Hilfe erbeten. Eine Verwandte von mir steckt in dieser Klemme. Es geht um eine Erbangelenheit. Vielleicht kennt einer von euch eine Lösung.

ebbes @, Mittwoch, 25.12.2024, 00:05 vor 27 Tagen 4619 Views

Hallo an die gelbe Schwarmintelligenz. Folgender Fall gilt es zu lösen.

Eine Mutter stirbt und hinterlässt ihrem Kind einen 20 prozentigen Teil einer Erbengemeinschaft von ihrer Schwester, die schon aus über 10 Personen besteht.

Eigentlich will das Kind das Erbe behalten.
Aber dann passiert ein Unglück und der Hauptverdiener der Familie liegt im Koma.
Somit ist es dann auch schwierig die Erbschaftssteuer zu begleichen, weil sie die Erbschaftssteuer erbt, die aber sehr hoch ist, denn die Mutter hat es von ihrer Schwester geerbt, wo der Freibetrag sehr niedrig ist. Diese muss sie zuerst begleichen ohne Einnahmen zu haben, denn ein Verkauf dauert sehr lange.

Eine Teilungsversteigerung ist aus mehreren Gründen (z.B. ist mit sehr viel Kosten verbunden, die vorausbezahlt werden müssen) nicht möglich zu beantragen.
Eine Nachlassverwaltung ist bei einer Erbengemeinschaft für den Einzelnen nicht erlaubt, so habe ich es gelesen.
Kredite sind auch schwer bis unmöglich zu bekommen.

Das Erbe verkaufen ist noch denkbar. Allerdings auch mit sehr vielen Fallstricken. Vielleicht haben regionale Banken Interesse an dem Erbteil.
Also bleibt nur das Erbe abzulehnen?
Aber das ist natürlich auch dumm, denn das Nachlassgericht taxiert das Erbe ca. drei- bis viermal so hoch, als wie die voraussichtlichen Kosten und Belastungen sind.
Nur, die Rechnungen müssen sofort bezahlt werden. Aber eine Immobilie in einer Erbengemeinschaft mit mehr als 10 Mitgliedern zu verkaufen. Viel Spaß!

Was würdet ihr tun bei diesem Fall.
Nehmen wir an der Erbteil ist ca. 140.000 Euro Wert, welcher aus mehreren landwirtschaftlichen Grundstücken und einer Hofstelle mit mehreren Scheunen, die aufgrund des Zustandes abgebrochen werden müssen, aber die Lage attraktiv ist, besteht.

Danke für eure Hilfe
ebbes

--
Bafin-gerechte Warnung:
Obwohl ich mehr als 30 Jahre Erfahrung an der Börse habe, habe ich keine Ahnung vom Markt. Macht nicht nach was ich handle. Vertraut der Sparkasse Buxtehude und ihren Anlagetipps.

Stundung bis zu 7 Jahre. Ratenzahlung zinsfrei möglich.

Bankster, Mittwoch, 25.12.2024, 01:29 vor 27 Tagen @ ebbes 3596 Views

Alles natürlich auf Antrag.

--
Manchmal verliert man, manchmal gewinnen die Anderen.(Otto Rehagel)

Meine Ideen dazu

Wellenreiter @, Mittwoch, 25.12.2024, 12:45 vor 26 Tagen @ ebbes 2642 Views

Hallo Ebbes,

aus der Ferne und ohne Detailskenntnis immer etwas schwierig, aber für mich stellt sich die Sache wie folgt dar. Das Erbe sollte möglichst angenommen werden, weil der Nettowert deutlich positiv ist. Zur Finanzierung der Erbschaftsteuer, sehe ich folgende Möglichkeiten:

1. Bankfinanzierung: etwas erschwert, weil die Bedienung der Zinsen nicht möglich ist, aber dennoch denkbar. Bspw. in dem auf Rückzahlung ( inkl. Zinsen) nach Verkauf abgestellt wird.

2. Verkauf des 20% Anteils innerhalb der Erbengemeinschaft mit Wertabschlag als Anreiz.

3. Falls die anderen Erben dafür nicht liquide genug sind, dürfte das Interesse an einem Gesamtverkauf relativ groß sein und das Ganze beschleunigen.

4. Aufnahme eines Privatkredites ( Freunde/ Verwandte).

5. Verkauf mit Wertabschlag an Investor/ Freunde/ Familie

Damit eine der Varianten realisiert werden kann, müssten aus meiner Sicht lediglich die Konditionen attraktiv genug gestaltet werden.

Wünsche allen Frohe Weihnachten
Wellenreiter

Danke für die Ideen (die schon erwogen wurden), aber die in der Praxis schwieriger umzusetzen sind als in der Theorie.

ebbes @, Mittwoch, 25.12.2024, 15:50 vor 26 Tagen @ Wellenreiter 1776 Views

bearbeitet von ebbes, Mittwoch, 25.12.2024, 16:11

Denn der Immobilienmarkt hat sich zum Käufermarkt gewandelt.
Viele scheuen das Risiko.

Weil es nicht mehr sicher ist, ob du die Immobilien an den Mann bringst.
Nächstes Jahr soll die wirtschaftliche Lage noch schlimmer werden, wenn die Massenentlassungen anstehen.

Bei einer Hofstelle und Scheunen. die zuerst einmal abgebrochen werden müssen, ist es noch schwerer, denn zuerst eimal musst du die Kosten (Abbruch geschätzt 100.000 - 150.000 Euro) stemmen, ohne zu wissen ob ein Bauträger Interesse an einem Kauf hat.
Also muss die Verwandte durch die Erbquote nochmals mindestens 20.000 Euro löhnen, wenn die Stadt einen Abbruch anordnet.

Das Erbe bei einer Bank pfänden ist auch noch möglich, aber wieder das Gleiche: Theorie vs. Praxis.

Die anderen Erben sind liquide genug, aber es interessiert keinen wirklich, denn niemand hat damit gerechnet, dass sie vom Onkel was erben.
Es ist ihnen im Großen und Ganzen egal. Erst wenn die Behörden (Androhung von Strafgeldern) dazu auffordern, reagiert jemand.
Anders als in anderen Fällen wo das Erbe schon verteilt wird, bevor der Sarg im Graben liegt.

ebbes

--
Bafin-gerechte Warnung:
Obwohl ich mehr als 30 Jahre Erfahrung an der Börse habe, habe ich keine Ahnung vom Markt. Macht nicht nach was ich handle. Vertraut der Sparkasse Buxtehude und ihren Anlagetipps.

Was wir wissen, ist ein Tropfen, und was wir nicht wissen, ist ein Meer. Nur Versuch

D-Marker @, Mittwoch, 25.12.2024, 16:21 vor 26 Tagen @ ebbes 1910 Views

Ein vorsichtiger Gedanke noch:

Wenn letztendlich Gerichte über etwas entscheiden und man mit 0 Ahnung dem Ausgang entgegen sieht, hilft manchmal Folgendes:

Feststellungsklage bei Gericht einreichen.

Was Du feststellen musst, kann keiner besser beantworten als Du.

Und die Wahrscheinlichkeit, dass Dein Problem nach langer Zeit wegens Müdigkeit / Ableben der Beteiligten vor Gericht landet (Erbengemeinschaft), scheint mir hoch.


LG
D-Marker (ungeimpft)

--
https://www.youtube.com/watch?v=LqB2b223mOM

Erbengemeinschaft

Rotti @, Pampa, Mittwoch, 25.12.2024, 20:04 vor 26 Tagen @ ebbes 2029 Views

bearbeitet von Rotti, Mittwoch, 25.12.2024, 20:09

Servus ebbes

Gerade haben wir unsere Erbengemeinschaft abgewickelt. Landwirtschaftlicher Betrieb, 32ha mit Hofstelle abbruchreif. Verkaufswert 2,1 Millionen, 17 Erben. Mein Anteil beläuft sich auf ca 80 Tausend Euro. Am Anfang standen wir vor dem gleichen Problem. Wir haben in einen Steuerberater und einen Rechtsanwalt investiert.
Der vererbte Betrieb wurde von der Erbengemeinschaft als landwirtschaftlicher Betrieb fortgeführt (Felder und Wiesen waren verpachtet, 12 ha Wald wurden in Eigenregie bewirtschaftet). Der Erblasser verstarb im November 2019, Verkauf im Sommer diesen Jahres.
Die Fortführung hat die sofortige Erbschaftssteuer vermieden. Dafür muss jetzt jeder seinen Erbanteil mit dem persönlichen Steuersatz versteuern....... Die größten Einzelerben sind mit ca 350000 Euro dabei, davon dann den persönliche Steuersatz, nicht sofort, sondern erste jetzt, nachdem Geld geflossen ist. Kostet jetzt zwar mehr, aber vorher hätte es einigen auch das Genick gebrochen.
Das ganze ging in Bayern über die Bühne.
M.f.G.
Rotti

PS
CO² Zertifikathandel mittels Flächenstillegung bring 50 Euro pro qm.

--
Ich esse und trinke, also bin ich.

Danke für deine nützlichen Ausführungen und Gedankengänge. Fragen an dich im Beitrag.

ebbes @, Mittwoch, 25.12.2024, 20:36 vor 26 Tagen @ Rotti 1677 Views

bearbeitet von ebbes, Mittwoch, 25.12.2024, 20:47

Wie habt ihr einen abbruchreifen Hof weitergeführt und wer hat ihn dann gekauft?
Hat die Stadt keinen Abbruch gefordert?

Die bayrischen Finanzämter sind von Söder angehalten besonders kulant zu sein.
Vor allem, weil Bayern ländlicher als die anderen Bundesländer geprägt ist und die CSU die Bauernstimmen nicht verlieren will.
Also aus Eigeninteresse.
Aber andere Bundesländer gehen nicht darauf ein und sind knallhart in ihren Forderungen.
Und 5 Jahre ohne Einnahmen, aber mit Zahlungen musst du zuerst einmal überstehen.

ebbes

--
Bafin-gerechte Warnung:
Obwohl ich mehr als 30 Jahre Erfahrung an der Börse habe, habe ich keine Ahnung vom Markt. Macht nicht nach was ich handle. Vertraut der Sparkasse Buxtehude und ihren Anlagetipps.

ein landw. Betrieb wird steuerlich so lange fortgeführt, solange nicht schriftlich dessen Aufgabe erklärt wird.

Dieter @, Mittwoch, 25.12.2024, 22:15 vor 26 Tagen @ ebbes 1613 Views

solange rein theoretisch die Möglichkeit der Bewirtschaftung bleibt, kann ein landw. Betrieb nur durch eine aktive Willensbekundung gegenüber der Finanzverwaltung aufgelöst werden. Da spielen abbruchreife Gebäude keine Rolle.

Gruß Dieter

--
Es wird Zeit, daß die NATO, eine aggressive Partei, verlieren lernt.

Realteilung durch Erbauseinandersetzung

Otto Lidenbrock @, Nordseeküste, Donnerstag, 26.12.2024, 12:44 vor 25 Tagen @ Dieter 1118 Views

Es sei denn, es findet eine Realteilung statt, z.B. durch eine Erbauseinandersetzung, durch die Gebäude und Flächen getrennt werden. Dabei kommt es aber zu einer Aufdeckung der stillen Reserven, die bei entsprechenden Gewinnen Steuerforderungen nach sich ziehen kann.

--
"Eine Gesellschaft befindet sich im vorübergehenden oder finalen Verfall, wenn der gewöhnliche, gesunde Menschenverstand ungewöhnlich wird."

William Keith Chesterton

Realteilung mit aufstehenden Gebäuden n. einfach. Problem oft: Baurechtliche Teilungsgenehmigungen (Abstandsflächen, Brandschutz, Erschlossenheit, Privilegierungen, Baulasten ....) (oT)

Wayne Schlegel @, Donnerstag, 26.12.2024, 13:59 vor 25 Tagen @ Otto Lidenbrock 969 Views

(oT)

Ein paar Infos dazu

Rotti @, Pampa, Donnerstag, 26.12.2024, 13:18 vor 25 Tagen @ ebbes 1219 Views

Wie habt ihr einen abbruchreifen Hof weitergeführt und wer hat ihn dann gekauft?
Hat die Stadt keinen Abbruch gefordert?

Die Felder und Wiesen waren verpachtet, auch das ist noch ein aktiver landwirtschaftlicher Betrieb. Pacht kamen im Jahr ca 10000 Euro zusammen.
Weitergeführt wurde er in dem Sinne, dass die Flächen verpachtet waren. Wald wurde wie beschrieben über Maschinenring und Waldbesitzervereinigung auf Rechnung bewirtschaftet.


Die bayrischen Finanzämter sind von Söder angehalten besonders kulant zu sein.
Vor allem, weil Bayern ländlicher als die anderen Bundesländer geprägt ist und die CSU die Bauernstimmen nicht verlieren will.
Also aus Eigeninteresse.
Aber andere Bundesländer gehen nicht darauf ein und sind knallhart in ihren Forderungen.
Und 5 Jahre ohne Einnahmen, aber mit Zahlungen musst du zuerst einmal überstehen.

ebbes

Deshalb sollte die Erbengemeinschaft sich von einem Rechtsanwalt und Steuerberater beraten lasssen.
Am Ende eint die Erbengemeinschaft ein Interesse, das Erbe in Geld umzusetzen, sozusagen der kleinste gemeinsame Nenner.
In Norddeutschland gibt es die sogenannte Höfeordnung.
M.f.G.
Rotti

--
Ich esse und trinke, also bin ich.

Eine Frage zu Deinem PS

neptun, Mittwoch, 25.12.2024, 21:19 vor 26 Tagen @ Rotti 1761 Views

Hallo Rotti,

ich verstehe von solchen Dingen (Erbe, Steuern usw.) so gut wie gar nichts. Aber Deine PS-Zeile hat mir doch die Stirn gerunzelt:

CO² Zertifikathandel mittels Flächenstillegung bring 50 Euro pro qm.

32 Hektar sind 320000 Quadratmeter.
Wenn die sich alle mit je 50 Euro versilbern ließen, dann ergäbe das genau 16 Millionen Euro (16.000.000 Euro), also fast das achtfache des Verkaufswertes.

Bevor ich hier etwaige falsche Schlußfolgerungen ziehe, frage ich daher:

Ließen sich die gesamten 32 Hektar zumindest theoretisch auf diese Weise versilbern?

Und was heißt das genau: "CO² Zertifikathandel mittels Flächenstillegung"? Also praktisch gesehen?

LG neptun

--
Immer daran denken: Wer die Altparteien wählt, wählt den Krieg!

"Es zeugt nicht von geistiger Gesundheit, an eine von Grund auf
kranke Gesellschaft gut angepasst zu sein." (Jiddu Krishnamurti)

CO² Handel

Rotti @, Pampa, Donnerstag, 26.12.2024, 13:22 vor 25 Tagen @ neptun 1366 Views

Hallo Rotti,

ich verstehe von solchen Dingen (Erbe, Steuern usw.) so gut wie gar nichts. Aber Deine PS-Zeile hat mir doch die Stirn gerunzelt:

CO² Zertifikathandel mittels Flächenstillegung bring 50 Euro pro qm.

32 Hektar sind 320000 Quadratmeter.
Wenn die sich alle mit je 50 Euro versilbern ließen, dann ergäbe das genau 16 Millionen Euro (16.000.000 Euro), also fast das achtfache des Verkaufswertes.

Bevor ich hier etwaige falsche Schlußfolgerungen ziehe, frage ich daher:

Ließen sich die gesamten 32 Hektar zumindest theoretisch auf diese Weise versilbern?

Und was heißt das genau: "CO² Zertifikathandel mittels Flächenstillegung"? Also praktisch gesehen?

LG neptun

Servus Neptun
Soweit ich weiß, muss man landwirtschaftliche Nutzflächen zu bestimmten Bedingungen stilllegen. Wald ist damit raus, bei Wiesen bin ich mir nicht sicher. Felder bringen das Geld.
Bei einer Erbengemeinschaft wird das in der Regel nicht funktionieren. Hier muss man schon froh sein, wenn man den Verkauf innerhalb von 5 Jahren über die Bühne bringt.
M.f.G.
Rotti

--
Ich esse und trinke, also bin ich.

Hallo Rotti, hast Du einen Beleg für die 50 EUR pro m² bei Stilllegung der Fläche? (mT)

DT @, Donnerstag, 26.12.2024, 21:09 vor 25 Tagen @ Rotti 1087 Views

bearbeitet von DT, Donnerstag, 26.12.2024, 21:14

Das wären nämlich 500 000 EUR pro ha und so etwas habe ich noch nie gehört.
Bist Du sicher, daß das nicht pro ar oder pro ha ist?

https://www.agrarheute.com/pflanze/getreide/drei-wege-klimawirt-so-verdienen-co2-zertif...

Hier steht etwas von 30 EUR pro Tonne CO2, und 5 Tonnen CO2 pro ha und Jahr, macht 150 EUR pro ha.
https://www.topagrar.com/betriebsleitung/news/landwirte-verraten-ob-sie-mit-carbon-farm...

Das ist wesentlich sinnvoller als 50 EUR pro m². Der typische Verkaufspreis von Ackerland wenn es eine Bodenzahl >60 oder 70 hat, ist 3-4 EUR pro m², wenn es kein Bauerwartungsland ist.

Die Millionen, von denen Du sprichst, für gerade mal 32 ha, hören sich nach Speckgürtel von größeren Städten an, die darauf spekulieren, daß die Flächen einmal Bauerwartungsland werden.


Danke, DT

Lustig

Rotti @, Pampa, Freitag, 27.12.2024, 15:29 vor 24 Tagen @ DT 924 Views

Servus DT

Wenn du Belege willst, musst du schon unternehmerisch tätig werden. Such dir das beim Bundesumweltministerium, Drucksache Bundestag, Zugelassene Zertifizierungsunternehmen, an der Börse, etc. pp zusammen. Wenn du dann alles durchgearbeitet hast, wirst du die Zahlen eruieren können.

Bitte
M.f.G.
Rotti

--
Ich esse und trinke, also bin ich.

Hallo Rotti, für die verschiedenen Zahlen hatte ich in meinem Beitrag Zahlen geliefert. (mT)

DT @, Freitag, 27.12.2024, 23:26 vor 24 Tagen @ Rotti 641 Views

Die waren aber eher im Bereich pro ha, nicht pro m².
Wie gesagt, bei 50 EUR pro m² wären wir bei 500 000 EUR pro ha, mal 32 ha macht 16 Mio EUR,
bei Dir war aber die Rede von 2.2 Mio EUR.

Meine Belege stimmen nicht mit Deinen Zahlen überein, daher habe ich Dich nach Belegen gefragt, und Du hast keine genannt.

Ich bin bereits unternehmerisch tätig, auch im Bereich Landwirtschaft und Erneuerbare Energien.

DT

Was sich für Steuerzahler jetzt ändert – wichtige Änderungen ab 2025 - Epoch Times

Vatapitta @, Donnerstag, 26.12.2024, 13:55 vor 25 Tagen @ ebbes 2069 Views

Steuerstundung bei Wohnimmobilien

Für geerbte oder geschenkte Wohnimmobilien können hohe Erbschaft- oder Schenkungsteuern anfallen. Wenn diese nur durch einen Verkauf des Grundbesitzes beglichen werden können, lässt sich eine Stundung der Steuer für bis zu zehn Jahren beantragen.

Der ganze Artikel.


Gruß Vatapitta

--
Chronisch sind die Schmerzen dann, wenn der Doktor sie nicht heilen kann. http://www.liebscher-bracht.com/

Ich habe einmal die KI gefragt. Nach der ist der Fall klar.

ebbes @, Donnerstag, 26.12.2024, 21:15 vor 25 Tagen @ ebbes 1632 Views

Antwort von der KI.

Verschonung während der Behaltensfrist: Solange die Erben den Hof fortführen und die anderen Voraussetzungen erfüllen, profitieren sie von der steuerlichen Verschonung. Das bedeutet, dass sie in dieser Zeit keine Erbschaftssteuer zahlen müssen.

Rückwirkende Steuerpflicht: Wenn der Hof jedoch innerhalb der 5 Jahre verkauft wird, entfällt die Verschonung rückwirkend. Das bedeutet, dass die Erben dann die Erbschaftsteuer auf den Wert des Betriebs nachzahlen müssen, als ob keine Verschonung gewährt worden wäre.

Verwendung des Verkaufserlöses: Die Erben können den Erlös aus dem Verkauf des Hofes nutzen, um die fällige Erbschaftsteuer zu bezahlen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass sie die Verschonung nur erhalten, wenn sie die oben genannten Bedingungen einhalten.

Und einen landwirtschaftlichen Betrieb kann ich so lange behalten wie ich will?
Eine Pflicht zur Abmeldung gibt es nicht oder doch?
Hat einer von euch wichtige Ergänzungen?

ebbes

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Bafin-gerechte Warnung:
Obwohl ich mehr als 30 Jahre Erfahrung an der Börse habe, habe ich keine Ahnung vom Markt. Macht nicht nach was ich handle. Vertraut der Sparkasse Buxtehude und ihren Anlagetipps.

Völlig korrekt - Erfahrung als Angestellter eines Unternehmens, das leider den Gründer/Eigentümer durch einen UNfall verloren hat

so_gesehen @, Donnerstag, 26.12.2024, 22:22 vor 25 Tagen @ ebbes 1691 Views

Die 5jährige Halte-Frist für die Einzelteile des Erbes ist essentiell.

Die Haupt-Erbin des Unternehmens musste sich mit "Mit-Erbinnen"-ME- (die sich nicht an eine Handschlag-Vereinbarung gehalten gefühlt haben) auseinandersetzen und einen Teil des Erbes verkaufen, damit die ME aus der Erbfolge des eigen gebauten Hauses ausgezahlt werden konnten.

Die Erlöse sowohl aus dem verkauf des teils, als auch aus dem Erhalt des Hauses waren komplett Erbschaftsteuerpflichtig.

Zum Ablauf der 5 Jahre wurde das Unternehmen liquidiert (trotz insgesamt positiver Entwicklung) und der Erlös dann Erbschaftssteuerfrei ausgezahlt.

Daher trifft die Antwort der KI zu.

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In dem selbst erlebten Fall - SCHADE, um das Unternehmen und für die Mitarbeiter, die zT mehr als 20 Jahre für das Unternehmen tätig waren.

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