbar, gehen die Leute doch in der Disco freiwillig ein wesentlich höheres Lärmrisiko ein als an jedem berufsgenossenschaftlich und gewerbeaufsichtlich überwachten deutschen Arbeitsplatz und wenn nicht Disco, dann mit iPod und Ohrstöpseln, daß man die Musik in der Straßenbahn über zwei Waggons hinweg hört.

Leider ist nicht davon auszugehen, daß deutsche Gerichte dabei nach Recht und Gesetz urteilen würden,

Bei der bisherigen Rechtsprechung, siehe Landgericht Tübingen, siehe Verfassungsgerichtshof in Koblenz, siehe in etwas anders gelagerten Fällen Bundesverfassungsgericht, kann ich nur konstatieren, daß die Richter(innen) sich sehr eingehend mit der Rechtslage auseinandergesetzt haben, inkl. Kritik daran. Jedoch sind sie "Recht und Gesetz" unterworfen, d.h. die Bürger haben entschieden, in einer 'repräsentativen' Demokratie, daß sie genau diese Gesetze auf den Leib geschneidert bekommen wollten.

schließlich ist den Richtern klar, von wem sie ernannt wurden.

Nur nicht in Tübingen? Nur nicht in Hamburg (Fall Walter Jens und Mutlangen-Besetzung NATO-Doppelbeschluß)? Nur nicht im Wiederaufnahmeverfahren Gustl Mollath? Nur nicht bei der Ungültigerklärung des Volkszählungsgesetzes 1983? Bei der 'Soldaten-sind-Mörder'-Entscheidung? In der SPIEGEL-Affäre 1962? Nachdem sie ernannt wurden, sind sie unabhängig. Die, die sie ernannten, hat, s.o., das Volk ernannt. Also: das Volk hat diese Richter ernannt! Das Volk! Aber das würde ja politisches Engagement bedeuten, da kann man nicht abends vor'm schlechten Fernseh'n sitzen, da müßte man abends von Tür zu Tür gehen und Mitstreiter suchen, aufklären, Treffen abhalten, Geld in die Hand nehmen, bei Wind und Wetter Plakate auf- und wieder abhängen usw.

Aber es gibt einige Staaten, deren Gerichte für alle Länder der Welt Recht sprechen.

Nein. Der 'Foreign Tort Act' in USA greift auch nur, wenn die ausländische Gerichtsbarkeit nicht existiert (Somalia?), ähnlicher Fall wie bei der Subsidiarität des Internationalen Strafgerichtshofes. Alles andere sind Behauptungen nicht-juristischer Spinner im Internet.

Vom Amiland ist das sehr bekannt und da hat schon mancher Deutsche mit viel größeren Erfolgsaussichten gegen deutsche Behörden geklagt,

Beispiele?

Spanien wurde vor wenigen Jahren zur Einstellung der entsprechenden Praxis gezwungen,

Gerichtsentscheidung? Link? Aktenzeichen? Sachverhalt?

von weiteren Ländern weiß ich es leider nicht.

Ich bezweifle auch bereits die vorgenannten Fälle. Etwas anderes sind z.B. Sammelklagen, etwa gegen VW - da geht es aber gerade darum, daß ebendiese VW-Fahrzeuge auch in den USA vertrieben wurden und VW sich der US-Jurisdiktion, allein schon durch Eröffnen von Filialen, unterworfen hatte. Bei Landesrundfunkanstalten kann das nicht angehen, das wäre eine Einmischung in die staatsrechtliche Souveränität (doch, die gibt's auch für Deutschland, sonst könnte jeder Unzufriedene gleich in USA klagen - passiert aber nie).

Natürlich wäre es sinnvoll, den Klageweg von Anfang an in einem objektiver urteilendem Land (also einem das Gebühren wie die deutsche Haushaltsabgabe nicht kennt) zu beschreiten.

Nochmal: in Deutschland, siehe LG Tübingen, ist an um Objektivität bemühten Richtern kein Mangel, wohl aber an Bürgern mit Rückgrat, die sie auf demokratischem Wege davor bewahren, Urteile anhand von Rechtsvorschriften erlassen zu müssen, die ihnen u.U. eine schwere Gewissensbürde sind.

Würdest du zustimmen, daß das der erfolgversprechendste Weg ist?

Gerade nein.

Kennst du weitere Staaten, in denen man die Klage einreichen könnte?

Es muß die örtliche und dann die sachliche Zuständigkeit gegeben sein. Wer als Tübinger schon nicht vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg klagen kann, der kann schon erst recht nicht vor einem US-Gericht klagen, oder?

Vielleicht geht es sogar unproblematisch innerhalb der EU?

Wenn (wenn!) der Rechtsweg erschöpft ist (Verwaltungsgericht, Oberverwaltungsgericht, Bundesverwaltungsgericht, evtl. Bundesverfassungsgericht bzw. Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht oder Bundesgerichtshof in Vollstreckungssachen durch Gerichtsvollzieher) dann kann u.U. die weitere Beschwerde zum Europäischen Gerichtshof oder zum Europäischen Menschenrechtsgerichtshof gegeben sein. Aber nur, weil es dafür Verträge gibt, mit denen die Bundesrepublik sich deren Jurisdiktion angeschlossen/unterworfen hat. Die USA haben da nichts zu suchen.

Das natürlich hauptsächlich, um die teueren Reisen ins Amiland einzusparen, aber falls es Betroffene gibt, die regelmäßig ins Amiland reisen, dann wäre das vielleicht sogar am aussichtsreichsten?

Es fehlen jegliche Nachweise, s.o., daß das (in vergleichbaren Fällen) jemals auch nur zur Entscheidung in USA angenommen worden wäre. Ich vermute, das verbreiten wieder dieselben Spinner, die derzeit wegen der Malta-Masche langjährigen Gefängnisstrafen entgegensehen?

Nun beende ich aber das Thema Rundfunkgebühren, es ist alles gesagt. Wer wirklich was tun will, muß es entweder über eine wirksame politische Beteiligung tun (Wahlen etc.) oder auf dem Rechtsweg, in den Rechtsmittelinstanzen stets mit Anwaltszwang, Ausnahme nicht-mündliche Verfahren beim Bundesverfassungsgericht. Vielleicht schafft es einer auch, einen Rechtslehrer an einer deutschen Hochschule für den Fall zu interessieren, der darf vor jedem deutschen Gericht auch ohne Anwaltszulassung auftreten und er ist an keine Gebührenordnung gebunden.

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Literatur-/Produkthinweise. Alle Angaben ohne Gewähr! - Leserzuschriften

Leserzuschrift einer Frau mit Erfahrung - Bezug u.a. auf Tübinger Urteil

modesto, Mittwoch, 11.01.2017, 19:28 vor 2876 Tagen @ Ötzi 8868 Views

bearbeitet von modesto, Mittwoch, 11.01.2017, 20:02

Leserzuschrift (Vielen Dank!)

"Ich "schulde" auch seit 2013 GEZ Beiträge und der SWR hat drei selbstausgestellte vollstreckbare Titel. Meine drei Widersprüche wurden nach ca. 2 Jahren in einem Aufwasch abgeschmettert.
Seit dem 07.07.2016 hab ich die Gerichtsvollzieherin am Hacken und habe zwei Mal Beschwerde beim Vollstreckungsrichter eingereicht. U. a. wegen dem Tübinger Urteil.
Der örtliche Vollstreckungsrichter ist natürlich auch immer systemkonform und fordert mich zur Zahlung oder zur Abgabe der Vermögensauskunft auf. Letztere bekommen sie aus Prinzip nicht, da ich mich nicht als Schuldner sehe. Zumal sie durch konkludentes Handeln (bzw. Nichthandeln) im Rahmen unserer Korrespondenz eigentlich bereits auf ihre Forderungen verzichtet hatten.

Jedenfalls ist mir noch keiner an das Konto gegangen und es hat mich auch noch keiner persönlich besucht. Die Dame hat ohnehin Hausverbot bei mir, da sie mir ihre Legitimation patout nicht nachweisen möchte.

Außerdem habe ich dem SWR und der Gerichtsvollzieherin meine eigenen AGBs zukommen lassen und ihnen entsprechend der AGB dann Rechnungen zugesendet. Insofern habe ich sie nun auch zu Schuldnern erklärt. Sie wollen 400 Euro haben, ca. 305 Euro wären die ursprüngliche Forderung, der Rest für Zahlungsweigerung. Ich sehe das sportlich.

Dass Frauen eher einknicken, halte ich für ein Gerücht, schließlich war die erste inhaftierte Person, welche durch die Medien ging, eine Frau. Und die Mutter aus Brandenburg, welche letzten Herbst einen Haftbefehl bekam, war auch eine Frau. Und guess what - ich bin auch eine Frau. Und ehrlich gesagt glaube ich, ich habe mit einer Gerichtsvollzieher*IN* eher schlechtere Karten als mit einem Gerichtsvollzieher.
Aber in diesem kranken System - da gebe ich dem Literaturhinweis Recht - wird man mit bürokratischem Prozedere nie Erfolg haben. Aber man kann ihnen das Leben schwer machen und einfach nicht zahlen. Die 2 Monate lang Inhaftierte hat auch bis heute nicht bezahlt.

Und wem doch noch! ein Haftbefehl ins Haus flattern sollte, der kann sich an Olaf Kretschmann wenden, welcher sich durch alle Instanzen nach oben klagt.

Er hilft, dass keiner mehr in den Knast muss. Nicht aufgeben!!

Mehr als irgendwann doch zahlen müssen kann ja nicht passieren. Man kann sich also quasi jederzeit von entstehenden Folgeproblemen freikaufen.

Meine Bank sagte mir, wenn die Gerichtsvollzieherin sich bei ihnen meldet, dann habe ich immer noch eine Woche Zeit, mein Konto leer zu räumen, oder ein P Konto einzurichten. Es wäre nicht so, dass ich auf ein Mal nicht mehr an das Geld käme. Und bis dahin waaaarte ich."

https://www.youtube.com/watch?v=-TpVXlBcwQk&feature=youtu.be

Eigentlich hielt ich das Thema für abgeschlossen, aber zu solch gefährlichem 'Rat' muß man eine Warnung anhängen

Literaturhinweis @, Mittwoch, 11.01.2017, 20:21 vor 2876 Tagen @ modesto 9114 Views

bearbeitet von unbekannt, Mittwoch, 11.01.2017, 20:28

"Ich "schulde" auch seit 2013 GEZ Beiträge

Da trat die Neuregelung eben inkraft.

Meine drei Widersprüche wurden nach ca. 2 Jahren in einem Aufwasch abgeschmettert.

Ja, man hat z.T. auf eine gewisse Festigung der Rechtsprechung gewartet.

Zumal sie durch konkludentes Handeln (bzw. Nichthandeln) im Rahmen unserer Korrespondenz eigentlich bereits auf ihre Forderungen verzichtet hatten.

Das ist barer Unsinn. Ein Gesetz kann man nicht durch 'Gegenvorstellungen' aushebeln.

Jedenfalls ist mir noch keiner an das Konto gegangen

Wegen Überarbeitung, das Konto muß man u.U. erst ermitteln usw.

und es hat mich auch noch keiner persönlich besucht.

Ebenfalls evtl. wegen Überarbeitung.

Die Dame hat ohnehin Hausverbot bei mir, da sie mir ihre Legitimation patout nicht nachweisen möchte.

Welche soll's denn sein?

Außerdem habe ich dem SWR und der Gerichtsvollzieherin meine eigenen AGBs zukommen lassen und ihnen entsprechend der AGB dann Rechnungen zugesendet.

Genau, um dann gleich noch, siehe auch Hausverbot, ein Strafverfahren wegen versuchten Betruges (erfundene Forderungen), Nötigung und in letzter Konsequenz wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte einzuheimsen. Ich empfehle, sich noch mit ein paar Gleichgesinnten zusammenzutun, damit das Quartett an Straftaten mit versuchter Gefangenenbefreiung dann voll wird. Auch empfehle ich Videoaufnahmen auf YouTube, um wegen dieser auch noch eine weitere Strafanzeige wegen Verstoßes gegen Persönlichkeitsrechte zu kassieren.

Insofern habe ich sie nun auch zu Schuldnern erklärt.

Das kann man tun. Man kann sie auch zu Marsmenschen erklären, da ist man jedenfalls nicht so sehr Nachahmer, sondern Pionier.

Sie wollen 400 Euro haben, ca. 305 Euro wären die ursprüngliche Forderung, der Rest für Zahlungsweigerung. Ich sehe das sportlich.

Ich merke das.

Dass Frauen eher einknicken, halte ich für ein Gerücht, schließlich war die erste inhaftierte Person, welche durch die Medien ging, eine Frau.

Da gebe ich Ihnen ausnahmsweise mal recht.

Und wem doch noch! ein Haftbefehl ins Haus flattern sollte, der kann sich an Olaf Kretschmann wenden, welcher sich durch alle Instanzen nach oben klagt.

Ja, mit fremder Leute Geld (Crowdfunding) und einer abenteuerlichen Begründung: Gewissensfreiheit. Wenn das funktionierte, müßte kein Kriegsdienstverweigerer Steuern zahlen, werden davon doch Panzer angeschafft.

Er hilft, dass keiner mehr in den Knast muss. Nicht aufgeben!!

Der hilft gar niemandem, der will das, was Sie mit eigener zu Markt getragener Haut versuchen, von 'Mitstreitern' finanziert haben. Schön gestaltete Webseite, übrigens. So geht Public Relations und Crowdfunding.

Mehr als irgendwann doch zahlen müssen kann ja nicht passieren.

Doch, siehe die oben genannten Strafverfahren, wenn man es übertreibt und das 'Recht' in 'eigene' Hände nimmt.

Man kann sich also quasi jederzeit von entstehenden Folgeproblemen freikaufen.

Dann nicht mehr.

Meine Bank sagte mir, wenn die Gerichtsvollzieherin sich bei ihnen meldet, dann habe ich immer noch eine Woche Zeit, mein Konto leer zu räumen,

Das ist m.E. mal glatt gelogen. Oder eine Bank auf den Seychellen.

oder ein P Konto einzurichten.

Das wirkt m.W. auch nicht rückwirkend. Und gegen Geldstrafen, s.o., auch nie.

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GEZ-Kontenpfändung

Leserzuschrift @, Donnerstag, 19.01.2017, 13:41 vor 2868 Tagen @ Ötzi 8185 Views

Ich weigere mich seit 2014 zu bezahlen und verweigere auch eine Vermoegensauskunft. Nach mehreren Monaten hat der Gerichtsvollzieher nun scheinbar aufgegeben und seine Dienste der Rundfunkanstalt in Rechnung gestellt. Daraufhin wollte der ARD ZDF Beitragsservice diese Kosten, nebst den ausstehende Rundfunkgebuehren von mir haben und hat mir wieder einen seiner grauen Briefe geschickt. Einen Kontopfaendungsversuch hat der Gerichtsvollzieher nie versucht. Ich glaube ich war einfach zu nervig.

Es gibt ein neues Interview, mit der alleinerziehenden Mutter, welche letzten Herbst einen Haftbefehl bekommen hat, welcher zurückgezogen wurde. Danach versuchte man ihr Konto zu pfaenden und hat auch dies wieder rueckgaengig gemacht:
https://www.youtube.com/watch?v=85irUnYRQTw

Es kommt stets auf den Einzelfall an

Literaturhinweis @, Donnerstag, 19.01.2017, 15:01 vor 2868 Tagen @ Leserzuschrift 8308 Views

Ich weigere mich seit 2014 zu bezahlen und verweigere auch eine Vermoegensauskunft. Nach mehreren Monaten hat der Gerichtsvollzieher nun scheinbar aufgegeben und seine Dienste der Rundfunkanstalt in Rechnung gestellt.

Nun ja, bei Aussichtslosigkeit kann er den Auftrag zurückgeben, Kosten rechnet er in jedem Falle turnusmäßig ab, ob erfolgreich oder nicht - da ist er wie der Rechtsanwalt.

Wenn sich jemand weigert, eine Vermögensauskunft zu erteilen, kann man dies durch Haftbefehl erzwingen. Ob diese (ebenfalls wieder kostenpflichtige) Eskalationsstufe gewählt wird, oder nicht, oder wann, obliegt stets dem Gläubiger zu entscheiden. D.h., der GV erstattet Bericht und wartet auf weitere Anweisungen.

Daraufhin wollte der ARD ZDF Beitragsservice diese Kosten, nebst den ausstehende Rundfunkgebuehren von mir haben und hat mir wieder einen seiner grauen Briefe geschickt.

Natürlich, zur Vermeidung der Verjährung muß man das erstmal 'in Rechnung stellen', vgl. vorherige Antwortkaskade.

Einen Kontopfaendungsversuch hat der Gerichtsvollzieher nie versucht. Ich glaube ich war einfach zu nervig.

Kommt darauf an. Auch das muß ja der Gläubiger beauftragen, mit Kostenfolgen. Das Konto muß man ermitteln (was heute einfacher geht, als noch vor ein paar Jahren). Wenn aber erkennbar sein sollte, daß der/die betreffende Schuldner(in) unter der Pfändungsfreigrenze liegt und nicht zu vermuten steht, daß durch Sonderumstände (Erbschaft, Lottogewinn) erhöhte Beträge auf dem Konto liegen, erspart man sich das, und wartet jedenfalls besser die Vermögensauskuft ab. Gerade dazu wurde die ja geschaffen.

Es gibt ein neues Interview, mit der alleinerziehenden Mutter, welche letzten Herbst einen Haftbefehl bekommen hat, welcher zurückgezogen wurde.

Alleinerziehende in den Knast stecken, ist a) wegen des Sozialstaatsprinzips und Kindeswohls schwierig und b) löst es durch Heimaufenthalt oder Pflegeunterbringung der Kinder erneut Kostenfolgen aus. Da wird man sicher abwägen, ob man da nicht erst 'dem Spediteur nebenan' seine Zugmaschine im sechsstelligen Wert pfändet ...

Danach versuchte man ihr Konto zu pfaenden und hat auch dies wieder rueckgaengig gemacht:

Klar, vermutlich, siehe oben, war von Monat zu Monat nicht genug drauf, das man hätte wegnehmen dürfen.

Jeder Fall ist eben anders, jede Landesrundfunkanstalt ist anders und ... jeder Gerichtsvollzieher ist anders! Da gibt es gehässige und empathische, da gibt es welche, die sich die Sache der Gläubiger zu eigen machen und solche, die alle Register ziehen, um nicht vollstrecken zu müssen, wenn sie es als unverhältnismäßig empfinden. Verallgemeinerbar ist das leider alles nicht.

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Literatur-/Produkthinweise. Alle Angaben ohne Gewähr! - Leserzuschriften

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