Unterschied Impfpflicht und Impfzwang erklärt
ab Minute 2:30
(wobei das ARD/ZDF Zitat die Minuten vorher, in der Frau Freisler gegen Volksschädlinge wettert, ist sehenswert)
Manuel H. , Dienstag, 23.11.2021, 14:30 vor 883 Tagen 3835 Views
ab Minute 2:30
(wobei das ARD/ZDF Zitat die Minuten vorher, in der Frau Freisler gegen Volksschädlinge wettert, ist sehenswert)
Lydia , Dienstag, 23.11.2021, 19:39 vor 883 Tagen @ Manuel H. 1913 Views
Ich verliere gerade meine Arbeit.
Aber ich möchte Zeit gewinnen.
Ab wann tritt die Impfpflicht in Deutschland für Pfleger faktisch in Kraft?
Ich finde kein Datum.
Vorgesetzte möchten sofort morgen meine Entscheidung, wenn es denn zur Pflicht kommt.
Ist das rechtens oder kann man sagen, dass man das dann entscheidet, wenn ein Datum bekannt ist?
NegaPosi, Dienstag, 23.11.2021, 19:59 vor 883 Tagen @ Lydia 1905 Views
bearbeitet von NegaPosi, Dienstag, 23.11.2021, 20:07
Lies mal die Absätze:
https://www.zusammengegencorona.de/impfen/gesundheits-und-pflegeberufe-impfen/allgemein...
Gibt es in Deutschland eine Impfpflicht bei Gesundheitsfachpersonal?
Gibt es eine Impfpflicht? Kann mich meine Arbeitgeberin oder mein Arbeitgeber zur Impfung zwingen?
Wenn die morgen fragen, frag die nach der rechtlichen Grundlage, wenn es nur deren Wunsch ist dann kannst du dir überlegen dem Nachzukommen, du könntest dir im Gegenzug (ohne dem Wunsch der schlumpfung zu entsprechen.) das dreifache Gehalt wünschen.
Ohne rechtliche Grundlage würde ich nichts machen und wenn es rechtlich gewünscht wird, lass dich Kündigen aber Kündige nicht selbst.
https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/127482/Westerfellhaus-lehnt-eine-Impfpflicht-fue...
Westerfellhaus lehnt eine Impfpflicht für Pflegekräfte ab
https://www.rnd.de/politik/corona-3g-am-arbeitsplatz-neues-infektionsschutzgesetz-ab-mi...
Das umstrittene, von SPD, Grünen und FDP vorgelegte Gesetz sieht zur Bekämpfung der Corona-Pandemie unter anderem 3G am Arbeitsplatz sowie in Bussen und Zügen vor. Hier muss man dann entweder nachweisen, dass man geimpft oder genesen ist oder einen aktuellen negativen Corona-Test vorlegen. Flächendeckende Ausgangsbeschränkungen und Schulschließungen gibt es mit dem neuen Gesetz vorerst nicht mehr. Es soll aber bereits am 9. Dezember in einer Bund-Länder-Runde evaluiert und gegebenenfalls nachgeschärft werden.
EDIT:
Zwei Anwälte, drei Meinungen.
Gruss NP
Arbeiter , Dienstag, 23.11.2021, 23:18 vor 883 Tagen @ Lydia 1466 Views
und wenn es Ihnen nicht passt, dann sollen sie kündigen ..
Schliesst sofort Rechtschutzversicherung ab, möglicherweise zahlt die Dir ein Anwalt, um Dir Abfindung rauszuholen. Geniesse die Zeit der Arbeitslosenversicherung und orientiere Dich so neu/um, daß Du eine Arbeit findest/hast, woe es keine Versuchskanickel-Spritze braucht.
Herzliche Grüße
Arbeiter
Manuel H. , Mittwoch, 24.11.2021, 02:48 vor 883 Tagen @ Lydia 1325 Views
Tradititionell ist der Rechtsschutz für Arbeitnehmer recht stark.
Rechtsschutzversicherung gestern abschließen und sich bereits vorher über die möglichen Optionen beraten lassen.
Nicht selber kündigen, keine Vergleiche oder Vereinbarungen anwaltlich ungeprüft unterschreiben.
Zeit gewinnen? Wenn Dich die Situation krank macht oder eine andere Krankheit auftritt, zum Arzt und sich die Krankheit bestätigen lassen. Dann hast Du bei Weiterbezahlung des Gehalts erst einmal Zeit und weniger Druck.
Soweit trotz Krankheit möglich, sich Rat holen (Anwalt)
Leben auf Arbeitslosengeld1 anpassen, (meist 1 Jahr), dann auf Arbeitslosengeld 2 anpassen.
Eine mit Corona Maßnahmen begründete Kündigung ist noch nicht zulässig. Arbeitgeber verliert den Prozess, wenn sich der Arbeitnehmer wehrt.
Wenn der Arbeitgeber durchzieht, er also gelogene Begründungen vorschiebt, ist der Job dann trotzdem weg, aber Abfindung und längere bezahlte Kündigungszeit möglich.
Ausschöpfen der Kündigungsfrist (altersabhängig, abhängig von der Dauer der Betriebszugehörigkeit) möglich, Abfindung in der Regel 1/2 bis 1 Monatsbrutto je Jahr der Betriebszugehörigkeit.
Mirko, Česko, Mittwoch, 24.11.2021, 08:19 vor 882 Tagen @ Manuel H. 1139 Views
bearbeitet von Mirko, Mittwoch, 24.11.2021, 08:54
Wenn der AG kommt, es gibt doch die Masernimpfplicht .. Diese Impfpflicht liegt auch schon Jahre bei dem Bundesverfassungsgericht und ist bis heute nicht entschieden!
Edit: Ich verstehe auch die Arbeitgeber nicht, die jede Verordnung "ungeprüft" weitergeben! Der Arbeitgeber hat dazu die Pflicht, es überprüfen zu lassen. Wie ich schon vor einer Woche geschrieben habe, der Staat kann ein Unternehmen sehr schnell schließen, Finanziell kaputt machen. Der Dauererregte Lauterbach und sein Tierarzt fahren dieses Land völlig an die Wand und der Sparkassenfutzzi will die Menschen auf ITS zerren .. was für ein Wahnsinn!!
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Gesunde Menschen zu schädigen, um die Gesundheit der Schwächsten zu erhalten, ist eine Entscheidung der rückständigen Logik.
Manuel H. , Mittwoch, 24.11.2021, 12:53 vor 882 Tagen @ Mirko 1037 Views
8 von 10 Verordnungen sind völlig unsinnig und nur teuer. Sich dagegen zu wehren, völlig sinnlos, da sofort die Keule Bussgeld oder Ladenschließung um die Ecke kommt.
Bei den Corona-Maßnahmen bitte bedenken. Die meisten Arbeitgeber informieren sich über das Staats-TV und nur soviel, da keine Zeit, um einigermaßen das Wichtigste mitzukriegen.
Sie sind also meist mediengläubig und glauben alles, werden also mit besonders scharfer Durchsetzung ihrer geglaubten Verantwortung gerecht werden.
Ein Freund von mir ist Chef von über 200 Mitarbeitern, wollte aber nicht mit mir ins Theater, weil er vor Ort herausfand, dass er den Saal mit Ungeimpften teilen muß (die hatten 3G).
Kannste Dir also vorstellen, wie es dessen Mitarbeitern ergeht.
FOX-NEWS , fair and balanced, Mittwoch, 24.11.2021, 10:44 vor 882 Tagen @ Lydia 1038 Views
Wo ist das Problem? Ich würde dem gelassen entgegen sehen, wenn ich
- über Eiserne Reserven verfüge,
- mich nicht mit Krediten und Hypotheken übernommen habe.
Beides sollte man als wacher Leser hier mittlerweile verinnerlicht und umgesetzt haben. Ich gebe dieser Hysterie noch ein paar Monate, und danach haben wir plötzlich ganz andere Sorgen.
Grüße
Mirko, Česko, Mittwoch, 24.11.2021, 10:53 vor 882 Tagen @ FOX-NEWS 1072 Views
bearbeitet von Mirko, Mittwoch, 24.11.2021, 10:59
Bildung ist immer noch Ländersache. Ein PDL (Pflegedienstleitung) wird nicht in jeden Bundesland anerkannt. Auch die Ausbildung untereinander nicht! Außer klinische Beatmung wird von jeden Bundesland anders gehandhabt, nicht jeder Altenpfleger darf es.
Dieses System, beißt sich gerade selber in den Schwanz.
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Gesunde Menschen zu schädigen, um die Gesundheit der Schwächsten zu erhalten, ist eine Entscheidung der rückständigen Logik.
FOX-NEWS , fair and balanced, Mittwoch, 24.11.2021, 13:17 vor 882 Tagen @ Mirko 975 Views
NegaPosi, Mittwoch, 24.11.2021, 13:02 vor 882 Tagen @ Lydia 1215 Views
Arzt aufsuchen, Burn Out für 6-9 Monate, bis dahin liegen deine Chefs in ihren eigenen Betten und bist bei vollen Bezügen erst mal abgesichert.
Dann kannst du ihnen ein bisschen übers streicheln und ein paar Grimassen schneiden.
Gruss NP
Lydia , Mittwoch, 24.11.2021, 19:40 vor 882 Tagen @ NegaPosi 937 Views
... für die Antworten.
Mal sehen, wie es dann weitergeht.
NegaPosi, Mittwoch, 24.11.2021, 19:51 vor 882 Tagen @ Lydia 903 Views
Alles gute für dich und schlaf drüber.
Wenn sie die dir zu doll auf die Wäsche rücken, dann sag ihnen das es dir plötzlich nicht gut geht, und geh zu einem Doc der dich Krankschreibt. Wenn der Doc dich nicht auf Burn Out Krankschreibt dann suche in der Zeit einen der das macht, dann hast du erst mal Ruhe.
Ich gehe davon aus das keine Schlumpfpflicht kommt, das ist nur Kirremachen.
Gruss NP