Definition Rechtsstaat

Rain @, Mittwoch, 28.04.2021, 10:25 vor 1086 Tagen 2219 Views

Ihr Lieben,

ich erlaube mir, die Definition "Rechtsstaat" aus dem Creifelds, Rechtswörterbuch, 13. A. 1996 zu zitieren:


Rechtsstaat.

Aus Art. 20, 28 I 1 GG ergibt sich das Bekenntnis des GG zum Prinzip der Rechtsstaatlichkeit der BRep. und ihrer Länder. .....
Der Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit gehört zu den elementaren Verfassungsgrundsätzen und zu den Grundentscheidungen des GG; er kann auch im Wege der Verfassungsänderung nicht beseitigt werden (Art 79 III GG).
Rechtsstaatlichkeit besagt nicht nur, daß der Staat eine Rechtsordnung aufstellt und garantiert (R. im formellen Sinne), sondern bedeutet die Garantie bestimmter historisch entwickelter, teilweise auch in die Verfassung ausdrücklich aufgenommener "rechtsstaatlicher" Grundsätze (R. im materiellen Sinne, "Gerechtigkeitsstaat"). Dazu gehören insbs. der Grundsatz der Gewaltentrennung (Art.20 II GG), die Gewährleistung persönlicher Grundrechte, ferner die Bindung der Gesestzgebung, der vollziehenden Gewalt und der rechtsprechenden Gewalt an Gesetz und Recht (Art 20 III GG).
Die vollziehende Gewalt hat den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung zu beachten. Sie ist ebenso wie die rechtsprechende Gewalt an die Gesetzt geboten.
Ob die Anwendung des Gesetzes im Interesse der gebotenen Rechtssicherheit im Einzelfall zu Ungerechtigkeiten führen darf, ist zweifelhaft. Die Rechtssicherheit gehört zwar wie die materielle Gerechtigkeit zur Rechtsstaatlichkeit, kann aber jedenfalls dann keinen vorrang beanspruchen, wenn der Widerspruch zur Gerechtigkeit unerträglich würde.
Ein weiterer rechtsstaatlicher Grundsatz ist die Meßbarkeit der staatlichen Handlungen, diese müssen in gewisser Weise vorhersehbar und bestimmt sein.
.....
Weiter folgt aus dem Rechtsstaatsprinzip der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel und Zweck, der ebenfalls für alle Teile der Staatsgewalt verbindlich ist (s.a. Übermaßverbot) und schließlich die möglichst umfassende Gewährung von Rechtsschutz durch unabhängige Gerichte bei Rechtsverletzungen durch die öffentliche Gewalt (vergl. Art. 19 IV GG).

So weit die Definition.

Jetzt möge sich jeder Gedanken machen, ob Deutschland noch ein Rechtsstaat ist.

Beste Grüsse

Rain

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Der Rechtsstaat ist wie die Luft: Unsichtbar aber essentiell.

Kannst ja Beschwerde einlegen...

Echo @, Mittwoch, 28.04.2021, 10:37 vor 1086 Tagen @ Rain 1577 Views

bearbeitet von Echo, Mittwoch, 28.04.2021, 11:03

...bei Behörden die von keiner Instanz kontrolliert werden und ihre eigenen Verordnungen machen
...bei einem weisungsgebundenen Staatsanwalt
...bei politisch handverlesenen Verfassungsrichtern
...bei einem Verfassungsschutz der mit Zersetzung der politischen Gegner beschäftigt ist
...beim Kanzler der sich über alles Recht hinwegsetzt
...beim Bundespräsident mit Fraktionsdisziplin
...als unverbindliche Petition an eine Koalition die 64,5% der Bürger nicht gewählt haben

Hier mal ein Erfahrungsbericht von jemand der das durchgemacht hat. Das ist kein Fall aus der DDR, nein das war die BRD: https://youtu.be/jrPGvAkpIvE?t=672

Italien sagt: "Danke Deutschland, für die 248 Milliarden Euro. Damit schaffen wir den Wiederaufbau." (OT)

Zürichsee, Mittwoch, 28.04.2021, 14:12 vor 1086 Tagen @ Rain 1190 Views

Alles gut. Dafür kaufen sie für 500 Mrd. deutsche Exportprodukte auf Kredit.

Mephistopheles, Mittwoch, 28.04.2021, 19:40 vor 1085 Tagen @ Zürichsee 908 Views

Nein. Deutschland kauft Lira-Euro - das ist viel schlimmer.

paranoia @, Die durchschnittlichste Stadt im Norden, Mittwoch, 28.04.2021, 20:33 vor 1085 Tagen @ Mephistopheles 957 Views

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Ich sage "Ja!" zu Alkohol und Hunden.

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