Bitte um Hilfe: Hat jemand Erfahrungen von Euch ein Erbe, was auch Immobilien beinhaltet, zu verkaufen?

ebbes @, Samstag, 16.11.2024, 19:46 vor 17 Tagen 2247 Views

Ich muss es wegen der Lobby der Anwälte neutral ausdrücken.

Man kann ja sein Erbe auch verkaufen, wenn man keine Lust hat sich darum zu kümmern oder das Geld benötigt.

Einige Adressen.

deutsches-erbenzentrum.de

erbteilung.de

usw.


Hat das jemand von euch schon gemacht und wie sind die Erfahrungen?

Danke für eure Antworten

ebbes

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Bafin-gerechte Warnung:
Obwohl ich mehr als 30 Jahre Erfahrung an der Börse habe, habe ich keine Ahnung vom Markt. Macht nicht nach was ich handle. Vertraut der Sparkasse Buxtehude und ihren Anlagetipps.

ot: Goethe

Dieter @, Samstag, 16.11.2024, 20:56 vor 17 Tagen @ ebbes 1861 Views

Was du ererbt von deinen Vätern hast,
Erwirb es, um es zu besitzen.
Was man nicht nützt, ist eine schwere Last,
Nur was der Augenblick erschafft, das kann er nützen.
ausm Faust

Hallo ebbes,
es ist schade, wenn man ererbtest nicht nutzen kann, dann stellt sich sicher die Frage, was damit machen.
Bei Immos stellt sich beim Verkauf die Frage nach der 10-Jahres-Frist zum Erwerbszeitpunkt des Erblassers.

Aber weiterhelfen kann ich Dir nicht. Wurde so erzogen, daß man ererbtes nutzt und verwaltet, um es ungemindert weiter zu vererben.

Gruß Dieter

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Es wird Zeit, daß die NATO, eine aggressive Partei, verlieren lernt.

Privat bin ich bei dir von den Eltern z.B. Aber als Teil einer Erbengemeinschaft mit vielen Miterben geht das nicht! o.T.

ebbes @, Samstag, 16.11.2024, 21:40 vor 17 Tagen @ Dieter 1393 Views

nixx

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Erste Frage: ist der Erblasser schon gestorben?

Weiner, Samstag, 16.11.2024, 23:33 vor 17 Tagen @ ebbes 1535 Views

Auch wenn der Erblasser noch lebt, kannst Du trotzdem Dein Erbe verkaufen (sofern es gesichert ist - etwa in Form eines Nießbrauches, den eine Witwe gegen die Kinder in Bezug auf deren Erbe vom verstorbenen Vater hat; oder bei einem nicht mehr revidierbaren Testament bzw. einer Schenkung zu Lebzeiten unter Auflagen etc. u.ä.).

Es gibt aber früher - wie auch später - immer ein Problem mit der Bewertung der Immobilien. Da braucht man erst teure Gutachter, und beim späteren Verkauf stellt sich dann heraus, dass die Gutachten praktisch wertlos sind, weil 'der Markt' ganz anders denkt ...

Die Rechtsanwaltsfirmen (hinter denen gierige Investoren stehen!!!!!) werden argumentieren, dass weitere Abschläge vo gutachterlichen Verkehrswert erforderlich sind, weil sie (die Rechtsanwälte) ja dann selbst die Erbauseinandersetzung und Formalitäten führen müssen (anstelle des Erben, der das eigentlich nach Antritt des Erbes normalerweise selbst macht, ohne sich eine Rechnung zu stellen ...). Und die Rechtsanwälte werden sagen, dass diese Auseinandersetzungen mit den anderen Erben zeitraubend sind (mindestens 200 € pro Stunde, die der RA verlangt). Die Rechtsanwälte machen das doch nicht umsonst und kennen endlos alle Tricks ...

Du musst Dir also selbst ein sehr genaues Bild machen, was das Erbe wert ist. Und dann die Rechtsanwälte ein Angebot machen lassen. Und deren Vertrag, inklusive Kleingedrucktes, genau durchlesen. Und wenn alles stimmt und wenn da keine Fußangeln drin sind - und wenn Du die Miterben so richtig stressen willst, dann kannst Du es riskieren. Denn die Rechtsanwälte werden kurzen Prozess mit den Miterben machen und sie vor sich hertreiben und auch von deren Erbe noch was für sich abzwacken.

Ich kenne allerdings einen Fall, da hat der Käufer eines Erbes (es war kein Rechtsanwalt sondern ein Unternehmensberater) das so elegant und einvernehmlich abgewickelt, dass Miterben richtig froh waren, diesen Berater anstelle eines (frustrierten) bösen Bruders bekommen zu haben.

Danke für deine Antwort. Die betreffende Person bei der ich heute war lebt noch, aber wahrscheinlich nicht mehr lange o.T.

ebbes @, Sonntag, 17.11.2024, 22:40 vor 16 Tagen @ Weiner 448 Views

nix

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Ja, aber um was geht es eigentlich, was ist denn eigentlich die Frage?

Der gestiefelte Kater, Sonntag, 17.11.2024, 08:20 vor 17 Tagen @ ebbes 1598 Views

Was ist denn hier der springende Punkt bei dir?

Ich hab mal ein Haus geerbt von meinen Großeltern. Da ich mit meinen damals glaube ich 28 Jahren stinkesauer auf das sprunghafte weibliche Geschlecht war, mir zwar Familie wünschte, aber unter den modernen deutschen Umständen gefühlt keine zu erwarten war, hab ich dieses wunderschöne Anwesen explizit an eine Familie verkaufen wollen und das auch getan. (10% unter Gutachterwert und bestimmt 1/3 unter echtem Marktwert, den mir vielleicht das Renterehepaar aus dem Allgäu gezahlt hätte.)

Mein Motto also: Dinge sollten denen gehören, die sie am meisten gebrauchen können, sie am besten nutzen und würdevoll mit ihnen umgehen. Wobei die "Würde eines Dinges" u.a. in seiner dem ursprünglichen Zweck vorgesehenen Bestimmung liegt und die Wahrung der "Würde einer Sache" demgemäß in seiner bestimmungsgemäßen Verwendung. So ganz grundsätzlich ...

Beim Weitergeben sollte man Sinne der gesamten Menschheitszukunft denken.

So Häuser haben ja abenteuerlichste Bestimmungen in dekadenten Endzeitgesellschaften. Ursprünglich ist ein Wohnhaus allerdings zum Wohnen da, eine Werkstatt zum Arbeiten, ein Bürogebäude ... usw. Der Verwendungszweck kann natürlich ggf. sinnvoll umgewidmet werden ...

Teile meiner Familie hätten gern gesehen, dass ich das Haus "aufhebe", also jahrelang leer stehen lasse, Hauptsache es "bleibt in der Familie". Der Zweck des Hauses wäre also "Werterhalt" im Sinne von "Wertevernichtung" durch verbraten meiner wertvollen Lebenszeit mittels Geld und Zeit zum Erhalt des Hauses gewesen. Eigennutzung hätte bedeutet, 4000 m² Garten plus 100 m² Wohnfläche nebst sicherlich ~200 m² Werkstatt- und Garagenflächen als deutscher Single-Mann allein zu bewohnwirtschaften. Aber dafür war das Haus ursprünglich nicht gebaut und entsprechend steht der Erhaltungsaufwand auch nicht im Verhältnis zum dann nicht richtig ausgenutzten Nutzen. ... Und ich kenne genug Männer mit solchem Erbe, die dann da jahrelang allein auf eine Frau warten. Ich habe meine Frau dann als reisender Habenichts gefunden. ... Hehe, ... [[zwinker]] Ich meine das wirklich so, ich hab mein bescheidenes Erbe in der Familie verteilt und den Rest habe ich verreist ... nun ist nix mehr da außer ne Hosentasche voll Edelmetall, welches ich aus prinzipiellen Gründen weitervererben werde.

Das nicht als Problem wahrgenommene Problem in dekadenten Gesellschaften ist, dass der Wert einer Sache nominell und nicht in Arbeitsstunden oder ideell gemessen wird. Wenn einer etwas hat (egal was), dann stelle ich mir gern die Frage, wieviele Arbeitsstunden eigentlich in dem Ding stecken und wieviele er selber reinsteckt hat, es zu besitzen. Und auch, ob er bspw. die Kompetenz besitzt es zu erschaffen oder zu erhalten. Steht das im groben Missverhältnis, ist er bei mir untendurch, nenne ich ihn einen Räuber oder Taugenichts. Entscheidend ist, anzuerkennen, dass es für den Menschen ein absolutes moralisches Bezugssystem gibt, auch wenn 99% einer in Dekadenz gefallenen Endzeitgesellschaft glauben würden, alles wäre relativ und Anssichtssache. Dieses Absolute kommt beim Tod und den damit verbundenen Fragen der großen Lebensentscheiungen ins Spiel. Erben und Erbaufteilungen gehören dazu, weil darin üblicherweise die Lebensenergie der Ahnen gebunden ist, diese auch nach ihrem Tod daran (eine Weile) gebunden bleiben.

Respekt,

rattrap @, Sonntag, 17.11.2024, 10:12 vor 16 Tagen @ Der gestiefelte Kater 1347 Views

eine grossartige Einstellung dem Leben gegenüber.
Aber kommst Du so wirklich im Alltag zurecht?
Ein Haus unter Marktwert zu verkaufen finde ich trotzdem dekadent. Vielleicht dekadenter als unsere Gesellschaft selber.

Manchmal wird diese Dekadenz auch bestraft.

FOX-NEWS @, fair and balanced, Sonntag, 17.11.2024, 13:32 vor 16 Tagen @ rattrap 1129 Views

Ich meine mich erinnern zu können, daß in ähnlich gelagerten Fällen das Finanzamt von einer Einnahmefiktion ausgeht und entsprechend Steuern einfordert ... :-P

Grüße

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[image]
Läuft in Deutschland ...

Genau das ist meiner Frau passiert - nennt sich Schenkungssteuer.

Griba @, Dunkeldeutschland, Sonntag, 17.11.2024, 17:03 vor 16 Tagen @ FOX-NEWS 918 Views

Wer sein Haus deutlich unter "Marktpreis" (hat nichts mit Markt zu tun, sondern ist ein ziemlich willkürlicher Preis, den das FA festlegt) verkauft, bekommt die Differenz als Schenkungssteuer "vergütet". [[wut]]

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Beste Grüße

GRIBA

Zwangsversteigerung beantragen

Echo @, Sonntag, 17.11.2024, 17:06 vor 16 Tagen @ ebbes 862 Views

Denk dich mal in die Situation ein. Wenn du mit einem Anteil an der Immobilie nix anfangen kannst weil noch Miterben mit drin hängen, wie soll dann jemand anderes etwas damit anfangen können.

Heißt: Das Ding muss komplett als Ganzes versteigert werden - wenn die anderen nicht mitspielen dann sogar zwangsversteigert - anschließend könnt ihr euch das Geld aufteilen. Du kannst auch selber mitbieten, musst dann aber Grunderwerbsteuer und Gerichtsgebühr zahlen.

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