Testpflicht beim Wandern, sobald etwas Infrastruktur benötigt wurde

Joe68, Dienstag, 30.04.2024, 11:58 (vor 15 Tagen) @ Dieter1883 Views
bearbeitet von Joe68, Dienstag, 30.04.2024, 12:07

Ich war 2021 auf einer Alpenüberquerung (geführte Gruppe), ohne gültigen Test durfte ich NICHT in Hütten (Österreich, Südtirol/Italien) übernachten, ich durfte ohne gültigen Test/Impfausweis NICHT in Gaststätten (z.B. Toilette, ich hätte dort auch bezahlt), ich durfte NICHT per Bahn nach Deutschland zurück.
Bei einer mehrtägigen Wandertour im Zugspitzgebiet MUSSTE ich vom Hütten Betreiber Wasser abkaufen da ich, als Ungeimpfter und ohne gültigen Test, nicht im Innenraum mein Wasser selbst auffüllen durfte und weit und breit keine Quellen verfügbar waren. Wenigstens hat der junge Mann, der die Tickets an Zugspitz-Seilbahn kontrollierte, es übersehen auf das Datum des Tests zu achten, denn sonst hätte ich den Weg zu Fuß zurück legen müssen (2 Tagesmärsche), ohne Zugang zu Hüttenschlafplätzen/Essen, /ggfs Wasser.

Hüttenübernachtung und Gaststätte wurde von den Betreibern kontrolliert (da hat der Staat willfährige Hilfskräfte zwangsverpflichtet), im Zug/Seilbahn war zufällig keine Streife unterwegs.

Wer mit dem Auto/Wohnmobil, bis auf Tankstelle, Maut, Grenzübergänge nicht auf Infrastruktur angewiesen war, der hat das nicht mitbekommen, wie ein Outlaw behandelt zu werden.
Ich hatte mich mental darauf eingestellt, bei Nacht und Nebel, Grenzen zu passieren da mir die Nutzung der Infrastruktur, rein aus SCHIKANE (Geimpfte waren ja per se freigestellt vom Testen, obwohl die Impfung NIE verlässlich vor Infektion geschützt hat), ohne gültigen Testergebnis, verboten war.

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Der ungerechteste Friede ist noch immer besser als der gerechteste Krieg - Cicero


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