An diesem Auslassung können wir erahnen, wie wichtig das "Westfernsehen" für die DDR-Bürger war:
Zum Empfang des Westfernsehens mussten sich interessierte DDR-Bürger häufig in Eigeninitiative geeignete Antennen, Filter, Verstärker und UHF-Konverter beschaffen.
Angehörigen der Staatsorgane der DDR, wie der NVA, dem Ministerium für Staatssicherheit, der Polizei und der Feuerwehr war es bis 1987 untersagt, westliche Fernseh- und Radiosender zu empfangen. In den Fernsehräumen der NVA-Kasernen wurde versucht, dieses Verbot durch die Versiegelung der RFT-Geräte und disziplinarische Konsequenzen durchzusetzen, was jedoch nur teilweise gelang.
Anfang der 1960er Jahre wurde in der „Aktion Ochsenkopf“ die Bevölkerung aufgefordert, Vorrichtungen in den Fernsehgeräten, die Westempfang ermöglichten, zu entfernen und Antennen, die nach Westen gerichtet waren, zu beseitigen. FDJ-Trupps entfernten mitunter eigenmächtig Antennen von Häuserdächern, vereinzelt kam es zu Rangeleien.
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