[Live ab 15 Uhr] Urteil über Weimarer Familienrichter vom Bundesgerichtshof erwartet

Albrecht @, Mittwoch, 20.11.2024, 15:38 vor 24 Tagen 3236 Views

[Live ab 15 Uhr] Urteil über Weimarer Familienrichter vom Bundesgerichtshof erwartet

Im Fall des Weimarer Familienrichters Christian Dettmar entscheidet am Mittwoch (20. November) der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Dettmar, der als Familienrichter am Amtsgericht der thüringischen Stadt zuständig für Kindeswohlfälle war, hatte im April 2021 die Maskenpflicht und andere Corona-Maßnahmen an zwei Schulen aufgehoben und dies mit einer Gefährdung des Kindeswohls begründet.

Die Entscheidung wurde wenig später mit der Begründung aufgehoben, dass Familienrichter in solchen Fällen nicht zuständig seien (Az. 2 StR 54/24).

Die daraufhin durchgeführten umfangreichen Hausdurchsuchungen bei dem Richter, den Gutachtern eines von ihm veranlassten Gutachtens, den Eltern der Kinder und weiteren mit dem Fall befassten Personen, sorgten über die deutsche Richterschaft und die Staatsanwaltschaft hinaus bundesweit für Aufsehen.

Dettmar wurde schließlich wegen Rechtsbeugung vor Gericht gestellt. Das Landgericht Erfurt verurteilte ihn im August 2023 zu einer Haftstrafe von zwei Jahren auf Bewährung. Der Familienrichter als auch die Staatsanwaltschaft wandten sich aufgrund des Urteils an den BGH.

Dettmar hatte am ersten Verhandlungstag in Karlsruhe erklärt, dass er kein Recht verletzt habe. Seine Verteidiger argumentierten mit dem staatlichen Wächteramt über das Kindeswohl. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Zurückweisung an das Landgericht.

Heute wird gespannt das Urteil des Bundesgerichtshofs erwartet, EpochTV wird live berichten.


[Live ab 15 Uhr] Urteil über Weimarer Familienrichter vom Bundesgerichtshof erwartet


Gruß

Albrecht

--
SCHEITERT DER €URO, ENDET DIE KNECHTSCHAFT!

Die Großen hören auf zu herrschen, wenn die Kleinen aufhören zu kriechen.
Friedrich von Schiller (1759 - 1805)

Das frühere Urteil wurde bestätigt.

Albrecht @, Mittwoch, 20.11.2024, 16:08 vor 24 Tagen @ Albrecht 2993 Views

Das frühere Urteil wurde bestätigt.
Familienrichter Dettmar ist wegen Rechtsbeugung zu 2 Jahren auf Bewährung verurteilt worden mit der Folge, dass er nicht mehr als Richter tätig sein darf und alle seine Pensionsansprüche verliert.

Das Urteil erfolgte im Namen des Volkes!

--
SCHEITERT DER €URO, ENDET DIE KNECHTSCHAFT!

Die Großen hören auf zu herrschen, wenn die Kleinen aufhören zu kriechen.
Friedrich von Schiller (1759 - 1805)

Das ist ein deutliches Fanal an alle Richter

Rain @, Mittwoch, 20.11.2024, 16:16 vor 24 Tagen @ Albrecht 3163 Views

Lieber Albrecht,


ich halte das Urteil als Fachanwalt für Familienrecht mit jahrzehntelanger Erfahrung für grottenfalsch.

Es hat keine Abwägung zwischen den Interessen der Kinder und den des Freistaates Thüringen statt zu finden. Das Gericht hat ausschließlich das Kindeswohl im Auge zu haben.

Bei Kindeswohlgefährdung wird das Gericht vom Amts wegen tätig.

Als Dettmer den Beschluss erlassen hat, handelte er gemäß bekannter Rechtsprechung (auch Bindungswirkungen gegenüber Dritten, auch Behörden), die auch in den Kommentaren zu finden war.

Wenn der Rechtsstaat nicht schon seit langem (Rechtsprechung gegen Art. 3 GG) tot wäre, müßte man jetzt sein Dahinscheiden beklagen.


Beste Grüsse

Rain

--
Der Rechtsstaat ist wie die Luft: Unsichtbar aber essentiell.

Verstehe den Bezug zu Art. 3 GG nicht. Jedenfalls ein Urteil, dass die Aufhebung der Gewaltenteilung in der BRD untermauert (Art. 20 GG). (OT)

XERXES @, Mittwoch, 20.11.2024, 17:15 vor 24 Tagen @ Rain 1814 Views

...

--
“And crawling on the planet's face,
some insects called the human race.
Lost in time, and lost in space.
And meaning.”

Art. 3 GG

Rain @, Mittwoch, 20.11.2024, 18:40 vor 24 Tagen @ XERXES 2047 Views

Lieber Xerxes,

Art. 3 GG ist der Rechtsstaatsartikel.

Alle sind gleich zu behandeln, außer wenn es einen Grund zur Ungleichbehandlung gibt.

D.h. Jeder Straftäter ist bei gleicher Straftat unabhängig von seiner Herkunft, Geschlecht usf. gleich zu bestrafen.

Außer, es liegen in seiner Person Gründe vor, die eine andere Strafe gebieten.

Es glaubt doch niemand, daß regelmäßig Schuldunfähigkeit bei bestimmten Straftätergruppen vorliegt.

Oder daß Beleidigungen gegen Politiker gewisser Parteien ebenso sanktioniert werden wie die gegen Grünenpolitiker.

Oder oder oder.

Wenn die Gleichheit vor Gerichten nicht mehr gegeben ist, existiert kein Rechtsstaat mehr.


Ich zitiere immer gerne wieder einen Richter am LG: "Eigentlich müssten Sie einen Strafnachlass bekommen, weil sie kein Deutsch sprechen. Aber seien Sie sich sicher, sie treffen genügend Leute in der JVA, die Ihre Sprache sprechen."


Beste Grüsse

Rain

--
Der Rechtsstaat ist wie die Luft: Unsichtbar aber essentiell.

Zu wenig - VIEL zu wenig

neptun, Mittwoch, 20.11.2024, 21:03 vor 23 Tagen @ Rain 1850 Views

Hallo Rain,

danke für Deine Beiträge.

Ich zitiere immer gerne wieder einen Richter am LG: "Eigentlich müssten Sie einen Strafnachlass bekommen, weil sie kein Deutsch sprechen. Aber seien Sie sich sicher, sie treffen genügend Leute in der JVA, die Ihre Sprache sprechen."

Genügend für den Verurteilten wohl ja, für die BRD insgesamt eindeutig viel zu wenig.
(Hoffentlich habe ich Dich richtig verstanden.)

LG neptun

--
Immer daran denken: Wer die Altparteien wählt, wählt den Krieg!

"Es zeugt nicht von geistiger Gesundheit, an eine von Grund auf
kranke Gesellschaft gut angepasst zu sein." (Jiddu Krishnamurti)

Sehe ich genauso. Es ist eine Schande. Das ist nicht RECHT! oT

stocksorcerer @, Mittwoch, 20.11.2024, 19:23 vor 23 Tagen @ Rain 1489 Views

...

Es ist zum Heulen!

Otto Lidenbrock @, Nordseeküste, Mittwoch, 20.11.2024, 17:54 vor 24 Tagen @ Albrecht 2170 Views

Ein Urteil, dessen Verkündung mit dem Ausspruch "Im Namen des Volkes" beginnt.

Mir tut dieser Amtsrichter von Herzen leid! Leider nützt ihm das überhaupt nichts. Und ich muss konstatieren, dass dieses Urteil, welches das Berufungsgericht im Namen des Volkes gefällt bzw. bestätigt hat, tatsächlich auch von einer Mehrheit der Bevölkerung als gut und richtig erachtet würde.

Das Corona-Narrativ sitzt bombenfest in den meisten Köpfen, wie wir ja auch immer wieder gewahr werden, wenn im Fernsehen zur besten Sendezeit unwidersprochen die "Bilder aus Bergamo" als Argument angeführt werden, sogar von ausgewiesenen Fachleuten.

Ich fürchte, die Aufarbeitung dessen, was wir von 2020 bis 2023 in Deutschland und anderswo erleben mussten, wird erst von den nachfolgenden Generationen in Angriff genommen werden, vielleicht wenn diejenigen, die diese Katastrophe noch als Kinder miterleben mussten, längst alt und grau sind.

Es ist einfach nur zum Heulen!

--
"Eine Gesellschaft befindet sich im vorübergehenden oder finalen Verfall, wenn der gewöhnliche, gesunde Menschenverstand ungewöhnlich wird."

William Keith Chesterton

Mal sehen, was RFK Jr. anstoßen kann. (OT)

XERXES @, Mittwoch, 20.11.2024, 18:32 vor 24 Tagen @ Otto Lidenbrock 1502 Views

...

--
“And crawling on the planet's face,
some insects called the human race.
Lost in time, and lost in space.
And meaning.”

Wie erwartet

Rain @, Mittwoch, 20.11.2024, 16:10 vor 24 Tagen @ Albrecht 2664 Views

Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle

_______________________________________________________________________________________

Nr. 222/2024 vom 20.11.2024

Verurteilung eines Richters am Amtsgericht wegen Rechtsbeugung nach Untersagung von
Coronaschutzmaßnahmen rechtskräftig


Urteil vom 20. November 2024 – 2 StR 54/24

Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat mit Urteil vom heutigen Tag die Revisionen des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Landgerichts Erfurt vom 23. August 2023, durch das der Angeklagte wegen Rechtsbeugung zu einer zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden war, als unbegründet verworfen.

Nach den vom Landgericht getroffenen Feststellungen erließ der als Familienrichter tätige Angeklagte im April 2021 eine einstweilige Anordnung, mit der er es den Leitungen und Lehrkräften zweier Weimarer Schulen untersagte, einzelne der seinerzeit geltenden Infektionsschutzmaßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 gegenüber den dort unterrichteten Kindern durchzusetzen. Die Absicht, eine entsprechende Entscheidung zu treffen, habe der Angeklagte bereits Anfang des Jahres 2021 gefasst und deshalb zielgerichtet darauf hingewirkt, dass ein entsprechendes Verfahren in seinen geschäftsplanmäßigen Zuständigkeitsbereich gelangen werde. Er habe über eine von ihm mitbearbeitete Anregung entschieden und dabei das ihm übertragene Richteramt zielgerichtet benutzt und missbraucht.

Die Revision des Angeklagten war erfolglos. Das Urteil des Landgerichts weist weder formell noch sachlich Rechtsfehler zu seinem Nachteil auf. Das Landgericht hat zutreffend als Rechtsbeugung gewertet, dass der Angeklagte, der sich außerdem zahlreiche Gehörsverstöße zuschulden kommen ließ, bei der von ihm verdeckt mit vorbereiteten und gelenkten Einleitung eines Kindesschutzverfahrens in elementarer Weise gegen Verfahrensvorschriften verstieß und die Auswahl mit seiner vorgefassten Rechtsauffassung übereinstimmender Sachverständiger vor Einleitung des Verfahrens heimlich über seine private E-Mail-Adresse vornahm. Diese Verfahrensverstöße wiegen in ihrer Kombination derart schwer, dass es im konkreten Fall weder auf die Motive des Angeklagten noch darauf ankommt, ob die Endentscheidung materiell rechtskonform war. Der Angeklagte handelte zum Vorteil der das Kindesschutzverfahren anregenden Eltern und zum Nachteil des Freistaats Thüringen. Auch die Ausführungen des Landgerichts zur subjektiven Tatseite hielten revisionsrechtlicher Nachprüfung stand.

Die Revision der Staatsanwaltschaft hatte ebenfalls keinen Erfolg, da die Überprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zum Vorteil des Angeklagten ergeben hat.

Damit ist das Urteil des Landgerichts Erfurt rechtskräftig.

Vorinstanz:

LG Erfurt - Urteil vom 23. August 2023 - 2 KLs 542 Js 11498/21

Karlsruhe, den 20. November 2024

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

--
Der Rechtsstaat ist wie die Luft: Unsichtbar aber essentiell.

Nun ja, was Anderes ist doch bei diesem Verfahren nicht zu erwarten.....

ottoasta @, Mittwoch, 20.11.2024, 17:01 vor 24 Tagen @ Rain 2156 Views

....es sagt doch schon dieser Satz alles aus:

*Der Angeklagte handelte zum Vorteil der das Kindesschutzverfahren anregenden Eltern und zum Nachteil des Freistaats Thüringen.*

Also ist das Kindeswohl und Elternrecht zweitranging nur der Staat steht an erster Stelle! So schaut unsere Demokratie aus: Staat!!

Und was für einen Nachteil von diesem Urteil hatte denn der Staat?
Für mich nicht ersichtlich, trotz meines hohen Alters, der noch 1 1/2 Jahre unter dem Gröfaz die Schule besuchte, dann später viel Erfahrung sammelte. Auch juristische:
Vor Gericht wird Recht gespochen aber keine Gerechtigkeit!

Es geht mir schon lange so wie damals Friedrich Wilhelm I, König von Preussen:

*Wir ordnen und befehlen hiermit allen Ernstes, daß die Advocati wollene schwarze Mäntel, welche bis unter das Knie gehen, unserer Verordnung gemäß zu tragen haben, damit man die Spitzbuben[[top]] schon von weitem erkennt.

Friedrich Wilhelm I. (1688 - 1740),*

Passt auch auf heute!

Otto

--
Solange es Schlachthäuser gibt, wird es Schlachtfelder geben.
Tolstoi

Wen wundert das denn? Wo sind die Menschen, die eine Aufarbeitung fordern? Die Demos? Statt dessen hoffen die, die Merkel gewählt haben, jetzt auf Merz.

SevenSamurai @, Mittwoch, 20.11.2024, 17:29 vor 24 Tagen @ ottoasta 1957 Views

Denn dann hat die Ampelkoalition ein Ende.

Und alles wird gut.

Oh je.

[[kotz]]

--
"Wenn ihr euch fragt, wie es damals passieren konnte:
weil sie damals (...)."
Henryk Broder

Rechtsstaat gibt es schon lange nicht mehr. [Edit]

Dragonfly ⌂ @, Mittwoch, 20.11.2024, 17:35 vor 24 Tagen @ SevenSamurai 2286 Views

Rechtsstaat gibt es schon lange nicht mehr. Vielleicht früher mal, darüber könnte man streiten. Aber den Faschismus, das moralische Überlegenheitsgefühl und die Hysterie bekommst Du nicht aus den Deutschen raus.

Bei diesem Justizpack kann man den Faschismus förmlich riechen. Die Gründungsväter der USA wussten, warum sie einem Richter nicht die Macht gaben, jemanden schuldig zu sprechen.

Da hilft kein rumjammern, da hilft es nicht auf Blackrock Onkel Merz zu hoffen, da gilt es:

1. Unter dem Radar zu fliegen und

2. Einen Plan B zu haben.

Danisch macht das schon richtig, mit seiner Bude auf Zypern.

"Don't panic, but if you panic, panic first".

Also, keine Panik, aber wenn es Panik gibt, sollte man der erste sein, der Panik hat, damit man noch aus der Tür kommt, bevor alle rauswollen.

Passend dazu, wenn man vom Teufel spricht.

Oder die Anarcho-Tyrannie [Englisch]

Gefühltes Recht

FOX-NEWS @, fair and balanced, Donnerstag, 21.11.2024, 08:32 vor 23 Tagen @ ottoasta 1671 Views

....es sagt doch schon dieser Satz alles aus:

*Der Angeklagte handelte zum Vorteil der das Kindesschutzverfahren anregenden Eltern und zum Nachteil des Freistaats Thüringen.*

Also ist das Kindeswohl und Elternrecht zweitranging nur der Staat steht an erster Stelle! So schaut unsere Demokratie aus: Staat!!

Nein, das sagt aus, daß der Richter nicht neutral gehandelt hat. Das wäre aber seine Aufgabe gewesen. Auch ein Gericht hat die Möglichkeit der Beweismittelerhebung, aber gezielt Klagen einzustielen schießt weit übers Ziel hinaus.

Grüße

--
[image]
Läuft in Deutschland ...

Korrupte Justiz

Socke ⌂ @, Freitag, 22.11.2024, 23:49 vor 21 Tagen @ FOX-NEWS 745 Views

aber gezielt Klagen einzustielen schießt weit übers Ziel hinaus.

Aber umgekehrt, wenn das Urteil dann im Sinne der zur Zeit Herrschenden schon vorher feststeht, machen sie es doch genauso. Und dann ist es in Ordnung?

--
Notquartier für das Gelbe:
http://derclub.xobor.de/
(Im Falle von Störungen beim Gelben soll dies nur als "Info-Kanal" dienen, bis das Gelbe wieder erreichbar ist, siehe hier)
https://www.dasgelbeforum.net/index.php?id=509208

Es ist in beiden Fällen nicht in Ordnung.

FOX-NEWS @, fair and balanced, Samstag, 23.11.2024, 02:52 vor 21 Tagen @ Socke 664 Views

bearbeitet von FOX-NEWS, Samstag, 23.11.2024, 02:55

aber gezielt Klagen einzustielen schießt weit übers Ziel hinaus.

Aber umgekehrt, wenn das Urteil dann im Sinne der zur Zeit Herrschenden schon vorher feststeht, machen sie es doch genauso. Und dann ist es in Ordnung?

Wird da Recht gebeugt oder nur der Ermessensspielraum ausgenutzt bzw die Prozessordnung geschickt bespielt? In ersterem Falle wären die Richter fällig und so weit geht deren Systemtreue dann auch nicht ... :-P

Grüße

--
[image]
Läuft in Deutschland ...

Werbung