Gedanken zum passiven Wahlrecht

Dieter, Sonntag, 30.03.2025, 14:11 (vor 4 Tagen)1099 Views
bearbeitet von Dieter, Sonntag, 30.03.2025, 14:15

Hallo,

da wir Bürger beim bestehenden System faktisch keine Möglichkeit haben, bei einzelnen Entscheidungen bestimmend mitzuwirken, besteht eine berechtigte Frage nach der Eignung der Repräsentanten, die uns beim Gesetzgebungsverfahren vertreten.

Beim bisherigen System hat der Bürger und Wähler alle paar Jahre die Wahl um „das geringste Übel“. Aber immer liegt die Betonung auf „Übel“. Da scheint es mir schon extrem wichtig, durch wen man sich vertreten läßt in dieser bestehenden Parteienoligarchie.

Zur Zeit werden die "demokr. Repräsentanten" der Bürger durch die Parteien bestimmt, also wer sich gut artikulieren/verkaufen kann und vor allem die Interessen der Parteiführung verinnerlicht hat, ggf. auch aufgrund von existenzieller Abhängigkeit von den Parteiinteressen, hat große Chancen Bürger-Vertreter, also Abgeordneter beim Bund oder den Ländern zu werden und damit berechtigt, den Willen der Bevölkerung repräsentativ in Verordnungen und Gesetze zu gießen.

Zur Zeit gilt als Voraussetzung für das passive Wahlrecht lediglich die Eigenschaft Deutscher zu sein und 18 Jahre elterliche oder staatliche Versorgung (Schulpflicht) hinter sich zu haben.

Es ermöglicht abhängigen Nichtsnutzen und Schnorrern, die sich gut artikulieren könnnen, in derartige Positionen gehievt zu werden. Da frage ich mich, reicht das, um mich vertreten zu lassen ? - ich finde nicht.

Nun kann man alle möglichen Kriterien heranziehen, die als Maßstab gelten könnten. Meist scheitert es an der Eindeutigkeit und Praktikabilität.

Eine Gesellschaft wird getragen von Menschen, die in irgend einer Form Leistung erbracht haben, von der auch andere profitieren. Das können natürlich ehrenamtliche Tätigkeiten sein, ist aber schwierig abzugrenzen und zu messen.

Eine relativ simple Gesataltungsmöglichkeit wäre z.B., wenn man das passive Wahlrecht an die gezahlten Einkommensteuer koppelt. Also betr. Personen sollten dann meinetwegen bis zum Entstehen des pass. Wahlrechts 60.000 Euro Einkommensteuer bei unbeschr. Steuerpflicht bezahlt haben. Es sind dann Menschen, denen das Arbeiten nicht fremd ist, die in irgend einer Form Leistung erbracht haben, die für die Gesellschaft relevant ist und von dessen Leistung alle profitieren (bei einer derartig hohen Abgabenquote). Auch wäre der größtenteils bestehende Fraktionszwang hierdurch abgemildert, der so ganz und gar nicht den Grundsätzen des Grundgesetzes entspricht.

Wir alle haben gesehen, wie schnell und einfach Grundgesetze geändert werden können. Das Wahlrecht könnte genauso einfach und schnell geändert werden, sofern ein Wille vorhanden wäre.

Gruß Dieter

edit: PS: das gesamte "Demokratische Verfahren" ist äußerst kritikwürdig und m.E. zu reformieren. Obiges wäre ein kleiner Anfang.

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Der "menschengemachte Klimawandel" funktioniert wie die katholische Kirche im Mittelalter.


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