"Die Verpflichtung in bestimmten Einrichtungen tätiger Personen, eine Impfung gegen das Corona-Virus nachzuweisen, kann nicht mittels eines Zwangsgeldes durchgesetzt werden."

Naclador @, Göttingen, Donnerstag, 23.06.2022, 09:59 vor 645 Tagen 3742 Views

Das hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg nun letztinstanzlich entschieden.

Begründung: "Die verkürzt auch als „einrichtungsbezogene Impfpflicht“ bezeichnete einrichtungs- und unternehmensbezogene Nachweispflicht begründe nämlich gerade keine Verpflichtung der betroffenen Personen, sich gegen das Corona-Virus impfen zu lassen."

Viele Grüße,
Naclador

--
"Nur die Lüge benötigt die Stütze der Staatsgewalt. Die Wahrheit steht von alleine aufrecht."
Thomas Jefferson

Ich verstehe die Begründung nicht, und auch nicht das Ergebnis. Heißt das, dass in Niedersachsen die Impfpflicht für med. Berufe nicht überprüft werden darf und deshalb faktisch aufgehoben ist? owT

BerndBorchert @, Donnerstag, 23.06.2022, 12:02 vor 645 Tagen @ Naclador 2352 Views

bearbeitet von BerndBorchert, Donnerstag, 23.06.2022, 12:07

Nein, das heißt es nicht.

Naclador @, Göttingen, Donnerstag, 23.06.2022, 12:35 vor 645 Tagen @ BerndBorchert 3113 Views

Hallo BerndBorchert,

es bedeutet nur, dass es sich nicht um eine Pflicht des Angestellten handelt, sich impfen zu lassen, sondern um eine Pflicht der Einrichtung, den Nachweis über die Impfung einzuholen. Daher kann auch der Angestellte nicht mit einem Zwangsgeld zur Impfung genötigt werden. Ihm kann allerdings ein Betretungsverbot ausgesprochen werden, wenn er die Impfung nicht nachweist. Dies führt dann in der Regel natürlich zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Für den Angestellten bleibt es leider bei der Wahl Impfung oder Jobverlust, aber wenigstens drohen keine darüber hinaus gehenden Nachteile wie Geldstrafen.

Viele Grüße,
Naclador

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"Nur die Lüge benötigt die Stütze der Staatsgewalt. Die Wahrheit steht von alleine aufrecht."
Thomas Jefferson

Eine von mir bekannte Einrichtung (ex Arbeitgeber)

Mirko2 @, Donnerstag, 23.06.2022, 13:04 vor 645 Tagen @ Naclador 3205 Views

Würfelt jeden Tag neu, um genug Personal zu haben. Dabei mach dieser enormer Druck auf die Angestellten. Die sich impfen lassen haben, krauchen jetzt schon auf dem Zahnfleisch und müssen extra Schichten übernehmen.

Erst wenn es Tote gibt, weil die Menschen nicht mehr versorgt werden können aufgrund der Impfpflicht, dann wird Berlin wach ..oder auch nicht.[[sauer]]

die Hoffnung stirbt zuletzt

FredMeyer @, Südrand der Heide, Donnerstag, 23.06.2022, 13:12 vor 645 Tagen @ Mirko2 2824 Views

Erst wenn es Tote gibt, weil die Menschen nicht mehr versorgt werden können aufgrund der Impfpflicht, dann wird Berlin wach ..oder auch nicht.[[sauer]]

die werden sicher nicht wach..

GRUSELKABINETT: Sind unsere Politiker wirklich so doof?

das läuft schon lange so...

--
Fred

Wieso?

Mephistopheles, Donnerstag, 23.06.2022, 13:21 vor 645 Tagen @ Naclador 2726 Views

Hallo BerndBorchert,

es bedeutet nur, dass es sich nicht um eine Pflicht des Angestellten handelt, sich impfen zu lassen, sondern um eine Pflicht der Einrichtung, den Nachweis über die Impfung einzuholen. Daher kann auch der Angestellte nicht mit einem Zwangsgeld zur Impfung genötigt werden. Ihm kann allerdings ein Betretungsverbot ausgesprochen werden, wenn er die Impfung nicht nachweist. Dies führt dann in der Regel natürlich zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Für den Angestellten bleibt es leider bei der Wahl Impfung oder Jobverlust,

Verstehe ich nicht. Derdiedas Angestellte war jeden Tag da und hat seine Arbeitskraft angeboten. Wenn der Arbeitgeber darauf verzichtet, sie in Anspruch zu nehmen, ist das dessen Sache. Derdiedas Angestellte hat jedenfalls seine sich aus dem Vertrag ergebenden Pflichten erfüllt.
Nach meinem Rechtsverständnis darf der Arbeitgeber schön brav Lohnsteuer, Sozialversicherung und Arbeitslohn (in dieser Reihenfolge lt. Gesetz) weiterbezahlen. Er hätte ja auch dendiedas Angestellte woanders einsetzen können.

aber wenigstens drohen keine darüber hinaus gehenden Nachteile wie Geldstrafen.

Viele Grüße,
Naclador

Gruß Mephistopheles

So ist das ..

Mirko2 @, Donnerstag, 23.06.2022, 13:32 vor 645 Tagen @ Mephistopheles 2652 Views

Die Freistellung kommt vom Amt à la Betretungsverbot. Es gibt ein Urteil, wonach der AG weiterhin das Gehalt zahlen muss.

Das mit einem Betretungsverbot halte ich für eine haarige Sache. Die Arbteitsrechtsjuristen werden sich jedenfalls die Finger reiben.

Mephistopheles, Donnerstag, 23.06.2022, 13:49 vor 645 Tagen @ Mirko2 2520 Views

Die Freistellung kommt vom Amt à la Betretungsverbot. Es gibt ein Urteil, wonach der AG weiterhin das Gehalt zahlen muss.

Für unproblemaitisch halte ich ein Betretungsverbot in Zimmer, in denen sich Patienten aufhalten, die nach Ansicht des Arbeitgebers durch den Zustand der Nichtimpung gefährdet sein könnten. Allerdings muss das in jedem Einzelfall begründet werden. Das könnte auch ausgedehnt werden auf ganze Abteilungen.

Jedoch ein Betretungsverbot für die gesamte Anlage halte ich für äußerst problematisch. Schließlich gibt es ja auch Bereiche, in denen keine Patientengefährdung gegeben ist.

Auf jeden Fall werden sich sämtliche Arbeitsrechtssjuristen gerade sämtliche Hände reiben.

Gruß Mephistopheles

Dazu müssten sich die Richter an geltendes Recht halten

Manuel H. @, Freitag, 24.06.2022, 13:55 vor 644 Tagen @ Mephistopheles 1515 Views

Was mit Richtern passiert, die geltendes Recht, das Regierungsplänen zuwiderläuft, durchsetzen wollen, haben wir nun mehrfach erleben müssen. Das weiß auch der kleine Amtsrichter und wird das Wohl seiner Familie mit den einstigen Grundsätzen richtiger Rechtsprechung abwägen müssen. Er wird also gegen geltendes Recht und für seine Familie entscheiden. Der einzelne mutige Richter hat frühmorgens das SEK im Haus, eine Verleumdungskampagne der Medien am Hals und findet sich entlassen oder versetzt mit geringeren Bezügen irgendwo wieder.

Die Bombe des Tages!

Mirko2 @, Donnerstag, 23.06.2022, 13:58 vor 645 Tagen @ Naclador 4061 Views

„Bald mehr Geimpfte als Ungeimpfte im Krankenhaus“: Modellierer sagt, wie gefährlich BA.5 ist
Quelle: Focus

Die Frage ist doch, ich als nicht geimpfter soll mich jetzt impfen lassen nur damit ich krank werden kann oder doch nicht ..[[hae]]

Ach was, das sind doch nur vorübergehende Impfreaktionen, eigentlich ein gutes Zeichen

Joe68 @, Donnerstag, 23.06.2022, 17:00 vor 645 Tagen @ Ikonoklast 2305 Views

Unser Prof Dr Gesundheitsminister Lauterbach hat doch vor wenigen Monaten, er ist ja Experte, behauptet dass die Impfung nebenwirkungsfrei ist, so habe ich das in Erinnerung.

Der wird doch , als Arzt, nicht etwa gelogen haben?


Ups, seit ein paar Tagen behauptet er, es gäbe Nebenwirkungen, bin jetzt verwirrt ....

Der Tod nach Impfung ist dann also auch nur eine "vorübergehende" Impfreaktionen?!

Socke ⌂ @, Donnerstag, 23.06.2022, 20:16 vor 645 Tagen @ Joe68 2066 Views

Ups, seit ein paar Tagen behauptet er, es gäbe Nebenwirkungen, bin jetzt verwirrt ....

Aber nein, der Onkel sagt nichts als die reine Wahrheit:
Schon letztes Jahr, als die Frage nach negativen Langzeitnebenwirkungen aufkam, der stur betonte, es gäbe keine Langzeitfolgen, obwohl aufgrund der Blitz- und Notfallzulassung keine Langzeiterfahrungen vorliegen konnten, wusste jeder denkende Mensch was Sache ist.

--
Notquartier für das Gelbe:
http://derclub.xobor.de/
(Im Falle von Störungen beim Gelben soll dies nur als "Info-Kanal" dienen, bis das Gelbe wieder erreichbar ist, siehe hier)
https://www.dasgelbeforum.net/index.php?id=509208

Das wird noch rechtliche Folgen haben

sensortimecom ⌂ @, Donnerstag, 23.06.2022, 18:07 vor 645 Tagen @ Ikonoklast 2859 Views

Bin 100%-ig überzeugt dass es da noch zu Klagen kommt. Bis hinauf zum EuGH.

Ob es die EU dann noch geben wird?

Mephistopheles, Donnerstag, 23.06.2022, 18:35 vor 645 Tagen @ sensortimecom 2683 Views

bearbeitet von Mephistopheles, Donnerstag, 23.06.2022, 19:16

Bin 100%-ig überzeugt dass es da noch zu Klagen kommt. Bis hinauf zum EuGH.

...wenn die Klage beim EuGH angekommen ist?

Was geschah eigentlich mit den beim Verfassungsgerichtshof anhängigen Verfahren nach dem 23.Mai 1933?


Gruß Mephistopheles

Die geben nicht so schnell auf, 2/3 G wird wieder kommen, Ausgrenzung der Ungeimpften

Joe68 @, Freitag, 24.06.2022, 09:52 vor 644 Tagen @ Eugen A. Tagpfau 2118 Views

In der EU führen die ersten Staaten wieder PCR Testnachweise für ungeimpfte Touristen ein.

Inzwischen dürfte aber jeder Dorfdepp, nur unter Beobachtung in seiner Umgebung, mitbekommen haben das eine Impfung gegen Corona keine Gewähr vor Ansteckung/Weitergabe bietet (das Virus lässt sich nicht wegimpfen, es passt durch Fluchtvarianten jeweils an), aber unsere Politiker und willfährige, sog Wissenschaftler, lassen sich davon nicht beirren.

Es gilt wohl der alte Esoteriker Wahlspruch, deine Gedanken gestalten deine Realität. Unsere Politiker/Wissenschaftler sind demnach der Esoterik zuzuordnen. Ob es zum Wohle der Menschheit ist? Das bezweifle ich, denn bisher profitieren nur ganz wenige, aber dafür mit Millionen und Milliarden.

Jetzt auch keine Nachricht mehr auf ORF.at

Eugen A. Tagpfau @, Freitag, 24.06.2022, 11:40 vor 644 Tagen @ Eugen A. Tagpfau 2003 Views

22 Stunden nach der Verkündigung des Endes der Impfpflicht ist die Nachricht aus allen Vielklickmedien verschwunden.

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