Die „Täter“ müssen außerdem selbst für die Haftkosten (Verpflegung und Unterbringung) aufkommen.
Bislang durften Straftäter ihre Strafe "umsonst" absitzen, erhielten sogar für die verordnete Zwangsarbeit einen Stundenlohn.
Zitat
Wie die Gefängnisse an der Gefangenenarbeit verdienen könnten, zeigt das Beispiel von Dr. Oetker. Auf Anfrage teilt der Lebensmittelhersteller mit, dass eine seiner Speditionen Freigänger aus der JVA Bielefeld-Senne „für leichte Lagertätigkeiten zur Unterstützung in der Kommissionierung und Konfektionierung von Dr. Oetker-Aufträgen“ einsetzt. Dafür zahle die WLS Spedition GmbH 10,27 Euro pro Stunde an das Gefängnis. Zu dem konkreten Fall äußert sich die Landesjustizvollzugsdirektion nicht. Sie bestätigt aber allgemein, dass der Stundenlohn an die Tariflöhne von freien Arbeiter*innen angepasst sei. Bei den Gefangenen kommt jedoch lediglich der im Strafvollzugsgesetz festgelegte Stundensatz von ein bis drei Euro an. Und wo bleibt die Differenz zwischen dem Stundenlohn, den die Spedition ans Gefängnis zahlt, und dem Stundenlohn, den die Gefangenen erhalten? Immerhin dürften es rund sieben Euro pro Stunde sein.
https://correctiv.org/aktuelles/justiz-polizei/leben-im-gefaengnis/2021/07/21/made-in-g...
Das Plus aus der Ausbeutung wird dem Landeshaushalt als willkommene Einnahmequelle zugeschlagen.
Nun verursachen Strafgefangene ja Kosten für Verpflegung, Unterbringung und Bewachung.
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Bei der Kostenentwicklung können die Daten aus Nordrhein-Westfalen als Beispiel dienen: 1980 waren es rund 41 Euro am Tag, 1990 dann 66 Euro, im Jahr 2000 schon 71 und 2015 schließlich 133,55 Euro.
Rechnet man die Werte auf den Monat hoch, kommt man bundesweit für 2010 auf rund 3.300 Euro. Heute dürfte die Marke von 4.000 Euro bereits gerissen sein.
https://www.gelbeseiten.de/ratgeber/rf/Hinter-Gittern-Was-kostet-eigentlich-ein-Haeftling
4.000 Euro sind 133,33 Euro pro Tag, die der Impfverweigerer dann für jeden Tag Haft zu bezahlen hat.