Eine völlig unerwartete Wendung: Rumänien. Sollte wieder das Recht dominieren?
Was hat hier mitgespielt? Der Wille zur Korrektur von Entscheidungen, die durch die korrupte Politik über das von denen dirigierte Verfassungsgericht erreicht wurden? Oder die Vorwürfe an den Präsidenten des Verfassungsgerichtes (und, wie ich gehört habe, auch noch einem weiteren Mitglied des Präsidiums) der Pädophilie?
Die oberste Wahlbehörde in Rumänien hat nach Bekanntwerden des Urteils bereits angekündigt, dass sie die Vorbereitung zu den Wahlen am 4.Mai und der Stichwahl am 18. Mai weiterführen werden. Aber auch der Präsident der obersten Wahlbehörde wird mit dem Vorwurf der Pädophilie konfrontiert.
Ich berichte darüber, weil es sich um eine völlig unerwartete Wendung dreht, die juristischen Zusammenhänge verstehe ich nicht, weil ich juristisch nicht gebildet bin.
Die aktuelle Meldung in vielen sozialen Netzwerken in Rumänien, übersetzt:
HALLELUIA! DIE JUSTIZ HAT DEN STAATSSTREICH AUSGESETZT
Ein Paukenschlag: Der Richter Alexandru Vasile vom Berufungsgericht Ploiesti hat die Vollstreckung der Entscheidung ausgesetzt, mit der das rumänische Verfassungsgericht die Präsidentschaftswahlen vom Dezember 2024 für ungültig erklärt hat: "Setzt die Vollstreckung der Entscheidung Nr. 32 des Verfassungsgerichts vom 6. Dezember 2024 bis zur endgültigen Klärung des Falls aus. Der Nichtigkeitsklage wird stattgegeben. Annullierung des Beschlusses Nr. 32 des Verfassungsgerichts vom 6. Dezember 2024"
Eine Bombe epischen Ausmaßes am Berufungsgericht Ploiesti: Am Donnerstag, den 24. April 2025, ordnete Richter Alexandru Vasile die Aussetzung der Vollstreckung des Beschlusses Nr. 32 vom 6. Dezember 2024 an (siehe Faksimile 1), mit dem das rumänische Verfassungsgericht den Staatsstreich angeordnet und die Präsidentschaftswahlen annulliert hatte.
Gleichzeitig hob das Appellationsgericht Ploiesti in erster Instanz dieselbe Entscheidung des Verfassungsgerichtes auf, wobei die endgültige Entscheidung über die Aufhebung vom Obersten Kassations- und Justizgerichtshof getroffen werden muss.
Alle in der Justiz warten auf die Begründung dieses Gerichtsurteils, von dem wir überzeugt sind, dass das Verfassungsgericht im Rahmen ihrer rechtlichen Befugnisse (die ihr durch ihr eigenes Gesetz Nr. 47/1992 übertragen wurden) nicht das Recht hatte, die Wahlen zu annullieren - Wahlen, die sie (ironischerweise!) auch durch einen früheren Beschluss (Nr. 31/2024) auf der Grundlage derselben „Dokumente“ - einiger Notizen des SRI, die vom Verfassungsgericht nicht als Grund für die Aussetzung der Wahlen herangezogen werden konnten - für gültig erklärt hatte. Auf der Grundlage derselben „Dokumente“ - einiger Notizen des SRI (= Inlandsgeheimdienst), die vor keinem Gericht Beweiskraft haben und vom Verfassungsgericht nicht als Begründung für die Aussetzung der Wahlen herangezogen werden konnten, da die darin enthaltenen Angaben von der Justiz und nicht von einem politischen Gericht nebenbei festgestellt werden musste, ohne dass jemand mit der Klärung eines solchen Antrags betraut war.
Wenn das Urteil des Appellationsgerichtes Ploiesti vor dem ICCJ (*) rechtskräftig bleibt (in dem Sinne, dass die Entscheidung des CCR (**) aufgehoben bleibt), werden die geplanten Wahltermine vom 4. und 18. Mai 2025 null und nichtig, da sie auf der Grundlage eines Urteils entschieden wurden, mit dem der CCR kein Recht hatte, die Wahlen von 2024 aufzuheben. Mit anderen Worten: Der zweite Wahlgang des vergangenen Jahres (5.12.2024)) muss nach der Formel Calin Georgescu - Elena Lasconi wiederholt werden. Es handelt sich also um genau die Formel, die durch die vorherige Entscheidung des CCR (Nr. 31/2024) bestätigt wurde.
Aus dem Protokoll des Urteils Nr. 135/2025 in der Rechtssache Nr. 301/42/2025 ist zu entnehmen:
"Dem Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung des angefochtenen Verwaltungsakts wird stattgegeben. Der Vollzug des Beschlusses Nr. 32 des Verfassungsgerichts vom 6. Dezember 2024 wird bis zur endgültigen Klärung des Falles ausgesetzt. Der Nichtigkeitsklage wird stattgegeben. Die Entscheidung Nr. 32 des Verfassungsgerichts vom 6. Dezember 2024 wird aufgehoben. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens in Höhe von 70 Lei, die der gerichtlichen Stempelgebühr entsprechen. Gegen das Urteil kann innerhalb von 5 Tagen Berufung eingelegt werden. Die Berufung ist beim Berufungsgericht in Ploiesti einzureichen. Verkündet durch Veröffentlichung der Entscheidung an die Parteien durch die Gerichtskanzlei heute, 24.04.2025”.
(*) = Înalta Curte de Casație și Justiție a României (Oberster Gerichts- und Kassationshof)
(**) = Curtea Constituțională a României (Verfassungsgerichtshof)
Nun könnte es sein, dass Berufung eingelegt wird, oder aber dass die Berufung verworfen wird. Das würde bedeuten, dass die urspüngliche Wahl mit den beiden Kandidaten Georgescu und Lasconi in der Stichwahl als legitim deklariert wird und vermutlich Georgescu als Sieger der Präsidentenwahl hervorgeht.
Dann kippt das korrupte System der EU und der NATO vollends. Dann wird keine Teilnahme an der geplanten militärischen Aktion der NATO in der Ukraine durch rumänische Truppen erfolgen, und dann sind die Militärs von Frankreich, Großbritannien und von Deutschland in der Minderheit. Deutschland ist ohnehin aktuell nicht in der Lage, einen Kriegseinsatz zu befehlen, weil noch keine Wahl zum neuen Kanzler im deutschen Parlament erfolgt ist.
Eine Hoffnung, dass sich die Dinge zum Besseren wenden, dass die Korruption und finanzielle Vorteilsnahme auf höchster Ebene der EU aufgedeckt wird (Ursula von der Leyen – Pfizer), und dass in der Ukraine die Einsicht zum Frieden dominiert.
Aber, wie sagt man so schön: „Die Hoffnung stirbt zuletzt”. Warten wir mal die Ergebnisse ab.