[§ 130-ARD] Meint Ihr das ist Volksverhetzung?

Arbeiter @, Samstag, 20.11.2021, 23:51 vor 859 Tagen 4359 Views

bearbeitet von Arbeiter, Sonntag, 21.11.2021, 00:06

"Freitag Abend, in der wichtigsten Nachrichtensendung des Landes, den Tagesthemen, 21.45, in der ARD. Finanziert durch Zwangsgebühren. Auch von Millionen Ungeimpften. Ein Kommentar voller Hass und Hetze gegen diese – den mir ein Leser schickte mit dem Hinweis, er gehe davon aus, dass es sich um eine Fälschung handeln müsse. Sarah Frühauf vom Mitteldeutschen Rundfunk tritt dabei im Stile einer Inquisitorin auf. Hier der Kommentar im Wortlaut:

Na, herzlichen Dank an alle Ungeimpften.

Dank Euch droht der nächste Winter im Lockdown. Vielerorts wieder ohne Weihnachtsmärkte, vielleicht wieder ohne die Weihnachtsfeiertage im Familienkreis. Die angekündigten Maßnahmen in Sachsen und Bayern sind ein Schlag ins Gesicht für alle, die in den vergangenen Monaten solidarisch waren, die sich haben impfen lassen. Die Einschränkungen sind notwendig, ohne Frage, wären aber nicht nötig gewesen, wenn mehr Menschen verantwortlich gehandelt hätten. ... "
Quelle: Reitschuster

Müsst Ihr Euch Live anschauen, in Bild und Ton kommt das Ganze erst richtig zur Geltung:( 1 Min)
https://www.daserste.de/information/nachrichten-wetter/tagesthemen/videosextern/tagesth...

Auf jeden Fall scheint mir das eine Kriegserklärung.
Wollen Sie den Gesunden vielleicht sagen:

Wir werden Euch ab jetzt jagen.
Wir müssen Euch alle wegspritzen, denn mit Euch scheitert unser Great Reset.
Und was jetzt?

Herzliche Grüße

Arbeiter

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§ 130
Volksverhetzung

(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,

wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Nein, das ist von der Meinungsfreiheit gedeckt.(owT)

FOX-NEWS @, fair and balanced, Sonntag, 21.11.2021, 00:22 vor 859 Tagen @ Arbeiter 2283 Views

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Läuft in Deutschland ...

von Fuchs, Schlauheit oder gar Neuigkeiten ist da nicht viel zu merken.

nereus @, Sonntag, 21.11.2021, 09:38 vor 858 Tagen @ FOX-NEWS 2183 Views

Schau mal da.

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Quelle: https://www.klonovsky.de/acta-diurna/

Die Impf-Fanatiker können nicht einmal die einfachsten Dinge auseinander halten.

mfG
nereus

Der Staatsfunk unterliegt der Rundfunkfreiheit

Rainer ⌂ @, El Verger - Spanien, Sonntag, 21.11.2021, 12:32 vor 858 Tagen @ FOX-NEWS 1734 Views

Rundfunkfreiheit ist keine Pressefreiheit und beinhaltet nur eine sehr eingeschränkte Meinungsfreiheit.

https://www.danisch.de/blog/2021/09/05/das-zdf-und-die-meinungsfreiheit/
Ich hatte doch im Blog und in den stellungenahmen lang und breit beleuchtet und erklärt, dass der Öffentlich-Rechtliche Rundfunk nicht nur schon per Konstruktion verpflichtet ist, alle ernstlich vertretenenen Auffassungen angemessen und gleichberechtigt nebeneinander darzustellen, sondern dass das laut Bundesverfassungsgericht die Grundlage dafür ist, Beiträge zwangsweise und nutzungsunabhängig zu erheben. Das ist ja das, was ich so oft angesprochen habe, dass die alle immer von Presse- und Meinungsfreiheit reden, obwohl jemand, der beim Fernsehen arbeitet, beides nicht hat. Pressefreiheit gar nicht, und Meinungsfreiheit nur in ganz geringem und randwertigem Umfang. Denn sie sind Rundfunk und nicht Presse. Sie haben Rundfunkfreiheit, und die umfasst nicht das Recht, einseitig darzustellen.

https://www.danisch.de/blog/2020/12/25/das-geschwaetz-des-zdf-heute-journal-im-allgemei...
Ich hatte doch neulich, vor allem in der Stellungnahme, auch per Video ausführlich erklärt, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland
* keine Presse-, sondern nur Rundfunkfreiheit hat und
* gesetzlich verpflichtet ist, wahrheitsgemäß, umfassend und politisch neutral zu berichten und alle in der Gesellschaft vertretenen Auffassungen darzustellen, und die einseitige Propaganda und links-außen-Sicht, die wir da jeden Tag pausenlos übergebraten bekommen, nicht senden dürfen. Das, was die öffentlich-rechtlichen Sender senden, ist gesetzlich verboten.


Rainer

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wichtige Unterscheidung - kannte ich nicht - danke o.w.T.

Manuel H. @, Sonntag, 21.11.2021, 12:42 vor 858 Tagen @ Rainer 1538 Views

Fein, dann haben sie eben gegen andere Regeln und Gesetze verstoßen. Die Ausgangsfrage war aber, ob gg §130 verstoßen wurde. (owT)

FOX-NEWS @, fair and balanced, Sonntag, 21.11.2021, 18:36 vor 858 Tagen @ Rainer 1340 Views

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Läuft in Deutschland ...

Kurz gesagt ...

Rainer ⌂ @, El Verger - Spanien, Sonntag, 21.11.2021, 01:55 vor 858 Tagen @ Arbeiter 3107 Views

§ 130
Volksverhetzung
(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1. gegen ... Teile der Bevölkerung ... zum Hass aufstachelt, zu ... Willkürmaßnahmen auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine ... Gruppe ... beschimpft, böswillig verächtlich macht ...
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

... kann sich das jeder selbst denken.

Erfahrung mit entsprechenden Systemen habe die Deutschen. Wird ihnen ja fast täglich aufs Fernsehbrot geschmiert.

Rainer

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Wer soll da Recht sprechen?

Mephistopheles, Sonntag, 21.11.2021, 09:13 vor 858 Tagen @ Rainer 2053 Views

bearbeitet von Mephistopheles, Sonntag, 21.11.2021, 09:18

§ 130
Volksverhetzung
(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1. gegen ... Teile der Bevölkerung ... zum Hass aufstachelt, zu ... Willkürmaßnahmen auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine ... Gruppe ... beschimpft, böswillig verächtlich macht ...
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Etwa ein GVO, ein genetisch veränderter Organismus, ehemaliger Mensch, in seiner Funktion als Richter?
Auf die Debatte über die richterliche Unbefangenheit bei solchen Richtern bin ich schon mal gespannt. :-D
Insbesondere bei den Richtern, die, sollte die richterliche Unbefangenheit von gentechnisch veränderten Organismen in Zweifel gezogen werden, deren richterliche Unbefangenheit bestätigen. [[freude]]

... kann sich das jeder selbst denken.

Erfahrung mit entsprechenden Systemen habe die Deutschen. Wird ihnen ja fast täglich aufs Fernsehbrot geschmiert.

Rainer

Gruß Mephistopheles

Punkt 1. und 2. werden eben nicht erfüllt.

FOX-NEWS @, fair and balanced, Sonntag, 21.11.2021, 09:34 vor 858 Tagen @ Rainer 1913 Views

§ 130
Volksverhetzung
(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1. gegen ... Teile der Bevölkerung ... zum Hass aufstachelt, zu ... Willkürmaßnahmen auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine ... Gruppe ... beschimpft, böswillig verächtlich macht ...
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

... kann sich das jeder selbst denken.

Kritik ist keine Verächtlichmachung, und zur Willkür wurde auch nicht aufgerufen. Was du als ungerecht empfindest, ist noch lange kein Unrecht.

Grüße

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Läuft in Deutschland ...

Politischer Paragraph, hat mit Recht nix zu tun

Manuel H. @, Sonntag, 21.11.2021, 10:14 vor 858 Tagen @ FOX-NEWS 1810 Views

Er wurde geschaffen, um unliebsame Meinungsäußerungen, die durch die Meinungsfreiheit gedeckt sind, trotzdem verbieten zu können.

Er wird deswegen nach politischen Vorgaben selektiv eingesetzt. Mit Recht, wie wir es noch alle kennen, als wir noch einen halbwegs funktionierenden Rechtsstaat hatten, hat das nix zu tun.

Würdest Du in der Moderatorinnen-Hetze das Wort "Ungeimpfte" durch "Türken" oder "Transen" ersetzen, dann wäre ein SEK Kommando schon längst in der Wohnung der Moderatorin und die Köpfe der Medien-Verantwortlichen würden rollen.

Neben §130 haben wir noch den §129 mit eindeutiger politischer Ausrichtung

Selbstverständlich haben die gesetzgebenden Alt-Parteien bei "krimineller Vereinigung" direkt an sich selber gedacht und dafür gesorgt, dass sie von einer Strafverfolgung verschont bleiben.

Zitat
wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, die das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat,

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__129.html

Weder Pfizer, noch Bill Gates, noch die von Gates finanzierte WHO, noch die NGOs von Soros sind politische Parteien.

Der "Werktätige" hat den 130 ins Spiel gebracht.

FOX-NEWS @, fair and balanced, Sonntag, 21.11.2021, 11:44 vor 858 Tagen @ Manuel H. 1659 Views

Es flattert das Fähnchen im Wind ... :-P

Grüße

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Läuft in Deutschland ...

Das "hilft" beiden Seiten beim Schulterschluss

Langmut @, Sonntag, 21.11.2021, 10:03 vor 858 Tagen @ Arbeiter 1940 Views

Hallo in die Runde,

meine Wenigkeit ist diese Woche zweimal im massiver Art und Weise öffentlich verbal angegriffen worden, weil ich eine andere Meinung hatte als die Anwesenden. Da ich im übertragenen wie buchstäblichen Sinn recht schlagfertig bin, habe ich meine Meinung und mich - noch - gut aus der Affäre gezogen.

In totalitären Zeiten werden Abweichler nicht gerne gehört und gesehen!

Propaganda funktioniert immer. In Friedenszeiten nennt man das Werbung.

Vielleicht werden einige von uns in der Schweiz oder anderen Ländern um Asyl bitten müssen.

Vielleicht wird es "heilige" Selbstverbrennungen geben.

Vielleicht wird sich der eine oder andere mit einem Sprengstoffgürtel wappnen (echt oder fake), um nicht abgeholt werden zu können.

Drohungen, Drohungen, Drohungen - mehr als Drohungen aussprechen, wird nicht passieren. Im Vergleich zu den 30er und 40er Jahren gibt es in Deutschland und Österreich zu wenig bewaffnete offizielle Kräfte, die Zwangsmaßnahmen vollstrecken könnten.

Also bitte, bitte - Ruhe bewahren und abwarten! Die Stöckchen werden nur höher gehalten, über die ihr springen sollt und die Förmchen im Sandkasten haben plötzlich alle eine orangerote Farbe.

Einen friedlichen Sonntag wünscht euch

Langmut

--
Ich bin recht und das ist auch gut so.

Der Unterschied zwischen schlau und dumm.
Ein schlauer Mensch kann sich dumm stellen.

Arbeit finde ich gut, da könnte ich anderen stundenlang zuschauen. (Diogenes von Sinope)

es braucht keine physische Gewalt

Manuel H. @, Sonntag, 21.11.2021, 10:23 vor 858 Tagen @ Langmut 1963 Views

Die unterbesetzten SEK-Kommandos müssen nicht bemüht werden. Deren Arbeit erledigt im Zweifel ein medial aufgehetzter Mob der Geimpften und Medienhörigen und sei Dir gewiss, der ist zahlreich.

Statt grober Gestapo-Methoden, die in Einzelfällen durchaus zur Anwendung kommen, sieben "Impf-Leugner" wurden gerade unter Beifall unserer Staatspresse auf offener Straße in Rotterdam abgeknallt, werden die Dissidenten der Impf-Agenda schlicht einkommenslos gestellt. Dann knicken die von selber ein.

Zwangsentlassene Juden hatten oft noch eine (noch) nicht betroffene Ehefrau oder konnten sich statt als Jurist noch als Bauarbeiter verdingen, hatten auch noch eine jüdische Infrastruktur und wurden vielleicht Hilfslehrer oder Bibliothekar in einer jüdischen Organisation, so dass zumindest ein für das knappe Überleben ausreichendes Einkommen möglich war. Aber welcher Ungeimpfte hat eine geimpfte Ehefrau, die dann den Ernährer spielt während er im Hausarrest zuhause sitzt?

Bei diesem Medien Wahnsinn, ging es nur um

NegaPosi, Sonntag, 21.11.2021, 12:24 vor 858 Tagen @ Manuel H. 1716 Views

Die unterbesetzten SEK-Kommandos müssen nicht bemüht werden. Deren Arbeit erledigt im Zweifel ein medial aufgehetzter Mob der Geimpften und Medienhörigen und sei Dir gewiss, der ist zahlreich.

den Event 201 in 2019. Man hat von 5 Std. 1 Std. nur über die Medien gesprochen.

Panik - Panik - Panik

Gruss NP

Wirklich gute Frage...

stocksorcerer @, Sonntag, 21.11.2021, 10:45 vor 858 Tagen @ Arbeiter 1892 Views

...für mich - als Laie - würde ausschlaggebend sein, ob man ihr nachweisen will, dass sie die Gesellschaft vorsätzlich spalten will. Jedenfalls ist solch ein Kommentar eines Senders in einem angeblich demokratischen Gemeinwesen unentschuldbar. Bei einem GEZ-Laden erst recht!

Gruß
stocksorcerer

Genau diese Sache mit dem "GEZ-Laden" treibt mich um...

HW71 @, Sonntag, 21.11.2021, 11:40 vor 858 Tagen @ stocksorcerer 1810 Views

... gab es da nicht mal eine Instanz, die Programmbeschwerden einreichen konnten (also die über eine Mail / einen Brief hinausgehen)? Ich weiß leider den Namen nicht mehr und wie genau das funktioniert. Vor allem weiß ich nicht, ob so eine Beschwerde in diesem Fall überhaupt möglich ist, da es ja - wie andere schon anmerkten - ein "Kommentar" war...

LG, H.W.

auch "Meinungen" sind Bestandteil des Programms

Manuel H. @, Sonntag, 21.11.2021, 12:17 vor 858 Tagen @ HW71 1670 Views

Allerdings hat das öffentlich-rechtliche Fernsehen keinen Freibrief, unter dem Label "Meinung" strafrechtlich Verbotenes unter das Volk zu bringen.

Hätte die Moderatorin den gleichen Text gegen Muslime oder Transgender gerichtet, wären ihr und den Vorgesetzten schwere Konsequenzen sicher.

"Ständige Publikumskonferenz" hieß der Laden...

HW71 @, Mittwoch, 24.11.2021, 11:34 vor 855 Tagen @ Manuel H. 1273 Views

Hi Manuel,

ja - das alles sehe ich ähnlich wie Du... Ich denke, auch den ÖR sind Grenzen gesetzt - und die wurden bei diesem "Kommentar" (für mich) deutlich überschritten. Das sieht wohl auch die "Ständige Publikumskonferenz" so:

https://publikumskonferenz.de/forum/viewtopic.php?f=30&t=3299

So hieß der Verein nämlich, den ich in meinem vorangegangenen Post gesucht hatte. In dem oben verlinkten Post ist die eingereichte Programmbeschwerde im Wortlaut zu lesen.

Zitate daraus:

"
...Im beanstandeten, stark wertenden, Kommentar wurde der Rubikon eindeutig überschritten. Auch Kommentare haben laut der Rundfunkstaatsverträge dem Gebot journalistischer Fairness zu entsprechen und sollten nicht dazu geeignet sein, den öffentlichen Frieden zu stören, indem öffentlich zum Hass gegen eine Bevölkerungsgruppe aufgestachelt, zu Willkürmaßnahmen aufgefordert, oder die Menschenwürde anderer dadurch angegriffen wird, indem sie beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder gar verleumdet werden. Frühaufs Kommentar schrammt haarscharf am strafbewehrten Delikt „Volksverhetzung“.

Frau Frühauf behauptet in ihrem Kommentar komplett belegfrei, dass „die Ungeimpften“ Schuld am künftigen Lockdown, an Einschränkungen in der Weihnachtszeit, an Erschöpfung und Überlastung der Gesundheitsdienstleister, an der Existenzangst von Gastronomen und Ladenbesitzern und an den wohl „tausenden Opfern dieser Corona-Welle“ trügen. Die Mörder sind unter uns?
..."

Es dürfte zwar so ausgehen, wie als Einleitung zur Programmbeschwerde beschrieben, nämlich:

"„Kommentare, gerne auch überspitzt, geben die eigene Meinung der Verfasser wieder und sind vom Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt“ werden Sie oder die Programmverantwortlichen erwidern und eine Beschwerde gegen den Wortbeitrag Ihrer Kollegin ablehnen."

Aber wie Du schon sehr richtig anmerkst:

"Hätte die Moderatorin den gleichen Text gegen Muslime oder Transgender gerichtet, wären ihr und den Vorgesetzten schwere Konsequenzen sicher." [[top]]

Die Antwort wird im gleichen Thread gepostet...

LG, H.W.

mal Klinkhammer und Bräutigam googeln ;) die kenne sich da aus ^^ ot

stocksorcerer @, Sonntag, 21.11.2021, 13:35 vor 858 Tagen @ HW71 1542 Views

...

§ 130 StGB (Volksverhetzung) ist ein Verfassungsbruch

Rainer ⌂ @, El Verger - Spanien, Sonntag, 21.11.2021, 12:39 vor 858 Tagen @ Arbeiter 1758 Views

§ 130 Volksverhetzung ist ein, vom Bundesverfassungsgericht legitimierter Verfassungsbruch

Die Ausrede der sogenannten "Verfassungsrichter":

Leitsätze zum Beschluss des Ersten Senats vom 4. November 2009
- 1 BvR 2150/08 -
1. § 130 Abs. 4 StGB ist auch als nichtallgemeines Gesetz mit Art. 5 Abs. 1 und 2 GG vereinbar. Angesichts des sich allgemeinen Kategorien entziehenden Unrechts und des Schreckens, die die nationalsozialistische Herrschaft über Europa und weite Teile der Welt gebracht hat, und der als Gegenentwurf hierzu verstandenen Entstehung der Bundesrepublik Deutschland ist Art. 5 Abs. 1 und 2 GG für Bestimmungen, die der propagandistischen Gutheißung der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft Grenzen setzen, eine Ausnahme vom Verbot des Sonderrechts für meinungsbezogene Gesetze immanent.
2. Die Offenheit des Art. 5 Abs. 1 und 2 GG für derartige Sonderbestimmungen nimmt den materiellen Gehalt der Meinungsfreiheit nicht zurück. Das Grundgesetz rechtfertigt kein allgemeines Verbot der Verbreitung rechtsradikalen oder auch nationalsozialistischen Gedankenguts schon in Bezug auf die geistige Wirkung seines Inhalts.
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
- 1 BvR 2150/08 -
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2009/11/rs20091104...

Zum Hintergrund! Gemäß Grundgesetz müssen Gesetze allgemein abgefasst werden. Sie dürfen sich nicht auf eine bestimmte Tat beziehen. Der §130 bezieht sich aber auf eine bestimmte Tat und ist somit Verfassungswidrig. Die Richterfuzzis lehnen aber eine Abschaffung des Paragraphen ab, weil die Tat so doll schlimm ist. Da muss die Verfassung einfach gebrochen werden.

Rainer

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Eine üble GEZ Hetze gegen Andersdenkende. Aber die Hetze ist so übertrieben, dass es weitere 5-10% Normalbürger stutzig machen wird: Soll die Hetze ablenken davon, dass die Impfung nicht funzt? owT

BerndBorchert @, Sonntag, 21.11.2021, 18:23 vor 858 Tagen @ Arbeiter 1407 Views

bearbeitet von BerndBorchert, Sonntag, 21.11.2021, 18:28

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