Eine völlig unerwartete Wendung: Rumänien. Sollte wieder das Recht dominieren?

helmut-1 @, Siebenbürgen, Donnerstag, 24.04.2025, 20:03 vor 18 Tagen 3878 Views

Was hat hier mitgespielt? Der Wille zur Korrektur von Entscheidungen, die durch die korrupte Politik über das von denen dirigierte Verfassungsgericht erreicht wurden? Oder die Vorwürfe an den Präsidenten des Verfassungsgerichtes (und, wie ich gehört habe, auch noch einem weiteren Mitglied des Präsidiums) der Pädophilie?

Die oberste Wahlbehörde in Rumänien hat nach Bekanntwerden des Urteils bereits angekündigt, dass sie die Vorbereitung zu den Wahlen am 4.Mai und der Stichwahl am 18. Mai weiterführen werden. Aber auch der Präsident der obersten Wahlbehörde wird mit dem Vorwurf der Pädophilie konfrontiert.

Ich berichte darüber, weil es sich um eine völlig unerwartete Wendung dreht, die juristischen Zusammenhänge verstehe ich nicht, weil ich juristisch nicht gebildet bin.

Die aktuelle Meldung in vielen sozialen Netzwerken in Rumänien, übersetzt:

HALLELUIA! DIE JUSTIZ HAT DEN STAATSSTREICH AUSGESETZT
Ein Paukenschlag: Der Richter Alexandru Vasile vom Berufungsgericht Ploiesti hat die Vollstreckung der Entscheidung ausgesetzt, mit der das rumänische Verfassungsgericht die Präsidentschaftswahlen vom Dezember 2024 für ungültig erklärt hat: "Setzt die Vollstreckung der Entscheidung Nr. 32 des Verfassungsgerichts vom 6. Dezember 2024 bis zur endgültigen Klärung des Falls aus. Der Nichtigkeitsklage wird stattgegeben. Annullierung des Beschlusses Nr. 32 des Verfassungsgerichts vom 6. Dezember 2024"

Eine Bombe epischen Ausmaßes am Berufungsgericht Ploiesti: Am Donnerstag, den 24. April 2025, ordnete Richter Alexandru Vasile die Aussetzung der Vollstreckung des Beschlusses Nr. 32 vom 6. Dezember 2024 an (siehe Faksimile 1), mit dem das rumänische Verfassungsgericht den Staatsstreich angeordnet und die Präsidentschaftswahlen annulliert hatte.

Gleichzeitig hob das Appellationsgericht Ploiesti in erster Instanz dieselbe Entscheidung des Verfassungsgerichtes auf, wobei die endgültige Entscheidung über die Aufhebung vom Obersten Kassations- und Justizgerichtshof getroffen werden muss.

Alle in der Justiz warten auf die Begründung dieses Gerichtsurteils, von dem wir überzeugt sind, dass das Verfassungsgericht im Rahmen ihrer rechtlichen Befugnisse (die ihr durch ihr eigenes Gesetz Nr. 47/1992 übertragen wurden) nicht das Recht hatte, die Wahlen zu annullieren - Wahlen, die sie (ironischerweise!) auch durch einen früheren Beschluss (Nr. 31/2024) auf der Grundlage derselben „Dokumente“ - einiger Notizen des SRI, die vom Verfassungsgericht nicht als Grund für die Aussetzung der Wahlen herangezogen werden konnten - für gültig erklärt hatte. Auf der Grundlage derselben „Dokumente“ - einiger Notizen des SRI (= Inlandsgeheimdienst), die vor keinem Gericht Beweiskraft haben und vom Verfassungsgericht nicht als Begründung für die Aussetzung der Wahlen herangezogen werden konnten, da die darin enthaltenen Angaben von der Justiz und nicht von einem politischen Gericht nebenbei festgestellt werden musste, ohne dass jemand mit der Klärung eines solchen Antrags betraut war.

Wenn das Urteil des Appellationsgerichtes Ploiesti vor dem ICCJ (*) rechtskräftig bleibt (in dem Sinne, dass die Entscheidung des CCR (**) aufgehoben bleibt), werden die geplanten Wahltermine vom 4. und 18. Mai 2025 null und nichtig, da sie auf der Grundlage eines Urteils entschieden wurden, mit dem der CCR kein Recht hatte, die Wahlen von 2024 aufzuheben. Mit anderen Worten: Der zweite Wahlgang des vergangenen Jahres (5.12.2024)) muss nach der Formel Calin Georgescu - Elena Lasconi wiederholt werden. Es handelt sich also um genau die Formel, die durch die vorherige Entscheidung des CCR (Nr. 31/2024) bestätigt wurde.

Aus dem Protokoll des Urteils Nr. 135/2025 in der Rechtssache Nr. 301/42/2025 ist zu entnehmen:
"Dem Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung des angefochtenen Verwaltungsakts wird stattgegeben. Der Vollzug des Beschlusses Nr. 32 des Verfassungsgerichts vom 6. Dezember 2024 wird bis zur endgültigen Klärung des Falles ausgesetzt. Der Nichtigkeitsklage wird stattgegeben. Die Entscheidung Nr. 32 des Verfassungsgerichts vom 6. Dezember 2024 wird aufgehoben. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens in Höhe von 70 Lei, die der gerichtlichen Stempelgebühr entsprechen. Gegen das Urteil kann innerhalb von 5 Tagen Berufung eingelegt werden. Die Berufung ist beim Berufungsgericht in Ploiesti einzureichen. Verkündet durch Veröffentlichung der Entscheidung an die Parteien durch die Gerichtskanzlei heute, 24.04.2025”.

(*) = Înalta Curte de Casație și Justiție a României (Oberster Gerichts- und Kassationshof)
(**) = Curtea Constituțională a României (Verfassungsgerichtshof)

Nun könnte es sein, dass Berufung eingelegt wird, oder aber dass die Berufung verworfen wird. Das würde bedeuten, dass die urspüngliche Wahl mit den beiden Kandidaten Georgescu und Lasconi in der Stichwahl als legitim deklariert wird und vermutlich Georgescu als Sieger der Präsidentenwahl hervorgeht.

Dann kippt das korrupte System der EU und der NATO vollends. Dann wird keine Teilnahme an der geplanten militärischen Aktion der NATO in der Ukraine durch rumänische Truppen erfolgen, und dann sind die Militärs von Frankreich, Großbritannien und von Deutschland in der Minderheit. Deutschland ist ohnehin aktuell nicht in der Lage, einen Kriegseinsatz zu befehlen, weil noch keine Wahl zum neuen Kanzler im deutschen Parlament erfolgt ist.

Eine Hoffnung, dass sich die Dinge zum Besseren wenden, dass die Korruption und finanzielle Vorteilsnahme auf höchster Ebene der EU aufgedeckt wird (Ursula von der Leyen – Pfizer), und dass in der Ukraine die Einsicht zum Frieden dominiert.

Aber, wie sagt man so schön: „Die Hoffnung stirbt zuletzt”. Warten wir mal die Ergebnisse ab.

Einzelrichterliche Entscheidung ohne Rechtswirkung

PPQ ⌂ @, Pasewalk, Donnerstag, 24.04.2025, 21:31 vor 18 Tagen @ helmut-1 2086 Views

Hallo Helmut, dabei handelt es sich offenbar um eine einzelrichterliche Entscheidung, getroffenen an einem unteren Gericht.

Das wird die Entscheidung der Verfassungsrichter nicht mal ankratzen.

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Wir sprechen verschiedene Sprachen. Meinen aber etwas völlig anderes. www.politplatschquatsch.com

Bin kein Jurist, deshalb ist das auch für mich nicht klar

helmut-1 @, Siebenbürgen, Freitag, 25.04.2025, 08:25 vor 17 Tagen @ PPQ 1219 Views

Aber wenn als Berufungsinstanz dann dieses ICCJ (Oberster Gerichts- und Kassationshof) entscheidet, dann weiß ich nicht, ob diese Entscheidung nicht auf höherer Ebene ist und die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes für ungültig erklären kann.

Schließlich hat dieses Verfassungsgericht eine politische Entscheidung getroffen und eine Wahl für ungültig erklärt. Diese Entscheidung beruhte aber auf im juristischen Sinn nicht beweisbaren Argumenten. Wenn die letzte Beurteilung der juristischen Relevanz beim ICCJ liegt, dann könnte ich mir einen Effekt vorstellen, weil die Argumente der Politiker und Geheimdienste, die beim Verfassungsgericht vorgetragen wurden, juristisch nicht haltbar sind. Sie waren rein politisch motiviert.

Bin gespannt, was die versierten Juristen dazu sagen, und das kann man vermutlich vom westlichen Standpunkt auch nur schlecht beurteilen. Denn, während im Westen überwiegend das römische Recht angewendet wird, haben wir in Rumänien noch zum großen Teil das französische Recht. Die Justizreform geht hier nur im sehr langsamen Tempo voran.

Nein, logisch und eigentlich hätten wir selbst drauf kommen müssen

Brutus ⌂ @, Freitag, 25.04.2025, 12:48 vor 17 Tagen @ helmut-1 1653 Views

bearbeitet von Brutus, Freitag, 25.04.2025, 13:20

Seit wann wird über die Pädophilie als Druckmittel in den höchsten Kreisen gemunkelt?

Dieses Druckmittel lässt sich, bei Zugriff auf das "Material", freilich in beide Richtungen anwenden.

Und wenn irgendetwas mutmaßlich doch nicht so mit rechten Dingen zugeht, und der gesunde Menschenverstand eines JEDEN rebbeliert, dann gibt es dort diesen Ansatz, mann muss ihn nur finden, denn "Hurra Informationszeitalter und Digitalisierung", wenn die Einen (in Angriffsformation) Zugriff haben, haben die Andern (in Verteidigungsposition) denselben Zugriff freilich genauso.

Man muss nur wissen, wo man suchen muss!

Was haben wir gestern dazu Wundersames gelesen?
3 Jahre 9 Monate für Füllmich wegen Untreue!
U-Haft nicht angerechnet.
(Wenn die Einen... man muss nur anfangen zu suchen..)
Bruhahaha, also von mir habt Ihrs nicht!

Grad hatten wir ums Eck nämlich ein Brainstorming, ich lauschte am Rande, was konkludiert wäre, in einen Fond einzuzahlen, der offiziell dafür sammelt, Merz einfach mehr zu bieten, als er von Jenen bekommt, für die er (gegen uns) arbeitet.

Geld regiert die Welt, oder wie war das?

Jeder Mensch ist käuflich, hat es doch geheißen? Nur eine Frage der Summe?

Und wer die höhere Summe bietet, nach dessen Pfeife tanzt er.
Also wie einfach kann das Leben sein!
Und wenn der Fond 10 Mrd gesammelt hat, dann muss der Andere doch nachlegen und da kommt Freude auf, aber sowas von!

Irgendwann wird es unrentabel und hochgerechnet wird es der Anteil am möglichen sicheren kalkulierte Gewinn, aus dem Wert der Bodenschätze in der Ukraine sein.

Also die absolute Summe, minus minus minus minus minus minus, wenn dann nichts mehr bleibt - war's das!

Faktisch könnten sogar Investoren, die gegen den Primus wetten mitbieten (oder er selbst incognito), welche die friedliche Version der Gewinnbeteiligung, als die wahrscheinlichere identifizieren! Weil man kann ja auch mit den Russen gemeinsam Geld verdienen und nicht nur gegen sie! Langfristig ist die friedliche Version nicht nur rentabler sondern sicherer und damit nachhaltiger! Weil, "wie gewonnen, so zerronnen" gilt ja immer!
(Erinnert mich grad an: Lieber ein halbes Deutschland ganz, als ein ganzes Deutschland halb.)

Aber wenns mit Pädophilie genauso geht - kann man sich natürlich einen Haufen Geld sparen!
Vielleicht muss man auch bisschen nach den Sponsoren suchen, es hieß ja immer, die ehemaligen Verbindungen zu Epstein seien so sehr relevant!

"Hey, sie da, sie wollen also als (XYZ) in Position (ABC) Geld annehmen, welches von den Leuten stammt, die mutmaßlich mit Epstein unter einer Decke steckten?"

Also danke für diese erfrischende Nachricht und Gruß nach Siebenbürgen. Ein deutsches Siedlungsgebiet scheint gerettet!

Machen wir uns auf, den Rest auch noch zu retten!

https://youtu.be/Ey_yUeJe9qE&t=513s

"Sie glauben ja gar nicht, wie schön Deutschland ist.
Wenn man ganz weit weg ist und immer nur daran denkt!"

--
https://brutus1111.diary.ru/?headline
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Im rumänischen Internet kann man lesen, dass das Verfassungsgericht bereits Berufung eingelegt hätte.

helmut-1 @, Siebenbürgen, Freitag, 25.04.2025, 16:26 vor 17 Tagen @ helmut-1 1223 Views

Sehr kurzfristig. Stellt sich die Frage, ob das dann auch gut durchdacht war, die Begründung, wenn sie so hastig erfolgt ist. Auch eine Chance für Rumänien.

Aber ich habe noch keine offizielle Stellungnahme gelesen.

Man muss die Sache von verschiedenen Seiten aus sehen

helmut-1 @, Siebenbürgen, Samstag, 26.04.2025, 21:06 vor 16 Tagen @ helmut-1 687 Views

Der Verfassungsgerichtshof ist eine politische Institution. Anders als in Deutschland oder Österreich werden die Richter dort politisch bestimmt. Das heißt, dass die 9 Verfassungsrichter von den Regierungsparteien vorgeschlagen werden, und zwar 6 davon, und drei Verfassungsrichter schlägt der Präsident vor.

Nun ist es aber so, dass der Präsident in Rumänien nicht unparteiisch sein muss, sondern er kann seine Parteizugehörigkeit behalten. Dementsprechend zieht er als von der PNL vorgeschlagen (konservative Partei) mit der konservativen Regierungspartei an einem Strang.

Das bedeutet bei der Zusammensetzung:

3 Richter schlägt der Präsident vor, und natürlich diejenigen, die im Sinne der PNL tätig sind.
6 Richter werden von der Regierungskoalition vorgeschlagen, wobei nun
4 Richter von der PSD (Sozialdemokraten) vorgeschlagen wurden,
1 von der PNL (konservative Partei)
und 1 von der UDMR (= ungarische Minderheit, die auch in der Regierung ist).

Faktisch heißt das, dass 4 Richter dem konservativen Block angehören, 4 Richter dem sozialdemokratischen Block und 1 Richter der ungarischen Minderheit.

Das heißt, dass beim Leser ein falscher Eindruck entsteht, dass das Verfassungsgericht in Rumänien (CCR) die höchste richterliche Instanz ist. Sie ist eine politische Instanz.

Das höchste juristische Gericht in Rumänien ist der Oberste Kassations- und Justizgerichtshof (ICCJ) der nun über den Einspruch des CCR aufgrund des Urteils des Appelationsgerichtshofes in Ploiesti entscheiden muss.

Dieses Gericht hat am 25. April entschieden und die Entscheidung von Ploiesti zurückgewiesen. Damit ist diese Entscheidung nicht rechtskräftig, weil sie zurückgewiesen wurde. Die Hauptbegründung liegt in der Unzuständigkeit des Klägers.

https://www.digi24.ro/stiri/actualitate/justitie/inalta-curte-de-casatie-si-justitie-ju...

Ich übersetze die Entscheidung:

„Den Rechtsmitteln des beklagten rumänischen Verfassungsgerichts und der klagenden Staatsanwaltschaft des Berufungsgerichts Ploiești gegen das Urteil Nr. 135 vom 24. April 2025 des Berufungsgerichts Ploiești - Abteilung für Verwaltungs- und Steuerstreitigkeiten wird stattgegeben. Das angefochtene Urteil wird in vollem Umfang aufgehoben und neu entschieden: Die Einrede der allgemeinen Unzuständigkeit der Gerichte wird zugelassen. Die Anträge des Klägers Popescu Gheorghița Popescu auf Aussetzung und Aufhebung des Urteils des rumänischen Verfassungsgerichts Nr. 32 vom 6. Dezember 2024 werden als unzulässig zurückgewiesen. Endgültig. Verkündet heute, am 25. April 2025, durch die Bereitstellung der Entscheidung für die Parteien durch die Gerichtskanzlei“.

Ob sich daraus noch etwas Weiteres ergeben wird, kann ich nicht beurteilen, das ist juristische Spitzfindigkeit. Aber es kann auch durchaus darauf hinauslaufen, dass zu einem späteren Zeitpunkt, also nach der neuen Wahl, festgestellt wird, dass es nicht rechtmäßig war, das das CCR entschieden hat. So wie auch D-Marker hier geschrieben hat:

https://de.cointelegraph.com/news/canada-use-of-law-freezing-protesters-crypto-donation...

Klar ist, auch das ist eine politische Entscheidung dieses höchsten Gerichts, denn sie haben nicht die Argumente des CCR für die Annullierung der ersten Wahl in juristischer Hinsicht durchleuchtet, sondern sie haben sich mit der Zuständigkeit maskiert. Obwohl dieses ICCJ die rechtliche Kompetenz dazu gehabt hätte. Aber das wird oft so gemacht, dass man sich vor unliebsamen Entscheidungen drückt, indem man Formfehler oder Zuständigkeiten als Begründung angibt.

Es ist also nicht das letzte Wort gesprochen, zumindest wird es die geplante Wahl am 4. Mai nicht beeinflussen. Aber es ist eine symbolische Wirkung, dass ein rumänisches Appellationsgericht die Unrechtmäßigkeit der Aufhebung des 1. Wahlgangs durch den CCR festgestellt hat.

Schaun ma mal. Bleibt noch die Möglichkeit, dass die USA unter Trump den nun gewählten Präsidenten am 4. Mai (oder nach der Stichwahl am 18. Mai) nicht anerkennen werden, weil er nicht mit einer rechtmäßigen Wahl gewählt wurde, sondern mit einer fingierten Wahl. Trump könnte ich so einen Schritt zutrauen. Dann wirds interessant.

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