Gedanken zum passiven Wahlrecht

Dieter @, Sonntag, 30.03.2025, 14:11 vor 4 Tagen 1109 Views

bearbeitet von Dieter, Sonntag, 30.03.2025, 14:15

Hallo,

da wir Bürger beim bestehenden System faktisch keine Möglichkeit haben, bei einzelnen Entscheidungen bestimmend mitzuwirken, besteht eine berechtigte Frage nach der Eignung der Repräsentanten, die uns beim Gesetzgebungsverfahren vertreten.

Beim bisherigen System hat der Bürger und Wähler alle paar Jahre die Wahl um „das geringste Übel“. Aber immer liegt die Betonung auf „Übel“. Da scheint es mir schon extrem wichtig, durch wen man sich vertreten läßt in dieser bestehenden Parteienoligarchie.

Zur Zeit werden die "demokr. Repräsentanten" der Bürger durch die Parteien bestimmt, also wer sich gut artikulieren/verkaufen kann und vor allem die Interessen der Parteiführung verinnerlicht hat, ggf. auch aufgrund von existenzieller Abhängigkeit von den Parteiinteressen, hat große Chancen Bürger-Vertreter, also Abgeordneter beim Bund oder den Ländern zu werden und damit berechtigt, den Willen der Bevölkerung repräsentativ in Verordnungen und Gesetze zu gießen.

Zur Zeit gilt als Voraussetzung für das passive Wahlrecht lediglich die Eigenschaft Deutscher zu sein und 18 Jahre elterliche oder staatliche Versorgung (Schulpflicht) hinter sich zu haben.

Es ermöglicht abhängigen Nichtsnutzen und Schnorrern, die sich gut artikulieren könnnen, in derartige Positionen gehievt zu werden. Da frage ich mich, reicht das, um mich vertreten zu lassen ? - ich finde nicht.

Nun kann man alle möglichen Kriterien heranziehen, die als Maßstab gelten könnten. Meist scheitert es an der Eindeutigkeit und Praktikabilität.

Eine Gesellschaft wird getragen von Menschen, die in irgend einer Form Leistung erbracht haben, von der auch andere profitieren. Das können natürlich ehrenamtliche Tätigkeiten sein, ist aber schwierig abzugrenzen und zu messen.

Eine relativ simple Gesataltungsmöglichkeit wäre z.B., wenn man das passive Wahlrecht an die gezahlten Einkommensteuer koppelt. Also betr. Personen sollten dann meinetwegen bis zum Entstehen des pass. Wahlrechts 60.000 Euro Einkommensteuer bei unbeschr. Steuerpflicht bezahlt haben. Es sind dann Menschen, denen das Arbeiten nicht fremd ist, die in irgend einer Form Leistung erbracht haben, die für die Gesellschaft relevant ist und von dessen Leistung alle profitieren (bei einer derartig hohen Abgabenquote). Auch wäre der größtenteils bestehende Fraktionszwang hierdurch abgemildert, der so ganz und gar nicht den Grundsätzen des Grundgesetzes entspricht.

Wir alle haben gesehen, wie schnell und einfach Grundgesetze geändert werden können. Das Wahlrecht könnte genauso einfach und schnell geändert werden, sofern ein Wille vorhanden wäre.

Gruß Dieter

edit: PS: das gesamte "Demokratische Verfahren" ist äußerst kritikwürdig und m.E. zu reformieren. Obiges wäre ein kleiner Anfang.

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Der "menschengemachte Klimawandel" funktioniert wie die katholische Kirche im Mittelalter.

Der elementare Fehler unserer Wahlen ist die indirekte Wahl

Rainer ⌂ @, El Verger - Spanien, Sonntag, 30.03.2025, 21:53 vor 4 Tagen @ Dieter 508 Views

Art 38 Grundgesetz
(1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. ...

Dem entsprechen unsere Wahlen nicht. Bei uns wird die Hälfte der Abgeordneten über Listenplätze, oder besser Parteiklüngel gewählt. Das betrachte ich als katastrophalen Fehler.

Rainer

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Auch die Direktmandate werden in den Parteien ausgekungelt.

Plancius @, Sonntag, 30.03.2025, 22:15 vor 3 Tagen @ Rainer 495 Views

Die Mandate, die über Listenplätze vergeben werden, sind nur vorgeschobene Gründe bei der Kritik an unserem Wahlsystem.

Auch die direkt gewählten Kandidaten werden in den Parteien ausgekungelt.

Wenn wir morgen zum Mehrheitswahlrecht übergehen, wo nur Direktkandidaten in den Bundestag einziehen, haben wir zwar den Bundestag beträchtlich verkleinert, am grundsätzlichen Problem, der in der Parteiendemokratie liegt, ändert sich mit der Stärkung des Direktmandats aber leider nichts.

Jedes Wahlverfahren in einer Demokratie hat seine Defizite und setzt mit der Zeit Mechanismen in Gang, die im Laufe der Zeit ein zu Beginn gut funktionierendes System korrumpieren und zu einer falschen Selektion unserer politischen Elite führt.

Schon Platon hat dieses Problem in seiner "Politeia" erkannt und deshalb die Wahl von "Philosophenkönigen" vorgeschlagen, um die verantwortungsvolle Führung eines Staates zu übernehmen.

Gruß Plancius

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"Natürlicher Verstand kann fast jeden Grad an Bildung ersetzen, aber keine Bildung den natürlichen Verstand." ARTHUR SCHOPENHAUER

Dann mussen wir zum Grund der Demokratie gehen

Rainer ⌂ @, El Verger - Spanien, Montag, 31.03.2025, 01:21 vor 3 Tagen @ Plancius 492 Views

In den Ursprüngen der Demokratie wurde nicht gewählt, sondern ausgelost.

Beim Losverfahren dürfte wenigsten ein Teil der Ausgelosten kompetent sein, im Gegensatz zu den momentan überwiegend gewählten Nieten. Der Posten des Abgeordneten zieht nämlich genau diese Nieten magisch an, die sonst im Leben zu nichts anderem taugen.

Rainer

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