SauberesFahrzeugbeschaffungsgesetz
Ihr Lieben,
die letzte Bundesregierung hat das oben bezeichnete Gesetz erlassen, das SaubFahrBeschG.
http://www.gesetze-im-internet.de/saubfahrzeugbeschg/
Danach müssen zukünftig Kommunen und öffentliche Verkehrsbetriebe (öffentliche Auftraggeber) den Wert von 45 % des Fahrzeugbestandes ohne Emmissionen bei der Beschaffung einhalten.
Der Wert gilt Länderweit, es kann wohl quergerechnet werden.
Es könnte interessant sein, hier zu investieren.
Beste Grüsse
Rain
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Der Rechtsstaat ist wie die Luft: Unsichtbar aber essentiell.