Krankenversicherung für ausländische Studentin wer kennt sich aus

aliter @, Montag, 26.07.2021, 22:49 vor 995 Tagen 1871 Views

Eine ausländische Studentin (33J) aus Pakistan, die hier ein Aufbaustudium an FHS macht war bisher mit Auslands Krankenversichrung versichert, die nunmehr ausläuft.
Sie brachte ein Antragsformular einer Privatversicherung mit, dass der Hausarzt ausgefüllt hatte. Dummerweise hatte sie sich vorher gründlich untersuchen lassen und die Blutwerte hatten minimale Abweichungen von Normwerten. Darauf ablehnung durch die PKV. Sie erklärte mir, dass sie wenn sie keinen KV Versicherungsschutz bekommt das Studium abbrechen muss und zurück muss. Ich rief für sie bei der AOK an. DAs war exemplarisch: Minutenlange Ansagen, Werbeblocks Verweise auf das Internet schliessliche eine Dame nicht aus dem Ort der Ortskrankenkasse sondern von weither. Die teilte mit das ginge nicht, Studenten nur bis 30. Mein Einwand es sei Aufbaustudium und ausserdem quellen die Unis von 30+jährigen über zog nicht. Der Wunsch, sie dann normal bei der AOk zu versichert wurde abgelehnt, das geht nur, wenn sie vorher in einer gesetzlichen Krankenkasse hierorts versichert war - wie das gehen soll, konnte sie mir nicht erklären.

Mein Einwand, dass es sich hier um einen gut auszubildenden Studenten , der von zu hause aus finanziert wird handelt und ich wüsste, dass tausende von "Gästen in der AOK seine, die nie eingezahlt hätten und auch nie zahlen würden wurde widersprochen: Das stimme nicht, das Sozialamt zahle ja. Da legte ich auf.
Hat jemand eine Idee, wie man da helfen kann?

Schick sie zur TK, zu meiner Zeit (mT)

DT @, Montag, 26.07.2021, 23:20 vor 995 Tagen @ aliter 1664 Views

an der Uni gabs in der Nähe der Mensa eine Filiale, die kennen sich vor allem mit Studenten und auch Ausländern und Krankenversicherungen aus.

Einfach die nächste Reisekrankenversicherung abschließen

Ötzi @, Montag, 26.07.2021, 23:55 vor 995 Tagen @ aliter 1679 Views

bearbeitet von Ötzi, Dienstag, 27.07.2021, 00:11

Hallo Aliter,

auf dem Gebiet bin ich spezialisiert. Meine Frau ist im Jahr 2004 nach Deutschland gekommen und war bis vor wenigen Wochen* in Reisekrankenversicherungen für ausländische Studenten versichert - wir haben praktisch alle durch, die es gibt.
Die haben immer eine maximale Versicherungszeit von 4 oder 5 Jahren, aber man kann einfach danach zu einem anderen Anbieter wechseln.
In unserem Fall war es sogar etwas verzwickter, da wir verheiratet sind, und meine Frau daher ihren "ständigen Wohnsitz" in Deutschland hat - wobei ich nie herausgefunden habe, in welchem Gesetz oder welcher Verordnung festgelegt ist, unter welchen Bedingungen eine Reisekrankenversicherung anstatt einer normalen privaten Krankenversicherung abgeschlossen werden kann.

Bei einer Versicherung gab es aufgrund dessen Ärger und der Vertrag wurde seitens der Versicherung vorfristig gekündigt.

Ein Auswahl an Versicherungen:

Advigon - sehr nobel: aus Liechtenstein! (Incoming Versicherung, da war meine Frau zuletzt)
Mawista - der Klassiker
Dr. Walter - die mit der beschissenen Website
https://www.dr-walter.com/
Klemmer International - bei denen wurden wir einst rausgeschmissen
Educare24 - wohl die einzige bei der wir noch nicht waren

Eventuell gibt es noch ein paar. Es handelt sich eigentlich um Versicherungsmakler, welche Versicherung dann dahinter steht erfährst du nach Vertragsabschluss.

Warum diese so genannten Reiseversicherungen ca. 75% günstiger sind als herkömmliche private Krankenversicherungen habe ich übrigens nie herausgefunden. Die edlen Wilden sind sicher weniger krank als die Adipositas-Germanen, aber eventuell werden die auch staatlich bezuschusst zur Förderung der Islamisierung, äh Zuwanderung.

Ach ja, was die Leistung der Reisekrankenversicherungen betrifft, haben wir gute Erfahrungen gemacht. Es wurde immer gezahlt, was im Vertrag drin stand, auch bei hohen Summen und auch der 2,3 fache Satz für ärztliche Behandlung.

Gruß,

Ötzi

*seit 01.07.2021 endlich familienversichert über mich, da ich eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen habe.

Edit: in der gesetzlichen Krankenkasse hat sie als ü30 keine Chance. Wer nicht drin ist, kommt nur noch über Familienversicherung oder über sozialversicherungspflichtige Beschäftigung rein. Auch ALG II würde nicht helfen.

Edit2: Fragen gerne per PN

Eine sozialversicherungspflichtige Arbeit aufnehmen. (owT)

FOX-NEWS @, fair and balanced, Dienstag, 27.07.2021, 07:09 vor 995 Tagen @ aliter 1361 Views

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[image]
Läuft in Deutschland ...

danke

aliter @, Dienstag, 27.07.2021, 09:33 vor 995 Tagen @ aliter 1360 Views

für die Hinweise, werde ich weitergeben. mfg

noch ein paar praktische Hinweise

Ötzi @, Dienstag, 27.07.2021, 09:59 vor 994 Tagen @ aliter 1578 Views

Hallo Aliter,

erstmal ein Hinweis vorweg: Falls alle Stricke reißen, kann sie in den Basistarif einer ganz normalen privaten Krankenversicherung (HUK, Debeka etc.) wechseln, denn die müssen sie aufnehmen. Den Basistarif nur so lange bezahlen, bis das Visum erfolgreich verlängert ist, denn der Basistarif ist sauteuer, bis zu €770 monatlich, und danach kann sie immer noch eine günstigere Lösung suchen. Und bitte rechtzeitig handeln, denn wenn kein Vorversicherungsnachweis mehr vorhanden ist, könnte es auch da Probleme geben.

Aber ich denke, dass der Basistarif nicht notwendig sein wird. Die von mir genannten Versicherungsmakler für Reisekrankenversicherungen (Klemmer, Mawista, Advigon...) haben unterschiedliche Antragsformulare, nicht jede Versicherung fragt die gleichen Daten ab. In diesen Antragsformularen sollten sicherheitshalber keine falschen Angaben gemacht werden, aber man darf sich dumm stellen. Dann ist man rechtlich auf der sicheren Seite. Also wenn nach dem Einreisedatum gefragt wird, einfach das jüngste Einreisedatum nach Deutschland angeben. Sie war ja vielleicht mal zu Hause auf Besuch in Pakistan während des Studiums. Dann einfach das jüngste Datum eingeben, denn wenn das Einreisedatum schon länger als 4-5 Jahre her ist, lehnt die Versicherung eventuell ab.
Oder vielleicht war sie mal im europäischen Ausland, das ist ja im Prinzip auch eine Einreise....
Bei ständigem Wohnsitz unbedingt Pakistan angeben, da sie ja nach Abschluss des Studiums sicher dorthin zurück möchte...

Und wenn es bei einem Anbieter nicht klappt, einfach den nächsten probieren.

Grüsse,

Ötzi

Probier es doch über die Krankassen Versicherungspflicht.

NegaPosi, Dienstag, 27.07.2021, 12:20 vor 994 Tagen @ aliter 1426 Views

Seit dem 01.01.2009 gilt die Krankenversicherungspflicht in Deutschland für alle Personen. Zuvor beschränkte sich die Versicherungspflicht auf bestimmte Personengruppen und auf die gesetzlichen Krankenkassen. Zusätzlich wurde der sogenannte PKV-Basistarif geschaffen, der sich grundsätzlich an den Leistungen und Prinzipien der gesetzlichen Krankenkassen orientiert.

Pflicht zur Krankenversicherung für alle

Grundsätzlich besteht für alle eine allgemeine Krankenversicherungspflicht in Deutschland und dies unabhängig von der Berufs- bzw. Personengruppe:

Grundlage der Regelung zur Krankenversicherungspflicht bildet die Zuordnung zum jeweiligen Krankenversicherungssystem. Für Personen ohne gültigen Versicherungsschutz erfolgt diese Zuweisung aufgrund der letzten Zugehörigkeit zu einem der beiden Krankenversicherungssysteme. So sind Betroffene verpflichtet, sich privat absichern zu lassen, sofern sie zuletzt Mitglied in der Privatvorsorge waren. Wer noch nie Mitglied einer Krankenkasse war, wird in dem System versichert, dem er aufgrund des ausgeübten Berufs zuzuordnen ist (auch Rentner und Studenten). Nach der Krankenversicherungspflicht für Selbständige, Freiberufler und Beamte werden diese Berufe beispielsweise der privaten Krankenversicherung zugeordnet.

https://www.krankenkassenzentrale.de/wiki/krankenversicherungspflicht

Nach Ablauf der studentischen Krankenversicherung
Ausländische Studierende (Incoming)
Mit Beginn des 31. Lebensjahres oder Überschreitung des 14. Fachsemesters gilt:
1) die freiwillige gesetzliche Versicherung mit höheren Beiträgen oder 2) die private Krankenversicherung

https://media.krankenkassenzentrale.de/assets/Merkblatt-Krankenversicherung-Studenten.pdf

Versicherungspflicht als Student
Die studentische Krankenversicherung besteht grundsätzlich bis der Studierende das 30. Lebensjahr vollendet hat.
https://www.aok.de/pk/uni/inhalt/krankenkassenbeitraege-fuer-studierende-1/

https://www.aok.de/pk/uni/inhalt/befreiung-von-der-krankenversicherungspflicht/

Ich würde bei der günstigsten Versicherung deiner Wahl anrufen. Sollten die abwinken, die Versicherungspflicht anführen. Am besten man macht das schriftlich dann müsste man eine schriftliche Antwort bekommen, dann hat man was in der Hand.

Sobald man im Studium über 30 ist gibt es wohl keine ordentliche Regelung.

Man muss Gold für diesen Staat sein. Dann öffnen sich Türen, die vorher noch gar nicht da waren.

Von der Wiege bis zur Bahre ....

Viel Glück :-)

Gruss NP

Bei manchen Personen

aliter @, Dienstag, 27.07.2021, 13:36 vor 994 Tagen @ NegaPosi 1343 Views

-nicht bei "Gold" - scheint der Staat durchzugreifen. Ich habe die Verfügung gesehen, wenn auf dem Papier am soundsovielten nicht Krankenversicherung die Folge-Versicherung bestätigt erlischt sofort die Aufenthaltserlaubnis mit folgender Ausweisung. Der Status "unversichert" tritt gar nicht ein.

Es gibt hier die Pflicht Krankenversichert

NegaPosi, Dienstag, 27.07.2021, 15:55 vor 994 Tagen @ aliter 1238 Views

zu sein. Im Umkehrschluss muss diese dann auch ermöglicht werden. Da kann sich nicht jede Gesetzliche, mir nichts, dir nichts, raus reden.

Darum ging es mir.

Und das alles, im besten Täuschland seit bestehen des Weltalls, ach des Totalknalls..

Bleib Hartnäckig. Viel Glück!

Gruss NP

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