Der Verfassungsschutz als Instrument zur Beseitigung des deutschen Kulturvolkes

Falkenauge @, Samstag, 27.05.2023, 21:00 vor 328 Tagen 3608 Views

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat in einer Presseerklärung vom 26. April 2023 mitgeteilt, dass es die Jugendorganisation der AfD, die Junge Alternative (JA), das Institut für Staatspolitik (IfS) und den Verein „Ein Prozent“ als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft habe. Nach dem Grundgesetz gebe es nur ein Volk als die „Gesamtheit der deutschen Staatsangehörigen“. Doch diese Vereinigungen propagierten die Vorstellung eines noch jenseits dieses Staatsvolks existierenden deutschen Volkes. Dies sei verfassungsfeindlich, denn es impliziere eine „Herabsetzung von eingebürgerten Staatsangehörigen zu Deutschen zweiter Klasse“.

Der Verfassungsschutz ist keine unabhängige, objektive Instanz, sondern dem Bundes-Innenministerium untergeordnet. Er steht also im Dienste der parteipolitisch geführten Bundesregierung. Und diese betreibt seit Jahren eine verfassungswidrige Politik der grenzenlosen Masseneinwanderung von Menschen aus überwiegend kulturfremden orientalischen und afrikanischen Ländern, die weder in ihrer Masse, noch aus ihren kulturellen und religiösen Eigenheiten in eine individualistisch-freiheitliche Gesellschaftsordnung wirklich integriert werden können und auch nicht wollen, von kleinen Minderheiten abgesehen.

Noch gibt es Menschen, die sich der Besonderheit und Bedeutung der deutschen Kultur bewusst sind, wie sie sich seit über tausend Jahren in Mitteleuropa herausgebildet und in der Schiller-Goethe-Zeit einen Höhepunkt erreicht hatte, und die die sie tragende Volksgemeinschaft erhalten wollen. Ihnen soll ganz offensichtlich der Boden ihres Widerstandes mit der bizarren Behauptung entzogen werden, es gebe gar kein „ethnokulturelles“ deutsches Volk.

Schon Angela Merkel, Bundeskanzlerin von Volkes blinden Gnaden, pflegte diesem in gewissen Abständen zu erklären, wie es sich selbst zu verstehen habe. So verkündete sie am 25. Februar 2017 in Stralsund:
„Das Volk ist jeder, der in diesem Land lebt.“ 2 Und am 21.11.2018 wiederholte sie diese dreiste Lüge auf einer Veranstaltung der Konrad-Adenauer-Stiftung mit den Worten: „Das Volk sind jeweils die Menschen, die in einem Land dauerhaft leben und nicht irgendeine Gruppe, die sich als Volk
definiert.“ 3

In einem im April 2018 auf dem Debatten-Kanal „Informr“ veröffentlichten Interview war der Grüne Robert Habeck nach seiner Assoziation zum Begriff „Volksverräter" gefragt worden. Seine Antwort: "Ist ein Nazibegriff. Es gibt kein Volk, und es gibt deswegen auch keinen Verrat am Volk. Sondern das ist ein böser Satz, um Menschen auszugrenzen und zu stigmatisieren."
In seinem Blog-Eintrag erklärte Habeck, dass er im Interview nicht die völkerrechtliche Kategorie gemeint habe: „In Deutschland gibt es zweierlei Volk.“ Einerseits den völkerrechtlichen Begriff im Sinne von Staatsvolk und eine „ethnische, ausschließende Kategorie“. Letztere sei gefährlich, „die Idee eines ethnisch-identitären Volkes ist totalitär und ausgrenzend“, schrieb Habeck. Das so „propagierte deutsche Volk, zusammengesetzt aus irgendwelchen angeblich reinen Genen", habe es nie gegeben und werde es nie geben.4

Die Aktivität des Verfassungsschutzes liegt ganz in dieser Linie. Er führt die Vorgaben von Parteien und Regierung als deren Instrument nur aus, um den Begriff eines ethno-kulturellen Volkes aus dem Bewusstsein der Deutschen zu tilgen, die in einer allgemeinen Bevölkerung, in einer „Gesamtheit deutscher Staatsangehöriger" aufgehen sollen.

Die Gleichsetzung des ethno-kulturellen Volkes mit dem nationalsozialistischen Begriff des Volkes als einer bestimmten rassisch geprägten Blutsgemeinschaft, die Habeck vornimmt, ist eine üble Methode, um das Kulturvolk generell zu diskreditieren. Niemand fasst heute das Volk als eine geschlossene Gemeinschaft desselben Blutes auf, der Menschen anderer Abstammung nicht angehören könnten.

In der Geschichte der europäischen Völker sind immer kleinere oder größere Gruppen aus anderen Völkern integriert worden. Man denke nur an die französischen Hugenotten in Deutschland. Die europäischen Völker sind keine Blutsgemeinschaften, sondern seelische Sprach- und Kulturgemeinschaften. Die gemeinsame Kultur wird natürlicherweise primär auf die eigenen Kinder weiter übertragen, so dass sie insgesamt als Abstammungs-, als ethnische Gemeinschaften erscheinen. Aber die Abstammung von einem anderen Volk ist kein Hindernis, sich in eine neue Seelen- und Kulturgemeinschaft zu integrieren.5

Das Volk in der Verfassung

Die absurde Behauptung des Verfassungsschutzes, ein noch jenseits des Staatsvolkes existierendes ethnisch-kulturelles deutsches Volk impliziere eine „Herabsetzung von eingebürgerten Staatsangehörigen zu Deutschen zweiter Klasse“, offenbart die ganze Feindlichkeit gegen das eigene Kulturvolk. Denn Zugewanderte zu Staatsangehörigen zu machen, bevor sie sich in die Kultur des Volkes integriert haben, führt erst diese Situation herbei. Sie ist zudem ein Konstrukt, das mit der Realität nichts zu tun hat. Gerade die islamischen Eindringlinge in ihrer absoluten Mehrheit wollen sich gar nicht in das deutsche Volk integrieren, da sie sich diesem mit ihrer eigenen Kultur überlegen fühlen. (Siehe dazu näher hier und hier.)

Dabei ist es ja gar nicht ausgeschlossen, dass zugewanderte Minderheiten weiterhin ihrer bisherigen ethnischen Gemeinschaft verbunden bleiben, vorausgesetzt diese ist mit der deutschen und europäischen individualistisch freiheitlichen Gesellschaftsordnung kompatibel.

Der Freiburger Verfassungsrechtler Prof. Dietrich Murswiek weist darauf hin, dass es solche Minderheiten auch schon lange auf deutschem Boden gibt.
„Die Dänen in Südschleswig, die in Schleswig-Holstein den Status einer nationalen Minderheit haben, fühlen sich als Dänen, obwohl sie deutsche Staatsangehörige sind. Auch die Sorben oder die Friesen haben eine eigene ethnisch-kulturelle Identität.“ 6
Die ethnisch-kulturelle Gruppenzugehörigkeit werde von der Rechtsordnung auch als wertvoll anerkannt, vor allem im Minderheitenschutzrecht.

Und er folgert daraus, dass es solche autochthone ethnische Minderheiten in Deutschland, deren Schutz auch in Landesverfassungen garantiert werde, nur geben könne, „wenn es auch ein ethnisch-kulturelles Mehrheitsvolk gibt.
In der Verfassung Sachsens heißt es in Artikel 5: ´Dem Volk des Freistaates Sachsen gehören Bürger deutscher, sorbischer und anderer Volkszugehörigkeit an.` Damit macht die Verfassung genau die Unterscheidung zwischen Staatsvolk und Volk im ethnisch-kulturellen Sinne, die das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) jetzt für rechtsextremistisch erklärt.

Und das Grundgesetz bringt in Artikel 116 zum Ausdruck, dass der deutsche Nationalstaat typischerweise – wenn auch keineswegs ausschließlich – aus deutschen „Volkszugehörigen“ besteht. Nur so ist verständlich, dass diese, wenn sie in einem anderen Land gelebt haben und zum Beispiel als Russlanddeutsche nach Deutschland kommen, hinsichtlich der Zugehörigkeit zum Staatsvolk im Vergleich zu anderen Flüchtlingen oder Vertriebenen privilegiert sind.

Mit dem Grundgesetz vereinbar ist es auch, sich für die Erhaltung des – ethnisch-kulturell verstandenen – Volkes einzusetzen. Es ist ein legitimes Ziel, die ethnisch-kulturelle Identität gegen ihre Auflösung durch Einwanderung aus anderen Kulturen zu schützen. Das wird – wenn es um andere Völker geht – auch von Bundesregierung und Bundestag anerkannt. So hat der Bundestag in einer Resolution die Massenansiedlung von Chinesen in Tibet als Zerstörung der tibetischen Identität und Kultur kritisiert.“

Ein Fall für den Verfassungsschutz wäre diese Zielsetzung nur dann, so Prof. Murswiek, wenn sie mit verfassungsfeindlichen Mitteln – etwa durch Ausbürgerung und Ausweisung von Menschen mit Migrationshintergrund, die schon die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten haben - verfolgt würde. Verfassungsfeindlich wäre es auch, das Volk im ethnischen Sinne mit dem Staatsvolk gleichzusetzen oder auf andere Weise ethnisch nichtdeutsche Staatsangehörige zu diskriminieren. Indem aber der Verfassungsschutz eine menschenwürdewidrige Diskriminierungsabsicht allein daraus ableite, dass jemand die Auffassung vertritt, es gebe ein deutsches Volk im ethnisch-kulturellen Sinne, tabuisiere er die Existenz des ethnologisch beschriebenen deutschen Volkes.
Mit einer Einwanderungspolitik der unbeschränkt offenen Grenzen passe das zusammen – mit dem Grundgesetz nicht. Der Verfassungsschutz mache sich durch seine Argumentation zum Instrument der Regierung. Er verteidige mit jener Begründung die momentane Einwanderungspolitik und diene der Ausschaltung einer dagegen gerichteten Opposition.

„Wenn das BfV die Feststellung einer selbstverständlichen Tatsache – die Behauptung der Existenz eines nicht durch die Staatsangehörigkeit definierten Volkes, der Existenz des Volkes als soziologische im Unterschied zur staatsrechtlichen Kategorie – mit dem Verdikt des Rechtsextremismus sanktioniert, sind wir in einer Orwellschen Dystopie gelandet. Statt die Verfassung zu schützen, beschädigt das BfV damit die Demokratie.“

Wer schützt die Verfassung vor dem Verfassungsschutz?

Globales Ziel: Auflösung homogener Völker

Die herrschenden Parteien in Deutschland sind die eifrigsten Vollstrecker des von der UNO und der EU verfolgten Migrationspaktes, der mittels der Massenmigration die Auflösung der homogenen Kulturvölker zum Ziel hat. Immer wieder propagierten einflussreiche globale Akteure die „Notwendigkeit“ der Völkervermischung, um monoethnische und monokulturelle Völker zum Verschwinden zu bringen, da nur multikulturelle und multireligiöse Gesellschaften weltweiten Wohlstand erzeugen könnten.

So sagte der international ungeheuer einflussreiche Ire Peter Sutherland, ehemaliger EU-Kommissar, Chef der WTO, Chairman von Goldman-Sachs, Vorsitzender der Trilateralen Kommission Europa, Mitglied des Lenkungsrates der Bilderberger und von 2006-2017 UN-Sondergesandter für Migration, am 30. September 2015 auf einer Tagung des US-Think Tanks „Council on Foreign Relations“: „ …
jeder der daherkommt und mir sagt, dass ich dazu entschlossen wäre, die Homogenität der Völker zu zerstören, hat verdammt nochmal absolut recht! Genau das habe ich vor! (Applaus, Gelächter). Wenn ich es morgen tun könnte, würde ich sie zerstören, mein eigenes Volk eingeschlossen.“

Der niederländische Sozialdemokrat Frans Timmermans, noch immer Erster Vizepräsident der EU-Kommission, forderte im Oktober 2015 die Mitglieder des EU-Parlaments auf, ihre Anstrengungen zu verstärken, „monokulturelle Staaten auszuradieren“ und den Prozess der Umsetzung der „multikulturellen Diversität (Vielfalt)“ bei jeder Nation weltweit zu beschleunigen. Die Zukunft der Menschheit beruhe nicht länger auf einzelnen Nationen und Kulturen, sondern auf einer vermischten Superkultur. Die Masseneinwanderung von moslemischen Männern nach Europa sei ein Mittel zu diesem Zweck.

Und der Portugiese Antonio Guterres, von 2005 bis 2015 Hoher Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen, sagte am 22.11.2016, kurz nach seiner Wahl zum neuen Generalsekretär der UNO, dass die „Migration nicht das Problem ist, sondern die Lösung“. Die europäischen Nationen hätten kein Recht darauf, ihre Grenzen zu kontrollieren, sie müssten stattdessen massenweise die ärmsten Menschen der Welt aufnehmen. „Wir müssen [die Europäer] davon überzeugen, dass die Migration unausweichlich ist, und dass es multiethnische Gesellschaften sind, die auch multikulturell und multireligiös sind, die den Wohlstand erzeugen.“ Die Politiker sollten diese „Werte“ höher stellen als den mehrheitlichen Wählerwillen. (Näher siehe: Die willigen Vollstrecker …)

Guterres als Flüchtlingskommissar der UNO bis 2015, ab 2016 Generalsekretär und Sutherland als UN-Sondergesandter für Migration bis 2017 waren maßgeblich am Zustandekommen der von der UN-Generalversammlung am 19.9.2016 beschlossenen „New Yorker-Erklärung“ beteiligt. Diese gab den Auftrag, bis Sommer 2018 einen „Globalen Pakt für Migration“ zwischen allen Mitgliedsstaaten auf den Weg zu bringen, der garantieren solle, dass Migranten ständig geordnet in andere Länder einwandern können. Die Rechte der Migranten sollten gestärkt und die Zielländer zur unbeschränkten Aufnahme verpflichtet werden.

Der Globale Migrationspakt ist Ende 2018 unter maßgeblicher Vorbereitung Deutschlands, vertreten durch Dr. Götz Schmidt-Bremme, der zuvor 2013-2017 Leiter und Ministerialdirektor der Rechts-, Konsular- und Migrationsabteilung im Auswärtigen Amt war, in Marokko beschlossen worden. Dieser bekannte sich in einem Nachruf auf den inzwischen verstorbenen Peter Sutherland ausdrücklich zu dessen Intentionen.
Das deutsche Außenministerium denkt ganz im Sinne der New Yorker-Erklärung der UNO, und das schließt die Verpflichtung mit ein, keinen Migranten an der Grenze zurückzuweisen, was ja bei uns seit 2015 de facto geschieht.

Solche „unbegrenzte Verpflichtungen dürfte der Bund nicht eingehen“, schrieb der Verfassungsrechtler und ehemalige Richter am Bundesverfassungsgericht Prof. Di Fabio, weil sie „die Institution demokratischer Selbstbestimmung und letztlich auch das völkerrechtliche System sprengen (würden), dessen Fähigkeit, den Frieden zu sichern, von territorial abgrenzbaren und handlungsfähigen Staaten abhängt.“

Doch darum haben sich die herrschenden Parteien in Bundestag und Regierung nie gekümmert. Das ist die verfassungswidrige Politik der Deutschland beherrschenden politischen Kaste, für die eine entsprechende kriminelle Kategorie noch nicht geschaffen ist. Sie zielt darauf ab, die Homogenität des deutschen Volkes aufzulösen und einen multikulturellen Staat zu schaffen (Sutherland). Was ja bedeutet, dass das deutsche Volk mit seiner hohen Kultur voraussichtlich mittelfristig verschwunden sein wird. (Siehe näher: Die UNO schmiedet …)

Und es schweigen die Lämmer.

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Quelle mit Anmerkungen im Text und extra am Schluss:

https://fassadenkratzer.wordpress.com/2023/05/26/der-verfassungsschutz-als-instrument-z...

Wieso müssen wir eigentlich das ukrainische Volk schützen, wenn es doch kein Volk gibt, der Begriff schon Nazi ist? o.w.T.

Manuel H. @, Sonntag, 28.05.2023, 08:23 vor 327 Tagen @ Falkenauge 1508 Views

offensichtlich will Habeck

aliter @, Sonntag, 28.05.2023, 12:46 vor 327 Tagen @ Falkenauge 2941 Views

den Dänen und Sorben die Minderheitenrechte wegnehmen, da nach seiner Ansicht es in der BRD nur ein deutsches Volk und keine sorbische oder dänischen Bevölkerungsanteile gibt. Und der merkwürdige UN Kommissar möchte wohl dem Isrealischen Staat die Grundlage entziehen.
Strafanzeigen sollten rausgehen.

Eine der besten Möglichkeiten wäre,

D-Marker @, Montag, 29.05.2023, 10:17 vor 326 Tagen @ aliter 1266 Views

in der BRD nur ein deutsches Volk und keine sorbische oder dänischen Bevölkerungsanteile

wenn sie sich ein Dokument besorgen, welches ihre Staatsangehörigkeit feststellt.

Dann geschehen viele Dinge wie von Zauberhand.

LG
D-Marker

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https://www.youtube.com/watch?v=LqB2b223mOM

Das sollte eigentlich nur die ideologisch verbrämte

aliter @, Montag, 29.05.2023, 15:02 vor 326 Tagen @ D-Marker 1006 Views

Dümmlichkeit unseres obersten Wirtschaftspolitikers darlegen. Natürlich gibt es die zwei Kategorien Staatsangehörigkeit und Volkszugehörigkeit. Nur so liessen und lassen sich Grenzgebiete zwischen zwei Staaten mit vermischten Populationen gut regieren. In Südjütland gibt es deutsche Schulen, in Nordschleswig dänische usw. Wenn man das grob missachtet gibt es Ärger wie damals in Oberschlesien und kürzlich in der Ukraine.
Natürlich ist es eigentlich Unsinn, wenn in meinem Pass als Staatsangehörigkeit deutsch steht da müsste BRD stehen, so wie Vereinigtes Königreich o.ä. oder Vereinigte Staaten... G
Der Hass der Politiker auf Leute, die die Rechtsgrundlagen des Staatssystems ernst nehmen ist mir nicht erklärlich.

Wenn es kein Deutsches Volk mehr geben solle, für wen gilt dann das "Völkerrecht"? [oT]

Beo2 @, NRW Witten, Montag, 29.05.2023, 21:19 vor 326 Tagen @ Falkenauge 752 Views

bearbeitet von Beo2, Montag, 29.05.2023, 21:28

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