Erstinstanzlicher Freispruch eines Arztes für Masken-freies Atmen

Falkenauge @, Montag, 09.01.2023, 10:21 vor 471 Tagen 4388 Views

Am 13.12.2022 hat das Landgericht Bochum den Hausarzt Dr. Andreas Triebel (77) überraschend vom Vorwurf, unrichtige Atteste zur Befreiung von der Corona-Maske ausgestellt zu haben, freigesprochen, wie waz.de berichtete. Der Oberstaatsanwalt hatte danach zuvor eine Geldstrafe in Höhe von 36.000 Euro (360 Tagessätze) gefordert. Dem sei die Strafkammer nicht gefolgt und habe auf den ärztlichen „Ermessensspielraum“ und die Therapiefreiheit verwiesen. Sie habe auch entschieden, dass der Arzt für zwei polizeiliche Praxisdurchsuchungen entschädigt werden muss. Der Freispruch des Arztes, der mehrfach auf Querdenken-Demos als Redner aufgetreten sei und die staatlichen Corona-Maßnahmen kritisiert habe, sei von ca. 100 Sympathisanten lautstark gefeiert worden. - Nachfolgend ein reflektierendes Gespräch der MWGFD mit den Verteidigern:

Ersteinstnazlicher Freispruch für freies Atmen

Ein reflektierendes Gespräch mit den Verteidigern
von Claudia J.

Der Bochumer Arzt Dr. Andreas Triebel saß nach Würdigung der ersten Strafkammer des Landgerichts Bochum zu Unrecht auf der Anklagebank – die Staatsanwaltschaft legt Revision ein.

Wer hätte das gedacht, dass man als Arzt mal dafür frei gesprochen wird, anderen das freie Atmen zu ermöglichen. Nach vielen Schandurteilen wurde nun vom Landgericht Bochum ein Urteil gesprochen, das hoffentlich wegweisend für vergleichbare Fälle sein wird. Neben unserem stellv. Vorsitzenden Dr. Weikl wird vielen anderen Ärztinnen und Ärzten wegen Ausstellung vermeintlich falscher Maskenatteste der Prozess gemacht. Nach sechs Gerichtsverhandlungen ist am 13.12.2022 am Landgericht Bochum nun das erstinstanzliche Urteil gefallen. Freispruch. Die Freude des Publikums wäre unter keiner noch so beherrschenden staatsanwaltschaftlichen Hybris einzudämmen gewesen. Bemerkenswert war auch die mündliche Urteilsbegründung des Richters, wie sie in der Presse wiedergegeben worden sind.

„Er habe danach zwar den Eindruck gewonnen, dass etliche Patienten, die Herr Triebel um ein Attest ersucht hätten, der sogenannten Querdenker-Szene angehörten oder mit dieser Szene sympathisierten. Das sei aber kein Grund, ihre Aussagen für nicht glaubhaft zu erklären.“

Diese Äußerung ist in der Tat bemerkenswert, weil sich die Richter im derzeitigen Korpsgeist schnell zur Gesinnungsjustiz verleiten lassen und der Druck einer übereifrigen, politisch angewiesenen Staatsanwaltschaft – längst nicht mehr „objektivste Behörde der Welt“ – enorm ist. Trotz des Freispruchs äußerte der zu Unrecht beschuldigte Arzt Dr. Triebel, dass die Durchsuchung seiner Praxis und die Beschlagnahmung seiner Patientenakten mit Konsequenzen einhergehen wird für jene Richter, die das veranlasst haben. Die systemisch gewordene Beweislastumkehr, die Ärzte dazu nötigt, gegen diese Ungeheuerlichkeiten anzukämpfen, lässt üble Folgeerscheinungen wie Nachrede und Rufmord so völlig unterhalb der Wahrnehmungsschwelle fallen, von psychischer Belastung und dem Imageschaden ganz abgesehen.

Interview

Nachdem wir selbst nicht vor Ort sein konnten, möchten wir seine Verteidiger Dr. Andreas Neumann und Prof. Dr. Schwab, die den Arzt am Tag des Freispruchs verteidigten, ein paar Fragen stellen:

MWGFD: Zunächst einmal, Herr Dr. Neumann, haben Sie und der Beklagte mit einem Freispruch gerechnet?

Dr. Andreas Neumann: Ich war mir sicher, dass dem Angeklagten nichts angelastet werden kann, dass die Vorwürfe keine Substanz haben und er in Gänze unschuldig ist. Und nachdem ich die beiden sachlichen und äußerst klaren Berufsrichter in der Verhandlung kennenlernen durfte, war ich auch zuversichtlich, sie davon überzeugen zu können. Im Hinblick auf die Revision gegen einen solchen Freispruch habe ich für die letzten beiden Termine Professor Dr. Martin Schwab und den erfahreneren Strafverteidiger Stefan Schlüter gewinnen können, die das Verfahren nunmehr fortsetzen und den Freispruch hoffentlich aufrechterhalten können.

MWGFD: Wie hat die Mainstream-Presse auf den Freispruch reagiert? Der WDR zumindest möchte weiterhin kein gutes Haar an ebenjenen „Maskenärzten“ lassen. Nach dem Motto „dass nicht sein kann was nicht sein darf“ (Christian Morgenstern) sprechen sie weiterhin ihr eigenes Urteil und ergehen sich weiterhin im Framing. So behauptet der WDR fälschlicherweise, dass der Angeklagte dem Richter in seinen Schlussworten gedroht habe, was jedoch widerlegt wurde.

Dr. Neumann: Ich habe die Berichterstattung zum Prozess nicht verfolgt und mich während meiner Mandatierung auch jeglicher Äußerung zum Verfahrensverlauf enthalten, auch wenn ich von den Medien durchaus bedrängt worden bin. Es ist – wie Sie auch an den Bezahlschranken vor den einschlägigen Artikeln erkennen können – letztlich auch eine große Ablenkungsshow. Und man tut gut daran, sich seine Lebenszeit nicht stehlen zu lassen, sondern sie selbstbestimmt und bewusst für Gutes einzusetzen.

MWGFD: Herr Prof. Dr. Schwab, Sie hatten Dr. Triebel am Tag des Freispruchs verteidigt und auf Social Media die Zuversicht geäußert, dass die Narrative langsam ein Ende haben? Inwiefern?

Prof. Dr. Schwab: Ja, mehrere Narrative der Medienpropaganda der letzten fast drei Jahre sind an den schroffen Klippen der Beweisaufnahme zerschellt.
• das Narrativ, Menschen, welche die C-Regeln ablehnen, würden sich an diese auch selbst nicht halten. In der Anklageschrift hatte es (sinngemäß) allen Ernstes geheißen, Herr Triebel habe sich öffentlich ablehnend zu den C-Maßnahmen geäußert, was Anlass zu der Annahme gebe, dass die Maskenbefreiungsatteste ohne medizinisches Fundament ausgestellt worden seien. Die Beweisaufnahme hat dieses unsägliche Vorurteil klar widerlegt.
• das Narrativ, „C-Leugner“ seien sowieso alle „Nazis“. Mehrere der Patientinnen und Patienten, die im Zeugenstand vernommen wurden, haben einen Migrationshintergrund. Herr Triebel hat den Menschen geholfen, egal wer sie sind und wo sie herkommen.
• das Narrativ, „C-Leugner“ und „Maskenverweigerer“ seien marodierende Nichtsnutze, die sich bei jeder denkbaren Gelegenheit mit der Polizei anlegten. Die Wirklichkeit kam im Gerichtssaal klar zur Sprache: Herr Triebel hat ganz normalen Menschen, die in ganz normalen Berufen einer ganz normalen Arbeit nachgehen, nach entsprechender Untersuchung die entsprechenden Atteste ausgestellt.

MWGFD: Herr Dr. Neumann, wie haben Sie den Prozess im Gesamten wahrgenommen und die Arbeit des Richters?

Dr. Neumann: Unnötig und äußerst fragwürdig war die öffentliche Vernehmung der Patientinnen und Patienten, die der Öffentlichkeit – soweit sie kein Auskunftsverweigerungsrecht ausüben konnten – intimste gesundheitliche Details preisgeben mussten, obwohl das Gericht lediglich Rechtsfragen, nicht aber medizinische Fragen entscheiden kann. Viele Patientinnen und Patienten wollten andererseits aber von sich aus ihre gesundheitlichen Beschwerden erläutern.
Während die Staatsanwaltschaft aber zum Teil sogar manipulativ einseitig agierte und etwa lediglich die entlastenden Zeuginnen und Zeugen eindringlich ausfragte und an die Wahrheitspflicht erinnerte sowie Suggestivfragen stellte, die ich beanstandet habe, erforschten die beiden amtierenden Berufsrichter unvoreingenommen die Wahrheit.

Beide Berufsrichter habe ich als starke Charaktere wahrgenommen, die sich nicht so leicht von einer offensichtlich politisierten Staatsanwaltschaft einschüchtern lassen. Beim Vorsitzenden Richter Dr. Thorsten Fülber mag dies nicht zuletzt auch mit seiner intensiven Promotionszeit bei der bedeutenden Strafrechtswissenschaftlerin Ellen Schlüchter (1938-2000) zusammenhängen. Kein schneller Doktor nur des Titels wegen, wie in Medizin und Jura so häufig, sondern eine aufrichtige Auseinandersetzung mit den verschiedenen Meinungen mit wahrheitssuchenden Ambitionen.

MWGFD: Ihr Verteidiger-Kollege Prof. Dr. Martin Schwab, der in den letzten beiden Verhandlungstagen mit Herr Rechtsanwalt Stefan Schlüter dazu gestoßen ist, sprach von einer sehr bewegenden Beweisaufnahme. Inwiefern, war sie bewegend?

Dr. Neumann: Bürgerinnen und Bürger aus allen Lebensbereichen und verschiedenen Alters berichteten von den Gründen ihrer jeweiligen Maskenbefreiung. In jedem einzelnen Fall hätte wohl jede Zuhörerin und jeder Zuhörer – mit Ausnahme des seltsam verbissenen und wie auf Befehl von oben agierenden Staatsanwalts – ebenso gehandelt wie der Angeklagte.

MWGFD: Prof. Dr. Schwab, sie sprachen davon, dass die Beweisaufnahme ein Schlaglicht darauf geworfen hat, mit welchem Fanatismus manche Akteure die Maskenpflicht glaubten durchsetzen zu dürfen. Haben Sie konkrete Beispiele?

Prof. Dr. Schwab:
• Ein Zeuge berichtete, er habe sich auf einem Platz, auf dem seinerzeit Maskenpflicht herrschte, einen Kaffee gekauft. Nachdem er davon einen Schluck getrunken habe, habe ihn ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes angeschnauzt, dass nach dem Absetzen des Kaffeebechers die Maske gefälligst sofort wieder aufzusetzen sei.
• Eine Zeugin, die von Herrn Triebel ein Attest für ihren Sohn bekommen hatte, nachdem dieser wegen eines verstopften Nasenraums keine Luft bekommen hatte (und schon gar nicht unter der Maske), berichtete, ihr Sohn sei wegen seiner Unfähigkeit, eine Maske zu tragen, von seinen Mitschülern gemobbt worden. Ihr Sohn habe psychologische Hilfe in Anspruch nehmen müssen und schließlich die Schule gewechselt.
• In einem anderen Fall hatte die Schulleitung permanent irgendetwas an dem Maskenbefreiungsattest auszusetzen, weswegen Herr Triebel es mehrfach ergänzen musste – als ob die Schulleitung über den medizinischen Sachverstand verfügte, um das beurteilen zu können!

MWGFD: Inwieweit hat die neue wissenschaftliche und medizinische Faktenlage vor Gericht Berücksichtigung gefunden und haben Sie Beweisanträge z. B. Vorladung von Sachverständigen gestellt?

Dr. Neumann: Selbstverständlich habe ich auch viele solcher Beweisanträge angekündigt und einige davon auch gestellt – vor Einbringung der weiteren angekündigten hatte ich bereits den Hinweis erhalten, dass weitere Entlastungsbeweise nicht erforderlich seien.
Der Freispruch erfolgte aber letztlich viel besser aus tatsächlichen Gründen, was die Aussichten eines Erfolgs auch in der Revision wahrscheinlicher macht. Wegen bloßen Indizien darf nicht verurteilt werden. Der Staatsanwaltschaft ist in keinem einzigen der vorgeworfenen Fälle der Nachweis gelungen, dass das Attest unrichtig gewesen sei.

MWGFD: Was unterscheidet den Fall den Sie verteidigt haben, vom Fall Dr. Ronny Weikl, dem als Arzt gleiches vorgeworfen wurde? Ein Freispruch in 2. Instanz hat der Passauer Arzt und stellv. Des Vereins MWGFD noch nicht errungen, wenngleich die geforderte Strafe (2 Jahre Freiheitsentzug, dreijähriges Berufsverbot) deutlich reduziert wurde (Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung)

Dr. Neumann: Leider habe ich den Fall Weikl nicht verfolgen können, weil ich selbst mit meinen eigenen Fragen beschäftigt war. Überhaupt kann ich allen nur empfehlen, sich auch nicht von den inzwischen ja unfassbar zahlreichen und unübersichtlichen neuen Medien und deren Berichterstattungen in immer zahlreichen neuen Formaten hypnotisieren zu lassen.
Ebenso wenig wie man sich die Tagesschau und Pharma-Propaganda einer Mai Thi Nguyen anschauen sollte, braucht man meiner unmaßgeblichen Meinung nach das einhundertste Video zur Schädlichkeit der Gen-Injektion oder auch der Maske, wenn man nicht vom Fach ist.
Diese Fragen sind mehr und mehr zu einer Glaubensfrage geworden. Viele Menschen schauen Videos von Paul Brandenburg und anderen zur quasi religiösen Erbauung. Wirkliche Kreativität wird dadurch aber gebunden statt entfaltet.

MWGFD: Prof. Dr. Schwab, nachdem Sie den Fall von Dr. Weikl als MWGFD-Mitglied mitbekommen haben, frage ich Sie: Von den 1096 Maskenattest urteilte das Gericht bei Dr. Weikl 24 Atteste ab, weil die Kinder in diesen 24 Fällen nicht persönlich untersucht wurden. Ist das fair?

Prof. Dr. Schwab: Dr. Weikl hat sich nichts zu Schulden kommen lassen, er hat seinen Patienten geholfen. Wer schreibt denn einem Arzt vor, auf welchem Weg, er seine Diagnosen gewinnt. Das entscheidende ist, kenne ich die Beschwerden. Ja. So hatte Dr. Triebel eine Patientin bei der die Maske eine Flashback-Erfahrung aufgrund eines Missbrauchs in der Vergangenheit hervorgerufen hat. Das kann ich mir auch am Telefon erzählen lassen, wenn es psychische Probleme sind. Wenn im Falle von Dr. Weikl die Eltern als gesetzliche Vertreter für die Kinder sprechen und sagen „mein Kind kriegt unter der Maske Atemnot“ dann vertraue ich doch den gesetzlichen Vertretern. Das ist in der Konstruktion der elterlichen Sorge angelegt, warum man hier bei der Diagnostik davon abrücken sollte, ist für mich nicht ersichtlich.
In diesem Zusammenhang möchte ich auf den Prozess der Ärztin Dr. Monika Jiang am 2.01.2022 in Weinheim aufmerksam machen, der gerade durch die Medien geht. Der Staatsanwalt fordert 3,5 Jahr Haft und Berufsverbot. Das ist so ein unglaublicher Wahnsinn, was hier passiert. Auch sie hatte Atteste über Gespräche am Telefon ausgestellt. In diesem Fall geht es um 4374 Atteste. Das wird gerade in die Länge gezogen, dass sich die Balken biegen. Diesem Fall werde ich unterstützend beiwohnen.

MWGFD: Herr Dr. Neumann. Wie erklären Sie sich, dass das Telemedizin-Gesetz plötzlich in dieser Thematik keine Anwendung findet?

Dr. Neumann: Jura ist niemals schwarz-weiß. Selbstverständlich finden alle geltenden Gesetze stets Anwendung, es gibt allerdings immer Argumente in die eine wie in die andere Richtung. Gerade darin besteht die Kunst des Anwaltshandwerks: die Position des eigenen Mandanten kreativ mit so vielen Argumenten zu seinen Gunsten wie nur irgend möglich zu stärken.

MWGFD: Herr Dr. Neumann, verteidigen Sie noch weitere Fälle solcher Art? Und wie schätzen Sie die Chancen für die unzählig anderen Ärzte ein, die sich ihre individuelle Gewissensfreiheit und Entscheidungsfähigkeit als Arzt nicht nehmen lassen?

Dr. Neumann: Ich bin zwar in erster Linie im Baurecht und Immobilienrecht bewandert und tätig und möchte es im Gegensatz zu einigen meiner Kollegen etwa der Anwälte für Aufklärung, denen ich seit einem Jahr angehöre, auch bleiben. Weiterhin bin ich aber – solange es keine Fachanwaltschaft für Corona-Recht gibt – siehe dazu bitte https://www.anwalt.de/rechtstipps/neues-rechtsgebiet-coronarecht-203098.html – offen für solche und vergleichbare Fälle.
Sie erreichen mich am besten per Mail an neumann@immoanwalt.nrw unter Angabe Ihrer Adresse, Ihrer Telefonnummer und Ihres genauen Anliegens, damit wir entscheiden können, ob eine Zusammenarbeit sinnvoll ist.

MWGFD: Lieben Dank, Herr Dr. Neumann und Herr Prof. Dr. Schwab für das offene Gespräch. Wir hoffen, dass eine weitere Instanz nicht nötig sein wird.
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Quelle mit Anmerkungen:
https://fassadenkratzer.wordpress.com/2023/01/09/erstinstanzlicher-freispruch-eines-arz...

Der Rechtsstaat ist am Ende, wie dieser Bericht beweist.

Rain @, Montag, 09.01.2023, 10:46 vor 470 Tagen @ Falkenauge 3930 Views

Ihr Lieben,

vordergründig ist es erfreulich, daß der Angeklagte freigesprochen wird.

Was für Laien nicht ersichtlich ist:

Keiner der Anwälte ist Strafverteidiger.

Auch im Fall Jiang war kein Strafverteidiger involviert.

Auch ich habe in mehreren Fällen vergleichbare Verfahren geführt, ich bin auch kein Fachanwalt für Strafverteidiger.

Die Damen und Herren Strafverteidiger halten sich hier vornehm bedeckt.

Warum, ist einfach zu erklären: Sie leben auch von der Beauftragung der Gerichte mit Pflichtverteidigungen.

Es ist ein großer Vorteil, wirtschaftlich unabhängig zu sein.


Beste Grüsse

Rain

--
Der Rechtsstaat ist wie die Luft: Unsichtbar aber essentiell.

Pflichtverteidiger

Manuel H. @, Montag, 09.01.2023, 11:00 vor 470 Tagen @ Rain 3189 Views

Vermute ich richtig, dass kompetente Strafverteidiger nicht darauf angewiesen sind, sich Kunden per Gericht zuteilen zu lassen, sondern kraft ihrer Kompetenz ausreichend eigene Klienten haben? Pflichtverteidiger sind vielleicht üblicherweise entweder Anfänger oder nicht von der hellsten Kerze?

Meines Wissens gibt es nur drei oder vier Strafverteidiger, die sich unbequemer Dissidenten annehmen, der berühmte, der ab und an facebook in die Knie zwingt, aber 2.500 Euro pro Tag verlangt, ein Ossi, der auf Massenaufträge hofft und unser Füllmich mit seiner Weltweit-Klage eines fernen Tages, vielleicht noch Frau Bahners, wenn sie mal aus der Geschlossenen Auslauf hat. Das wars dann schon. :-)

Ist abhängig von der Zeit

D-Marker @, Montag, 09.01.2023, 11:41 vor 470 Tagen @ Manuel H. 2731 Views

bearbeitet von D-Marker, Montag, 09.01.2023, 12:41

Es war einmal…

Wer einen Sinn für Gerechtigkeit hat, der möge frühere Richter verstehen.

Damals gab es den Grundsatz:

Man höre sich beide Seiten an.

Heute (Kriegsrecht):

"Es reicht, sich eine Seite anzuhören.
Die wird Euch genügend darüber berichten, was die andere Seite dazu sagt."


Bald wird es verboten sein, "Feindsender" zu konsumieren.

Das in Zeiten, wo ein Gericht jemanden bestraft, der Maskenbefreiungen ohne Kontakt zum Patienten ausstellt, aber auf der anderen Seite telefonische Krankschreibungen in sind.


LG
D-Marker

--
https://www.youtube.com/watch?v=LqB2b223mOM

Keiner der Benannten ist Strafverteidiger

Rain @, Montag, 09.01.2023, 12:03 vor 470 Tagen @ Manuel H. 2883 Views

Lieber Manuel,

bei dem Ossi weiß ich nicht, wen Du meinst, die anderen sind alle Zivilrechtler.

Bahner ist Medizinrechtlerin, die kann kein Strafrecht.

Strafrecht ist ein hartes Gebiet, wird vergleichsweise schlecht bezahlt.

Es gibt ein paar, die verlangen können, was sie wollen, Bossi gehörte dazu.

Durch die Geldwäschevorschriften ist der Markt für Strafverteidiger noch enger geworden,
richtig Geld kannst Du da nur machen, wenn Du einen ganz engumgrenzten Kundenstamm hast.

Der hockt aber eher in Berlin, Bremen oder Leverkusen.

Kurze Anekdote am Rande:

Ein in der Provinz bekannter Strafverteidiger arbeitete mit einer Wahrsagerin zusammen.

Wenn die Leute zu ihr kamen, verwies sie immer auf ihn, nur er könne ihnen helfen.

Der lies sich dann mit Naturalien zahlen.

Mit 50 war er tot.

Alles lange her, als man noch alle Kollegen und Richter kannte.


Beste Grüsse

Rain

--
Der Rechtsstaat ist wie die Luft: Unsichtbar aber essentiell.

Bussgeldsachen

Rainer ⌂ @, El Verger - Spanien, Montag, 09.01.2023, 19:10 vor 470 Tagen @ D-Marker 2258 Views

bearbeitet von Rainer, Montag, 09.01.2023, 19:15

Im Übrigen verbürge ich mich für die Ernsthaftigkeit der RA-Kanzlei.

Bußgeldsachsen.

So wie im Link beschrieben, hat ein Verwandter von mir das am Amtsgericht Kamenz durchgezogen. Nach vielen Schriftwechseln wurde dass Verfahren eingestellt, weil ein sogenanntes "Verfahrenshindernis" bestand. Was das genau bedeutete, wurde nie erklärt. Ich wurde sogar als Zeuge geladen und habe die Aussage verweigert. Für die Anfahrt von 650km erhielt ich eine Entschädigung von 730 Euro.

Rainer

--
Ami go home!
RundeKante
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WGvdL Forum

OT Kamenz, da war doch was?

D-Marker @, Montag, 09.01.2023, 20:18 vor 470 Tagen @ Rainer 2158 Views

Ach ja, da wurde ich zum Offiziersschüler und zum Leutnant ernannt.
Ein paar Jahre dort Raketentechnik studiert.

Im Ausgang mich in eine Sorbin verliebt.

Beim nächsten Ausgang hatte sie die ganze Familie eingeladen und wollte mit mir Verlobung feiern.
Dann voll wie ein Amtmann zur Kaserne getrampt weil kein Bus mehr fuhr.
Ein Opa mit Jeans hat mich mitgenommen.
In der Macherstraße sagte ich zu ihm:
„Du, hier dörfste nicht weiterfahren. Die schießen hier scharf.“

Der ließ sich aber net beirren und fuhr mich direkt vor den KDL (Kontroll- und Durchlass).

Als der Posten brüllte:
„Achtung! Genosse Generalmajor, in meinem Postenbereich keine besonderen Vorkommnisse!“
war ich schlagartig wieder nüchtern.

Mir ging es die Tage darauf sehr schlecht, aber es ist nie was gekommen.

LG
D-Marker

--
https://www.youtube.com/watch?v=LqB2b223mOM

Die Obersorben sind katholisch und ihre Frauen zu "händeln" wie Polinnen.

Griba @, Dunkeldeutschland, Dienstag, 10.01.2023, 15:45 vor 469 Tagen @ D-Marker 1970 Views

Alles mit Vorsicht - Familie gehört dort mit dazu.

--
Beste Grüße

GRIBA

Die Rückkehr der Hof-Flohmärkte - was für EU-Schwachmaten, Faeser will auch gleich noch ans Waffenrecht ... mkT

igelei, Lammd des Stasi2.0-Rollcommanders, Montag, 09.01.2023, 18:10 vor 470 Tagen @ D-Marker 2686 Views

... war auch so eine Nummer, die heimlich, still und leise durchgezogen wurde.

Faeser will alle Halbautomaten verbieten und Schreckschuß/Armbrust nur noch mit behördlicher Erlaubnis. Da bin ich mal gespannt.

MfG
igelei

<"Faeser will alle Halbautomaten verbieten ..."> Betroffene werden das gar nicht lustig finden.

BBouvier @, Montag, 09.01.2023, 18:30 vor 470 Tagen @ igelei 3135 Views

<"Faeser will alle Halbautomaten verbieten ...">


Hallo!

Das bedeutet, daß in 15.000 Vereinen der BRD hunderttausenden Sportschützen
die Sportpistolen und Selbstladegewehre enteignet werden.
Und natürlich auch den Sammlern, den entsprechend organisierten
Bundeswehrreservisten (RAGs) und den Jägern.
=> Über eine Million Betroffene.
Die werden das gar nicht lustig finden.

<"Innenministerin Faeser will das Waffenrecht verschärfen:
Schreckschusspistolen und Armbrüste sollen künftig
nur mit Waffenschein zu haben sein...
Der Gesetzesentwurf des Bundesinnenministeriums soll in Kürze
zur Abstimmung an die anderen Ressorts gehen
.">

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/faeser-waffenbesitz-101.html

Bisher rudert nur die FDP dagegen, der ich ein paar
aufmunternde Zeilen geschickt habe:
https://www.fdpbt.de/kontakt

Vielleicht schließt sich ja der eine oder andere Betroffene an.

Grüße,
BB

Danke sehr, D-Marker! (o.T.)

BBouvier @, Montag, 09.01.2023, 19:01 vor 470 Tagen @ D-Marker 1892 Views

.......................................................

Lies den Artikel von 2018 nochmal durch.

FOX-NEWS @, fair and balanced, Dienstag, 10.01.2023, 09:45 vor 470 Tagen @ D-Marker 2015 Views

Diese Rakete kam in der Ukraine schon zum Einsatz. Was fällt Dir da auf?

Grüße

--
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Läuft in Deutschland ...

Ich meine das hier:

FOX-NEWS @, fair and balanced, Dienstag, 10.01.2023, 23:01 vor 469 Tagen @ D-Marker 1877 Views

Anfang dieses Monats hatte der russische Regierungschef Wladimir Putin diese Gerüchte bestätigt und erste Details verraten. Danach bestätigte er die Existenz der Nuklearrakete Kinschal, russisch für Dolch.

Dann haben die vielleicht sogar einen Nuklearantrieb gebaut, der ohne Radioaktivität auskommt. Die Ukrainer hätten bestimmt gegenteiliges berichtet.

[[euklid]]

Diesen Artikel haben echt spezialisierte Fachexperten verzapft. [[sauer]]

Grüße

--
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Läuft in Deutschland ...

Lesen bildet, manchmal reicht auch weiterlesen

D-Marker @, Mittwoch, 11.01.2023, 20:30 vor 468 Tagen @ FOX-NEWS 1533 Views

bearbeitet von D-Marker, Mittwoch, 11.01.2023, 21:13

Anfang dieses Monats hatte der russische Regierungschef Wladimir Putin diese Gerüchte bestätigt und erste Details verraten. Danach bestätigte er die Existenz der Nuklearrakete Kinschal, russisch für Dolch.

Ein Satz später:

"Er ließ jedoch offen, wie weit die Entwicklung der Rakete ist."

Und welche Version mit welchem Antrieb z.B. gegen die Ukraine eingesetzt wurde, steht auch noch auf einem anderen Blatt.
Ich persönlich glaube nicht, dass da mit Kanonen auf Spatzen geschossen wird, also dass die Version mit einem Nuklearantrieb und entsprechenden Kosten (Reichweite von über 1 000 km, Mach 10, sollte die fertig entwickelt sein) gegen Nahziele wie die Ukraine eingesetzt wird.
Da reicht die Version mit 2 Feststoffstufen oder Kombination Feststoff-Flüssigkeitstriebwerk.

LG
D-Marker

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https://www.youtube.com/watch?v=LqB2b223mOM

In der Ukraine wurde sie mWn in zwei Fällen eingesetzt.

FOX-NEWS @, fair and balanced, Donnerstag, 12.01.2023, 00:45 vor 468 Tagen @ D-Marker 1557 Views

Trägerplatform ist dabei die Mig-31, das schnellste und höchstfliegenden Flugzeug der Welt (alle SR-71 sind außer Dienst).

Das waren reine Demonstrationen um zu zeigen, daß das Ding echt ist. Nuklearantriebe werden für Marschflugkörper mit praktisch unbegrenzter Reichweite entwickelt. Nahe Murmansk ist denen ein Testtriebwerk (2021?) explodiert, was zu einer auch bei uns messbaren Verseuchung geführt hat. Einen Testflug soll es 2022 aber auch schon gegeben haben.

Grüße

--
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Läuft in Deutschland ...

Nach meinen Kenntnissen in 3 Fällen

D-Marker @, Donnerstag, 12.01.2023, 03:46 vor 468 Tagen @ FOX-NEWS 1524 Views

bearbeitet von D-Marker, Donnerstag, 12.01.2023, 04:24

18.03.2022
SVO, Ukraine
Kampfstart im Rahmen der NWO
Die Kinzhal-Raketen zerstörten ein großes unterirdisches Lager mit Raketen und Flugmunition der ukrainischen Truppen in Deljatyn im Gebiet Iwano-Frankiwsk. Dies teilte der offizielle Vertreter des RF-Verteidigungsministeriums Igor Konaschenkow mit

20.03.2022
SVO, Ukraine
Kampfstart im Rahmen der NWO
Eine große Treibstoff- und Schmierstofflagerbasis in der Region Mykolajiw in der Ukraine wurde durch den Einsatz von Kalibr-Marschflugkörpern aus dem Kaspischen Meer und Kinzhal-Raketen aus dem Luftraum der Krim getroffen. Igor Konashenkov, offizieller Vertreter des russischen Verteidigungsministeriums, sagte am Sonntag gegenüber Reportern

11.04.2022
SVO, Ukraine
Kampfstart im Rahmen der NWO
Im Gebiet der Siedlung Chasov Yar in der Region Donezk zerstörte das Luftraketensystem Kinzhal einen vergrabenen, gut geschützten Kommandoposten einer Gruppierung ukrainischer Truppen im Donbass“, sagte ein Sprecher des russischen Verteidigungsministeriums

Quelle:

http://militaryrussia.ru/blog/


Spezieller Link:


18.03.2022 СВО, Украина боевой пуск в рамках СВО Ракетами "Кинжал" уничтожен крупный подземный склад ракет и авиационных боеприпасов войск Украины в Делятине Ивано-Франковской области. Об этом сообщил официальный представитель МО РФ Игорь Конашенков (источник)

20.03.2022 СВО, Украина боевой пуск в рамках СВО Нанесен удар по крупной базе хранения горюче-смазочных материалов в Николаевской области Украины с применением крылатых ракет "Калибр" с Каспия и ракет "Кинжал" из воздушного пространства Крыма. Об этом сообщил в воскресенье журналистам официальный представитель Минобороны РФ Игорь Конашенков (источник)

11.04.2022 СВО, Украина боевой пуск в рамках СВО В районе населенного пункта Часов Яр Донецкой области авиационным ракетным комплексом "Кинжал" уничтожен заглубленный хорошо защищенный командный пункт группировки украинских войск в Донбассе", - сказал представитель МО РФ (источник)

http://militaryrussia.ru/blog/topic-896.html

( https://militaryrussia-ru.translate.goog/blog/topic-896.html?_x_tr_sch=http&_x_tr_s... )


LG
D-Marker

--
https://www.youtube.com/watch?v=LqB2b223mOM

Mein Punkt ist, daß Nuklearantriebe hier keinen Sinn ergeben

FOX-NEWS @, fair and balanced, Donnerstag, 12.01.2023, 10:59 vor 467 Tagen @ D-Marker 1431 Views

Deren Vorteil liegt eher in der Ausdauer. Das gleiche oder sogar bessere Ergebnis bekommt man konventionell mit weniger Kosten und Risiko.

Grüße

--
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Läuft in Deutschland ...

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