Wahlrechts“reform“…..

Kaladhor @, Münsterland, Freitag, 17.03.2023, 14:33 vor 378 Tagen 2374 Views

Na hoffentlich machen jetzt alle ihr Zweitstimmenkreuzchen bei derselben Partei, der auch der Erststimmenkandidat angehört. Und hoffentlich trifft es dann FDP und Grüne am Stärksten!

Grüße

--
Ich bin nicht links, ich bin nicht rechts, ich kann noch selber denken!

Die CSU wäre gut beraten, ihre Wahlkreiskandidaten als unabhängige Kandidaten antreten zu lassen.

Ötzi @, Samstag, 18.03.2023, 01:12 vor 377 Tagen @ Kaladhor 1330 Views

Unabhängige Kandidaten dürfen immmer in den Bundestag, wenn sie den Wahlkreis gewinnen.

Das ist das einzige bleibende Schlupfloch. Ansonsten wird durch das Gesetz die Macht der Parteiführungen gegenüber den Kandidatendarstellern gestärkt. Denn es reicht nun nicht mehr aus, einen Wahlkreis zu gewinnen. Um in den Bundestag zu kommen, muss man seinen Wahlkreis entweder mit einem richtigen Erdrutschsieg gewinnnen, oder man muss gegenüber der Parteiführung buckeln, um einen guten Listenplatz zu bekommen.


Hier kann man das Ding im Original lesen:
https://www.bundestag.de/parlament/plenum/abstimmung/abstimmung?id=831

Werbung