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Re: @dottore: Nochmal zum Nachdenken. Bestimmt die Sanktion den Wert des Geldes... |
Geschrieben von dottore am 28. April 2003 18:07:31 Als Antwort auf: Re: @dottore: Nochmal zum Nachdenken. Bestimmt die Sanktion den Wert des Geldes... geschrieben von Popeye am 27. April 2003 19:00:38: >Hallo, @dottore & @JN >Die direkte Übersetzung Höhe der Sanktion = Wert des Geldes klappt nach meinem Dafürhalten nicht einmal in einer Sklavenwirtschaft (denn da brauchts kein Geld). Hi! Vielleicht darf ich's noch mal anders versuchen: Wir sind uns vermutlich darin einig, dass mit Hilfe von Geld (was immer es dann materiell ist) etwas bewirkt werden soll. Dabei denke ich, dass diese "Wirkung" darin besteht, etwas mit "Geld" zu leisten, was ohne dieses oder mit etwas anderem nicht zu leisten wäre. Dieser Vorgang der "Leistung" setzt demnach eine Grund, es zu leisten, voraus. Es muss also entweder vorgeschrieben sein, dass es zu leisten ist (Abgaben-, Fiskaltheorie des Geldes). Oder es ist vereinbart worden, es zu leisten (Kontrakt-, Privattheorie des Geldes). Dass Geld heute beides leistet, ist unbestreitbar. Offen ist die Frage der historischen Priorität, die hier aber jetzt nicht weiter interessiert. Die Frage ist vielmehr, was passiert, wenn ich das "Geld" nicht habe, und zwar zu dem Termin zu dem ich es haben muss (entweder zu Abgaben- oder zu Kontrakterfüllungszwecken). Die Vorstellung, es müsse immer erst Geld gegeben haben bzw. jedermann müsse Geld zuerst gehabt haben, bevor es zu Tausch- oder Kaufvorgängen kommen kann, führt weder historisch noch theoretisch noch juristisch weiter. Historisch nicht, weil Geld, in welcher "frühen" Form auch immer, erst nach (anderen) Waren (bearbeiteten Gegenständen) aufgetreten ist. Theoretisch nicht, weil dann ein "Urgeld" konstruiert werden müsste, alias immer wieder das Geld = Primär-Aktivum-Problem auftaucht, ohne stringent erklären zu können, was denn dieses Aktivum in die Welt gesetzt hat (ich darf an die Aporie bei H/S mit ihrem Sola-Wechselartigen "Erstgeld" erinnern). Juristisch nicht, weil der Erfüllung einer Verpflichtung diese selbst immer vorangehen muss, sei es eine öffentlich-rechtliche Abgabe oder ein privat-rechtlicher Kontrakt. Demnach ist m.E. zu fragen, was "Geld", wenn es denn später auftritt als das, was es erforderlich macht, bedeutet, wenn es nicht erscheint, obwohl es erscheinen müsste. (In dem Modell "Geld immer zuerst" entfällt das Problem natürlich, worauf R.Deutsch mit dem Hinweis auf Vorkasse verwiesen hat). Erscheint Geld also nicht, muss sich etwas ergeben. Dies ist beim Kauf (Kontrakt) insofern einfach, weil sich eine Rückabwicklung (Aufhebung des Kontrakts) vorstellen lässt, was aber nicht viel weiter führt, da es nicht auf den nicht abgewickelten, sondern auf den abgewickelten ankommt. Man muss also versuchen, einen zum Termin abzuwickelnden bzw. abgewickelten Zustand zu untersuchen. Dazu bietet sich der Weg über die Abgabe an, da diese zum Termin zu leisten ist und nicht aufheb- oder nicht abwickelbar ist. Oder platt: Die Partner der Staates, der mit "Geld" zum Termin zu erscheinen hat, kann sich dem Termin nicht entziehen, wie sich ein Käufer dem Termin entziehen kann, indem er nicht kauft, und er kann auch nicht Rückabwicklung fordern, etwa die Steuern zurück, weil ihm die Gegenleistung nicht zusagt oder nicht im versprochenen Umfang eintritt usw. Der einzelne kann sich also dem Staat nicht so verweigern, wie sich ein Käufer dem Verkäufer gegenüber verweigern kann. Er muss und auch zum Termin das leisten, was verlangt wird. Nun ist die Frage, ob die staatliche Gegenleistung nicht den "Wert" des "Geldes" bestimmt, was aber auch nicht weiter führt, da diese Leistung erst erbracht werden kann, nachdem das, was dem Staat gegenüber zu leisten ist vor dem erscheinen muss als jenes, was vom Staat dem Bürger gegenüber geleistet werden kann. Um also nicht von einem Zirkel in den nächsten zu tapern, muss also gefragt werden, was dem zur Abgabe Verpflichtetem, der dem Staat gegenüber eine (öffentlich-rechtliche) Schuld hat, bevor der Staat dem Bürger gegenüber eine (privat-rechtliche) Schuld haben kann, zustößt (womit er also sanktioniert werden kann bzw. wird), wenn er die dem Staat gegenüber bestehende Schuld nicht zum Termin in dem leistet, die vom Staat vorgeschrieben wurde. Was zu leisten ist, kann alle möglichen Formen annehmen, vom sog. "Stoffwerthaltigen" bis zum "Stoffwertlosen". Dass das zu Leistende zu Konsum-, Demonstrations-, Protz- und Thesaurierungszwecken dienen kann und diente macht aus dem zu Leistunden gewiss noch kein "Geld", zu dessen Minimaldefinition unstreitig gehört, - dass es vom ersten Entgegennehmer (Staat) auch wieder verausgabt werden also einen zeitliche späteren Entgegennehmer (Bürger) findet, - der damit (in gleicher stofflicher Form oder in jener eines sich auf der Zeitachse laufend voran schiebenden "Kreditpapiers" und einer beliebigen Zahl von Handwechseln bzw. Zessionen) - wieder den Staat als zeitlich wieder späteren Entgegennehmer findet - also "kursiert" . Nun zu fragen, was der Bürger dem Staat freiwillig und auf Märkten gegen das "Geld" gibt, wobei der Staat dann als ein Käufer unter vielen aufträte (sofern er nicht Güter und Leistungen nachfragt, die ohnehin nur von ihm nachgefragt werden können bzw. dürfen, vgl. Waffen, Söldner usw.), führt auch nur zu einem Zirkel, wohin auch Dimis Bemerkung zu rechnen ist, dass die staatliche Nachfrage die Preise steigern würde, die allerdings nur eine im Markt schon vorher - und nachher wieder an ihn zurück - laufende Nachfrage und also "preisneutral" sein kann. Der einzig mögliche Ansatz, "Geld" mit Nicht-Geld zu "bewerten" kann deshalb nur darin bestehen, zu ermitteln, was (Umfang, Form, Zustand, Gewicht usw.) geleistet werden muss, um an das "Geld" zu kommen, das wieder geleistet werden muss. Will ich nicht an das "Geld" kommen, an das ich kommen müsste, entscheidet die Konsequenz aus dem Nicht-Wollen (oder auch Nicht-Können) über den "Geldwert", sowohl absolut als auch relativ. >Aber in allen steuergetriebenen Wirtschaftssystemen gibt es zwei Hilfskonstruktionen, die hinlänglich bekannt sind. >Einerseits die sog. Laffer-Kurve (abhängig von der Höhe des Steuersatzes steigt das absolute Steueraufkommen zunächst, erreicht dann ein Maximum, um dann mit weiter zunehmendem Steuersatz wieder abzufallen gegebenenfalls auf Null (100% Steuersatz) = geringster Geldwert. In diesem Denkmodell wäre der höchste Geldwert beim höchsten absoluten Steueraufkommen erreicht (= optimale Sanktion). Die Laffer-Kurve berücksichtigt nicht die Sanktionierung des Steuerzahlers, der nicht bezahlt, obwohl er müsste. Laffer geht von einem (linear oder sonstwie) steigenden Steuersatz aus. Beim Steuersatz Null sind die Einnahmen Null und beim Steuersatz 100 % ebenfalls. Was er nicht berücksichtigt, ist die Progression der Sanktion (Strafe bei Steuerhinterziehung), die im Hintergrund mitläuft. >Ein negativer Indikator wäre aus meiner Sicht die Schwarzarbeit = bei 100% Steuerquote zurück zur Tauschwirtschaft. Abgesehen von der bei Schwarzarbeit wieder anders gelegerten Sanktion wäre es für den Staat ein leichtes, dann statt "Geld" jene Waren abzufordern, die in der Tauschwirtschaft (Ware gegen Ware bzw. Leistung) auch erscheinen. Der Irak-Beitrag mit Afrika-Bezug ist sehr schön, vielen Dank. Die Einführung der US-Dollar dort bestätigen - wie schon mitgeteilt - meine Kritik am Alvares-Modell. Gruß! |