Der Artikel im Fokus hat gravierende Fehler
Moin Allerseits,
es ist zwar bedauerlich, dass ein Mensch sein Leben verloren hat,
aber die Signalwirkung kann man m.E. nicht hoch genug einschätzen.
Zum einen darf ich als Legalwaffenbesitzer eine scharfe Feuerwaffe
innerhalb meiner Wohnung oder auch meines Grundstückes (ja auch draußen
im Garten!) führen. Führen bedeutet: Sie geladen mit sich zu führen
in der Absicht, sie zu gebrauchen.
Wenn ich innerhalb meiner Wohnung die Waffe im Nachttisch liegen habe,
während ich schlafe, ist auch das erlaubt lt. WaffG, insbesondere, wenn ich alleine lebe,
die Behörden sehen das aber anders. Sie unterstellen einfach, dass die Waffe dort immer
aufbewahrt wird, auch, wenn ich das Haus verlasse oder ggfs. andere nicht
Berechtigte Zugriff haben.
Der grösste Haken ist ja, dass die Selbstverteidigung mit Legalwaffen nicht
funktioniert (oder besser nicht funktionieren soll), weil man sie meistens
im Keller hübsch verschlossen lagert, die Mun natürlich am besten ganz weit
weg davon auch noch verschlossen. Abhilfe wäre z.B. ein kleiner B-Schrank
in unmittelbarer Nähe des Schlafplatzes, so hätte man rasch Zugriff darauf.
Oder wie mein Bruder es macht: Eine Saufeder steht direkt neben dem Bett in der
Ecke
Und wenn ich dann lese, dass geprüft wird, ob der Schütze seinen "Waffenschein" behalten darf...
Meine Botschaft an den Redakteur im Fokus:
Wer keine Ahnung hat, einfach mal die....
Glück auf!
Svente
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Wenn man einen Deutschen mit ein paar Konservendosen in den Urwald jagt, kommt er mit einer Lokomotive wieder heraus...
Ephraim Kishon