Abmahnung von Frommer Legal

aliter @, Dienstag, 01.07.2025, 07:20 vor 15 Tagen 5540 Views

Da im Internet die verschiedensten teilw. widersprüchlichen Ratschläge vorliegen, hier einmal die Frage an die Erfahrenen unseres Forums: Ich habe ein EFH mit 2 Wohnungen als Ferienwohnungen vermietet, in denen ich WLAN zur verfügung stelle. Ich selber nutze das Objekt nicht. Nun kam og. Abmahnung für angeblich illegale Download von einem Film von Constantin Film Vertrieb. Zeit: 12. 6. 17:06: 34 bis 17:06:51 d.h. 17 Sec.

Die Ratschläge im Netz lauten von nichts tun bis sofort kostenpflichtigen Anwalt beauftragen.

Meine eigene Idee ist sinngemäss zu schreiben: "Ich wohne da nicht und nutze den Anschluss nicht, teilen Sie mir bitte genau die Straftat mit, dann versuche ich Ihnen zu helfen", wäre das sinnvoll?

Hab da was für dich gefunden

Kaladhor, Münsterland, Dienstag, 01.07.2025, 09:40 vor 15 Tagen @ aliter 4645 Views

Bitte hier entlang...

Hilft dir vielleicht weiter.

Grüße

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Ich bin nicht links, ich bin nicht rechts, ich kann noch selber denken!

Immer daran denken: Wer die Altparteien wählt, wählt den Krieg!

passt

aliter @, Dienstag, 01.07.2025, 12:37 vor 15 Tagen @ Kaladhor 3020 Views

vermutlich perfekt auf diesen Fall. Vielen Dank

pokern

Echo @, Dienstag, 01.07.2025, 12:19 vor 15 Tagen @ aliter 3348 Views

Nichts tun ist etwas zu wenig. Anwälte haben schlechtes P/L Verhältnis. Ich würde wahrscheinlich eine Unterlassungserklärung ohne Anerkennung einer Schuld abgeben. Das räumt die Dringlichkeit aus und senkt Streitwerte. Wenn es dann doch noch vor Gericht gehen sollte, kann man immernoch eine Strategie zurecht legen. Mahnbescheid widersprechen.

Ich vermute dass das Anwaltsschreiben nicht von Download sondern von Verbreitung (=Upload) spricht?

WLAN künftig tunneln über VPN.

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